Ihr gutes Recht Streitbeilegung Logo - Auf Facebook teilen Öffnet sich in einem neuen Fenster Logo - Auf X teilen Öffnet sich in einem neuen Fenster Logo - Auf LinkedIn teilen Öffnet sich in einem neuen Fenster Logo - Auf Xing teilen Öffnet sich in einem neuen Fenster Logo - Auf E-Mail teilen Öffnet sich in einem neuen Fenster Logo -Drucken © fizkes - Stock.adobe.com Ihr gutes Recht Aufgepasst, wenn das Gepäck nicht mit auf die Reise geht Das Landgericht (LG) München II hat entschieden, dass ein Reisemangel vorliegt, wenn die Koffer nicht rechtzeitig ankommen, deshalb nicht mit an Bord gehen und bei der Arktiskreuzfahrt fehlen. © Rokas - Stock.adobe.com Ihr gutes Recht Spielekonsolen-Nutzer aufgepasst Das Kammergericht (KG) Berlin hat entschieden, dass ein Anbieter von Spielkonsolen die Preise für Abonnements nicht einfach erhöhen darf. © PixelboxStockFootage - Stock.adobe.com Ihr gutes Recht Nutzer von Streamingdiensten aufgepasst! Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) München darf ein Streamingdienst einige Klauseln in seinen Nutzungsbedingungen nicht mehr verwenden. © whitebearstudio - freepik.com Ihr gutes Recht Aufgepasst bei Rabatt am Süßwarenregal Das OLG Nürnberg hat entschieden, dass es unlauter ist, prominent mit dem Slogan „20 Prozent Rabatt auf alle Ostersüßwaren“ zu werben, aber in einer Fußnote bestimmte Markenprodukte auszuschließen. © Creativeart - Freepik.com Streitbeilegung Zu den Beiträgen Schlagworte zum Thema Streitbeilegung
© fizkes - Stock.adobe.com Ihr gutes Recht Aufgepasst, wenn das Gepäck nicht mit auf die Reise geht Das Landgericht (LG) München II hat entschieden, dass ein Reisemangel vorliegt, wenn die Koffer nicht rechtzeitig ankommen, deshalb nicht mit an Bord gehen und bei der Arktiskreuzfahrt fehlen. © Rokas - Stock.adobe.com Ihr gutes Recht Spielekonsolen-Nutzer aufgepasst Das Kammergericht (KG) Berlin hat entschieden, dass ein Anbieter von Spielkonsolen die Preise für Abonnements nicht einfach erhöhen darf. © PixelboxStockFootage - Stock.adobe.com Ihr gutes Recht Nutzer von Streamingdiensten aufgepasst! Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) München darf ein Streamingdienst einige Klauseln in seinen Nutzungsbedingungen nicht mehr verwenden. © whitebearstudio - freepik.com Ihr gutes Recht Aufgepasst bei Rabatt am Süßwarenregal Das OLG Nürnberg hat entschieden, dass es unlauter ist, prominent mit dem Slogan „20 Prozent Rabatt auf alle Ostersüßwaren“ zu werben, aber in einer Fußnote bestimmte Markenprodukte auszuschließen.
© fizkes - Stock.adobe.com Ihr gutes Recht Aufgepasst, wenn das Gepäck nicht mit auf die Reise geht Das Landgericht (LG) München II hat entschieden, dass ein Reisemangel vorliegt, wenn die Koffer nicht rechtzeitig ankommen, deshalb nicht mit an Bord gehen und bei der Arktiskreuzfahrt fehlen.
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