Ihr gutes Recht Streitbeilegung © Rawpixel.com - Freepik.com Ihr gutes Recht Aufgepasst beim Schmerzensgeldklagen gegen Meta (Facebook) Nach einer Leitentscheidung des OLG Hamm wurden zwar Datenschutzverstöße von Meta (Facebook) bejaht, ein konkreter Schmerzensgeldanspruch einer betroffenen Nutzerin allerdings verneint. © Billionphotos - Freepik.com Ihr gutes Recht Aufgepasst beim Widerruf von Handwerkerverträgen Ein Kunde bekommt sein Geld nicht zurück, wenn er sich von einem Handwerker ein Angebot machen lässt, dieses am nächsten Tag telefonisch annimmt und nach Ausführen der Arbeiten den Vertrag widerruft. © Rawpixel.com - Freepik.com Ihr gutes Recht Aufgepasst beim Rückerstattungsanspruch gegen Billigfluglinien Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) müssen auch Billig-Fluglinien Gebühren, Entgelte und Steuern, die nur für tatsächlich mitfliegende Fluggäste anfallen, zurückerstatten. © johannes86 - stock.adobe.com Ihr gutes Recht Aufgepasst auf das Ablaufdatum des Reisepasses Nach einem Urteil des AG (Amtsgericht) München müssen Reisende schon selbst an die Gültigkeit ihres Reisepasses für eine weitere Urlaubsreise denken. © Creativeart - Freepik.com Streitbeilegung Zu den Beiträgen Schlagworte zum Thema Streitbeilegung
© Rawpixel.com - Freepik.com Ihr gutes Recht Aufgepasst beim Schmerzensgeldklagen gegen Meta (Facebook) Nach einer Leitentscheidung des OLG Hamm wurden zwar Datenschutzverstöße von Meta (Facebook) bejaht, ein konkreter Schmerzensgeldanspruch einer betroffenen Nutzerin allerdings verneint. © Billionphotos - Freepik.com Ihr gutes Recht Aufgepasst beim Widerruf von Handwerkerverträgen Ein Kunde bekommt sein Geld nicht zurück, wenn er sich von einem Handwerker ein Angebot machen lässt, dieses am nächsten Tag telefonisch annimmt und nach Ausführen der Arbeiten den Vertrag widerruft. © Rawpixel.com - Freepik.com Ihr gutes Recht Aufgepasst beim Rückerstattungsanspruch gegen Billigfluglinien Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) müssen auch Billig-Fluglinien Gebühren, Entgelte und Steuern, die nur für tatsächlich mitfliegende Fluggäste anfallen, zurückerstatten. © johannes86 - stock.adobe.com Ihr gutes Recht Aufgepasst auf das Ablaufdatum des Reisepasses Nach einem Urteil des AG (Amtsgericht) München müssen Reisende schon selbst an die Gültigkeit ihres Reisepasses für eine weitere Urlaubsreise denken.
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