Ihr gutes Recht Lebensmittelrecht © murdocksimages - Stock.adobe.com Ihr gutes Recht Aufgepasst bei Mogelpackungen im Lebensmitteleinzelhandel Landgerichts Hamburg: Der Lebensmittelkonzern Upfield darf sein Streichfett nicht – wie bisher – in 500 g-Bechern verkaufen, wenn aber nur 400 g enthalten sind. © Inkakot - Freepik.com Ihr gutes Recht Aufgepasst bei unzulässiger Werbung für Nahrungsergänzungsmittel! Nach einem Urteil des Landgerichts (LG) Kassel ist es Mönchshofer AG untersagt für sein Nahrungsergänzungsmittel namens „Original Gelenk Kraft“ zu werben. © Gstudioimagen - Freepik.com Ihr gutes Recht Süßigkeitenkonsumenten aufgepasst! Müssen auf Lebensmittelverpackungen neben der Füllmenge auch die Anzahl der enthaltenen Einzelpackungen angegeben werden? Hierzu gibt es ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes. © Aghavni001 - Freepik.com Ihr gutes Recht Aufgepasst bei "Low Carb"-Werbung! Einem Hamburger Lebensmittelunternehmen wird untersagt 48 seiner Produkte im Internet mit der Bezeichnung „Low-Carb“ zu bewerben. Diese Bezeichnung sei für den Verbraucher oft missverständlich. © Creativeart - Freepik.com Lebensmittelrecht Zu den Beiträgen Schlagworte zum Thema Lebensmittelrecht
© murdocksimages - Stock.adobe.com Ihr gutes Recht Aufgepasst bei Mogelpackungen im Lebensmitteleinzelhandel Landgerichts Hamburg: Der Lebensmittelkonzern Upfield darf sein Streichfett nicht – wie bisher – in 500 g-Bechern verkaufen, wenn aber nur 400 g enthalten sind. © Inkakot - Freepik.com Ihr gutes Recht Aufgepasst bei unzulässiger Werbung für Nahrungsergänzungsmittel! Nach einem Urteil des Landgerichts (LG) Kassel ist es Mönchshofer AG untersagt für sein Nahrungsergänzungsmittel namens „Original Gelenk Kraft“ zu werben. © Gstudioimagen - Freepik.com Ihr gutes Recht Süßigkeitenkonsumenten aufgepasst! Müssen auf Lebensmittelverpackungen neben der Füllmenge auch die Anzahl der enthaltenen Einzelpackungen angegeben werden? Hierzu gibt es ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes. © Aghavni001 - Freepik.com Ihr gutes Recht Aufgepasst bei "Low Carb"-Werbung! Einem Hamburger Lebensmittelunternehmen wird untersagt 48 seiner Produkte im Internet mit der Bezeichnung „Low-Carb“ zu bewerben. Diese Bezeichnung sei für den Verbraucher oft missverständlich.
© murdocksimages - Stock.adobe.com Ihr gutes Recht Aufgepasst bei Mogelpackungen im Lebensmitteleinzelhandel Landgerichts Hamburg: Der Lebensmittelkonzern Upfield darf sein Streichfett nicht – wie bisher – in 500 g-Bechern verkaufen, wenn aber nur 400 g enthalten sind.
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© Aghavni001 - Freepik.com Ihr gutes Recht Aufgepasst bei "Low Carb"-Werbung! Einem Hamburger Lebensmittelunternehmen wird untersagt 48 seiner Produkte im Internet mit der Bezeichnung „Low-Carb“ zu bewerben. Diese Bezeichnung sei für den Verbraucher oft missverständlich.