Ihr gutes Recht Antworten auf rechtliche Fragen im Alltag Logo - Auf Facebook teilen Öffnet sich in einem neuen Fenster Logo - Auf X teilen Öffnet sich in einem neuen Fenster Logo - Auf LinkedIn teilen Öffnet sich in einem neuen Fenster Logo - Auf Xing teilen Öffnet sich in einem neuen Fenster Logo - Auf E-Mail teilen Öffnet sich in einem neuen Fenster © Lek - Stock.adobe.com Ihr gutes Recht Aufgepasst bei der Online-Kündigung von Telekommunikationsverträgen OLG Koblenz: Ein Telekommunikationsanbieter muss die Ausgestaltung seiner Webseite in der bisherigen Form unterlassen, insbesondere die Verwendung eines „Kündigungsassistenten“. © Aleksandr Rybalko - Stock.Adobe.com Ihr gutes Recht Vorsicht bei Werbung mit Vorher-Nachher-Bildern bei Unterspritzungen Darf ein Unternehmen Vorher-Nachher-Bilder für Behandlungen von Nase, Lippen, Kinn oder anderen Gesichtsteilen mit Hyaluronspritzen im Internet oder in sozialen Medien zeigen? © bedneyimages - freepik.com Ihr gutes Recht „PayOut-Fees“: Unlautere Praxis aber kein vereinfachter Rückzahlungsanspruch Es ist eine schlechte Nachricht, dass Verbraucherschützer nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) keinen Anspruch auf „vereinfachte“ Erstattung für zu Unrecht erhobene Entgelte haben. © ภาคภูมิ ปัจจังคะตา - Stock.adobe.com Ihr gutes Recht Aufgepasst bei Sternebewertungen im Internet Laut einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) muss bei einer durchschnittlichen Sternebewertung im Internet auch die Gesamtanzahl der Bewertungen sowie der Zeitraum angegeben werden. Thema Verbraucherrecht Thema Reiserecht Thema Datenschutzrecht Thema Finanzmarktrecht Thema Kaufrecht Thema Lebensmittelrecht Thema Vertragsrecht Thema Streitbeilegung Schlagworte zum Thema Recht
© Lek - Stock.adobe.com Ihr gutes Recht Aufgepasst bei der Online-Kündigung von Telekommunikationsverträgen OLG Koblenz: Ein Telekommunikationsanbieter muss die Ausgestaltung seiner Webseite in der bisherigen Form unterlassen, insbesondere die Verwendung eines „Kündigungsassistenten“. © Aleksandr Rybalko - Stock.Adobe.com Ihr gutes Recht Vorsicht bei Werbung mit Vorher-Nachher-Bildern bei Unterspritzungen Darf ein Unternehmen Vorher-Nachher-Bilder für Behandlungen von Nase, Lippen, Kinn oder anderen Gesichtsteilen mit Hyaluronspritzen im Internet oder in sozialen Medien zeigen? © bedneyimages - freepik.com Ihr gutes Recht „PayOut-Fees“: Unlautere Praxis aber kein vereinfachter Rückzahlungsanspruch Es ist eine schlechte Nachricht, dass Verbraucherschützer nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) keinen Anspruch auf „vereinfachte“ Erstattung für zu Unrecht erhobene Entgelte haben. © ภาคภูมิ ปัจจังคะตา - Stock.adobe.com Ihr gutes Recht Aufgepasst bei Sternebewertungen im Internet Laut einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) muss bei einer durchschnittlichen Sternebewertung im Internet auch die Gesamtanzahl der Bewertungen sowie der Zeitraum angegeben werden.
© Lek - Stock.adobe.com Ihr gutes Recht Aufgepasst bei der Online-Kündigung von Telekommunikationsverträgen OLG Koblenz: Ein Telekommunikationsanbieter muss die Ausgestaltung seiner Webseite in der bisherigen Form unterlassen, insbesondere die Verwendung eines „Kündigungsassistenten“.
© Aleksandr Rybalko - Stock.Adobe.com Ihr gutes Recht Vorsicht bei Werbung mit Vorher-Nachher-Bildern bei Unterspritzungen Darf ein Unternehmen Vorher-Nachher-Bilder für Behandlungen von Nase, Lippen, Kinn oder anderen Gesichtsteilen mit Hyaluronspritzen im Internet oder in sozialen Medien zeigen?
© bedneyimages - freepik.com Ihr gutes Recht „PayOut-Fees“: Unlautere Praxis aber kein vereinfachter Rückzahlungsanspruch Es ist eine schlechte Nachricht, dass Verbraucherschützer nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) keinen Anspruch auf „vereinfachte“ Erstattung für zu Unrecht erhobene Entgelte haben.
© ภาคภูมิ ปัจจังคะตา - Stock.adobe.com Ihr gutes Recht Aufgepasst bei Sternebewertungen im Internet Laut einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) muss bei einer durchschnittlichen Sternebewertung im Internet auch die Gesamtanzahl der Bewertungen sowie der Zeitraum angegeben werden.
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