Ihr gutes Recht Reiserecht Logo - Auf Facebook teilen Öffnet sich in einem neuen Fenster Logo - Auf X teilen Öffnet sich in einem neuen Fenster Logo - Auf LinkedIn teilen Öffnet sich in einem neuen Fenster Logo - Auf Xing teilen Öffnet sich in einem neuen Fenster Logo - Auf E-Mail teilen Öffnet sich in einem neuen Fenster Logo -Drucken © Freepik Ihr gutes Recht Aufgepasst bei Flugreisen mit mehreren Teilflügen Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Köln ist es der Lufthansa AG nicht gestattet, sich pauschal in ihren Vertragsbedingungen vorzubehalten, den Flugpreis nachträglich zu erhöhen. © weedezign - Freepik Ihr gutes Recht Aufgepasst bei der Verjährung von Entschädigungsansprüchen bei Flugreisen Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs: Entschädigungsansprüche nach der EU-Fluggastrechteverordnung unterliegen nicht der kurzen zweijährigen Verjährungsfrist. © Galitskaya - Freepik.com Reiserecht Kakerlaken, Baulärm und verschmutzter Pool: So reklamieren Sie Urlaubsmängel Urlaub, die schönste Zeit des Jahres. Doch mancher Urlauber ärgert sich, wenn statt dem gebuchten Zimmer mit Meerblick nur eine Betonwand zu sehen ist ode die Ruhe am Pool durch Baulärm gestört wird. © CasanoWa Stutio - Stock.adobe.com Ihr gutes Recht Aufgepasst bei Flugverspätung aufgrund von Personalmangel am Flughafen EuGH: Ausgleichszahlungen können wegen einer großen Flugverspätung ausgeschlossen sein, wenn die Verspätung auf einen Mangel an Flughafenpersonal für die Gepäckverladung zurückzuführen ist. © Creativeart - Freepik.com Reiserecht Zu den Beiträgen Schlagworte zum Thema Reiserecht
© Freepik Ihr gutes Recht Aufgepasst bei Flugreisen mit mehreren Teilflügen Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Köln ist es der Lufthansa AG nicht gestattet, sich pauschal in ihren Vertragsbedingungen vorzubehalten, den Flugpreis nachträglich zu erhöhen. © weedezign - Freepik Ihr gutes Recht Aufgepasst bei der Verjährung von Entschädigungsansprüchen bei Flugreisen Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs: Entschädigungsansprüche nach der EU-Fluggastrechteverordnung unterliegen nicht der kurzen zweijährigen Verjährungsfrist. © Galitskaya - Freepik.com Reiserecht Kakerlaken, Baulärm und verschmutzter Pool: So reklamieren Sie Urlaubsmängel Urlaub, die schönste Zeit des Jahres. Doch mancher Urlauber ärgert sich, wenn statt dem gebuchten Zimmer mit Meerblick nur eine Betonwand zu sehen ist ode die Ruhe am Pool durch Baulärm gestört wird. © CasanoWa Stutio - Stock.adobe.com Ihr gutes Recht Aufgepasst bei Flugverspätung aufgrund von Personalmangel am Flughafen EuGH: Ausgleichszahlungen können wegen einer großen Flugverspätung ausgeschlossen sein, wenn die Verspätung auf einen Mangel an Flughafenpersonal für die Gepäckverladung zurückzuführen ist.
© Freepik Ihr gutes Recht Aufgepasst bei Flugreisen mit mehreren Teilflügen Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Köln ist es der Lufthansa AG nicht gestattet, sich pauschal in ihren Vertragsbedingungen vorzubehalten, den Flugpreis nachträglich zu erhöhen.
© weedezign - Freepik Ihr gutes Recht Aufgepasst bei der Verjährung von Entschädigungsansprüchen bei Flugreisen Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs: Entschädigungsansprüche nach der EU-Fluggastrechteverordnung unterliegen nicht der kurzen zweijährigen Verjährungsfrist.
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