Ihr gutes Recht Antworten auf rechtliche Fragen im Alltag Logo - Auf Facebook teilen Öffnet sich in einem neuen Fenster Logo - Auf X teilen Öffnet sich in einem neuen Fenster Logo - Auf LinkedIn teilen Öffnet sich in einem neuen Fenster Logo - Auf Xing teilen Öffnet sich in einem neuen Fenster Logo - Auf E-Mail teilen Öffnet sich in einem neuen Fenster © tanoy1412 - Stock.adobe.com Ihr gutes Recht Aufgepasst bei der Bezeichnung „Testsieger“ „Testsieger“ ganz ohne Test? Richter in Berlin haben jetzt dieser irreführenden Werbepraxis eine klare Absage erteilt. © Charlie's - stock.adobe.com Ihr gutes Recht Aufgepasst auf der „Zielgeraden der Kündigung" Wenn Kunden den Kündigungsbutton drücken, dann darf die Bestätigungsseite keine anderen Angebote enthalten, zum Beispiel Hinweise auf das Pausieren des Vertrags. © magele-picture - Stock.adobe.com Ihr gutes Recht Aufgepasst bei Rabatten von Flugpreisen Das Landgericht Berlin II hat einer spanischen Fluggesellschaft untersagt, mit Rabatten zu werben, die ausschließlich Teilnehmern ihres kostenpflichtigen Kundenbindungsprogramms gewährt werden. © SHOTPRIME STUDIO - Stock.adobe.com Ihr gutes Recht Aufgepasst bei Schweigen auf Preiserhöhungen Das Landgericht Berlin II hat entschieden, dass eine Fitnessstudio-Kette das Schweigen auf eine E-Mail nicht als Zustimmung zu einer Preiserhöhung werten darf. Thema Verbraucherrecht Thema Reiserecht Thema Datenschutzrecht Thema Finanzmarktrecht Thema Kaufrecht Thema Lebensmittelrecht Thema Vertragsrecht Thema Streitbeilegung Schlagworte zum Thema Recht
© tanoy1412 - Stock.adobe.com Ihr gutes Recht Aufgepasst bei der Bezeichnung „Testsieger“ „Testsieger“ ganz ohne Test? Richter in Berlin haben jetzt dieser irreführenden Werbepraxis eine klare Absage erteilt. © Charlie's - stock.adobe.com Ihr gutes Recht Aufgepasst auf der „Zielgeraden der Kündigung" Wenn Kunden den Kündigungsbutton drücken, dann darf die Bestätigungsseite keine anderen Angebote enthalten, zum Beispiel Hinweise auf das Pausieren des Vertrags. © magele-picture - Stock.adobe.com Ihr gutes Recht Aufgepasst bei Rabatten von Flugpreisen Das Landgericht Berlin II hat einer spanischen Fluggesellschaft untersagt, mit Rabatten zu werben, die ausschließlich Teilnehmern ihres kostenpflichtigen Kundenbindungsprogramms gewährt werden. © SHOTPRIME STUDIO - Stock.adobe.com Ihr gutes Recht Aufgepasst bei Schweigen auf Preiserhöhungen Das Landgericht Berlin II hat entschieden, dass eine Fitnessstudio-Kette das Schweigen auf eine E-Mail nicht als Zustimmung zu einer Preiserhöhung werten darf.
© tanoy1412 - Stock.adobe.com Ihr gutes Recht Aufgepasst bei der Bezeichnung „Testsieger“ „Testsieger“ ganz ohne Test? Richter in Berlin haben jetzt dieser irreführenden Werbepraxis eine klare Absage erteilt.
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© magele-picture - Stock.adobe.com Ihr gutes Recht Aufgepasst bei Rabatten von Flugpreisen Das Landgericht Berlin II hat einer spanischen Fluggesellschaft untersagt, mit Rabatten zu werben, die ausschließlich Teilnehmern ihres kostenpflichtigen Kundenbindungsprogramms gewährt werden.
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