Oktober - Ausgabe 3

Liebe Leserinnen und Leser,

Tee ist längst mehr als nur ein Getränk für gemütliche Stunden. Vom feinen Darjeeling über den beruhigenden Kamillentee bis hin zu belebendem Mate, experimentellem Kombucha oder farbenfrohem Bubble Tea: die Welt der Tees ist äußerst interessant, aromatisch und voller Überraschungen. In diesem Newsletter schauen wir tief in die Tasse hinein und verraten, was wirklich drinsteckt. Außerdem laden wir Sie ein, das Sprichwort „Abwarten und Tee trinken“ ruhig hin und wieder wörtlich zu nehmen – das kann Entspannung in turbulenten Zeiten bringen.

Eine kuschelige Herbstzeit wünscht Ihnen,

Anne-Kathrin Siebert

Verschiedene aufgehangene Teebeutel

Teesorten

Grüner, weißer oder schwarzer Tee?

Tee ist nicht gleich Tee – hier gibt es große Unterschiede. Wie gut kennen Sie sich aus?

Selbstgemacht!

Bubble Tea - das trendige Tee-Getränk

Wer seine Zutaten gerne selbst bestimmt und den Zuckergehalt im Blick behalten möchte, kann Bubble Tea ganz einfach zu Hause zubereiten.

Tapiokastärke ist im Lebensmittelhandel erhältlich. Für die Zubereitung werden etwa sechzig Gramm Stärke mit dreißig Millilitern Ahornsirup vermischt. Sobald die Masse gut verrührt ist, wird sie in einem Topf erhitzt. Dabei dickt sie ein und lässt sich anschließend zu kleinen Perlen formen. Nach etwa zwanzig Minuten Kochzeit im Wasser haben die Perlen ihre typische, leicht gummiartige Konsistenz. Je nach Geschmack können sie kurzzeitig in Zuckerwasser, Fruchtsaft oder Kaffee eingelegt werden.

Für den Tee einfach schwarzen oder grünen Tee aufbrühen, abkühlen lassen und nach Belieben mit Milch oder Saft schaumig aufschlagen. Zum Schluss Eiswürfel und die vorbereiteten Tapiokaperlen dazugeben – fertig ist der selbstgemachte Bubble Tea.

Mehr dazu

Eine braune kleine Glasflasche liegt auf der Seite auf einem gelben Untergrund. Mehrere runde, ovale und unterschiedlich bunte Tabletten liegen vor der Flaschenöffnung verteilt.

Ihr gutes Recht

Werbeaussagen zu kollagenhaltigen Nahrungsmitteln

Der BGH hat entschieden, dass gegen die Health-Claims-Verordnung verstoßen wird, wenn in der Werbung für Kollagen-Trinkampullen ein Zusammenhang zur Hautgesundheit hergestellt wird.

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