Ihr gutes Recht Reiserecht Öffnet sich in einem neuen Fenster Öffnet sich in einem neuen Fenster Öffnet sich in einem neuen Fenster Öffnet sich in einem neuen Fenster Öffnet sich in einem neuen Fenster © weedezign - Freepik Ihr gutes Recht Aufgepasst bei der Verjährung von Entschädigungsansprüchen bei Flugreisen Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs: Entschädigungsansprüche nach der EU-Fluggastrechteverordnung unterliegen nicht der kurzen zweijährigen Verjährungsfrist. © Galitskaya - Freepik.com Reiserecht Kakerlaken, Baulärm und verschmutzter Pool: So reklamieren Sie Urlaubsmängel Urlaub, die schönste Zeit des Jahres. Doch mancher Urlauber ärgert sich, wenn statt dem gebuchten Zimmer mit Meerblick nur eine Betonwand zu sehen ist ode die Ruhe am Pool durch Baulärm gestört wird. © CasanoWa Stutio - Stock.adobe.com Ihr gutes Recht Aufgepasst bei Flugverspätung aufgrund von Personalmangel am Flughafen EuGH: Ausgleichszahlungen können wegen einer großen Flugverspätung ausgeschlossen sein, wenn die Verspätung auf einen Mangel an Flughafenpersonal für die Gepäckverladung zurückzuführen ist. © Kawee - Stock.adobe.com Ihr gutes Recht Aufgepasst bei Flugverspätungen EUGH: Derjenige, der bei einer mehr als dreistündigen Verspätung seines Fluges am Flughafen nicht erscheint oder eigenständig auf einen früheren Flug umbucht, bekommt keine pauschale Entschädigung. © Creativeart - Freepik.com Reiserecht Zu den Beiträgen Schlagworte zum Thema Reiserecht
© weedezign - Freepik Ihr gutes Recht Aufgepasst bei der Verjährung von Entschädigungsansprüchen bei Flugreisen Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs: Entschädigungsansprüche nach der EU-Fluggastrechteverordnung unterliegen nicht der kurzen zweijährigen Verjährungsfrist. © Galitskaya - Freepik.com Reiserecht Kakerlaken, Baulärm und verschmutzter Pool: So reklamieren Sie Urlaubsmängel Urlaub, die schönste Zeit des Jahres. Doch mancher Urlauber ärgert sich, wenn statt dem gebuchten Zimmer mit Meerblick nur eine Betonwand zu sehen ist ode die Ruhe am Pool durch Baulärm gestört wird. © CasanoWa Stutio - Stock.adobe.com Ihr gutes Recht Aufgepasst bei Flugverspätung aufgrund von Personalmangel am Flughafen EuGH: Ausgleichszahlungen können wegen einer großen Flugverspätung ausgeschlossen sein, wenn die Verspätung auf einen Mangel an Flughafenpersonal für die Gepäckverladung zurückzuführen ist. © Kawee - Stock.adobe.com Ihr gutes Recht Aufgepasst bei Flugverspätungen EUGH: Derjenige, der bei einer mehr als dreistündigen Verspätung seines Fluges am Flughafen nicht erscheint oder eigenständig auf einen früheren Flug umbucht, bekommt keine pauschale Entschädigung.
© weedezign - Freepik Ihr gutes Recht Aufgepasst bei der Verjährung von Entschädigungsansprüchen bei Flugreisen Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs: Entschädigungsansprüche nach der EU-Fluggastrechteverordnung unterliegen nicht der kurzen zweijährigen Verjährungsfrist.
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