Ihr gutes Recht Vertragsrecht Logo - Auf Facebook teilen Öffnet sich in einem neuen Fenster Logo - Auf X teilen Öffnet sich in einem neuen Fenster Logo - Auf LinkedIn teilen Öffnet sich in einem neuen Fenster Logo - Auf Xing teilen Öffnet sich in einem neuen Fenster Logo - Auf E-Mail teilen Öffnet sich in einem neuen Fenster Logo -Drucken © Celt Studio - Stock.adobe.com Ihr gutes Recht Aufgepasst bei der Netflix-Abo-Kündigung im Zusammenhang mit Geschenkkarten Netflix-AGB: BGH kippte Klausel, die Kündigung erst nach Restguthaben-Aufbrauch erlaubte, etwa in Zusammenhang mit Geschenkkarten. © Svyatoslav Lypynskyy - Stock.adobe.com Ihr gutes Recht Untermieter aufgepasst! Der Bundesgerichtshof (BGH) hat auf eine Räumungsklage hin entschieden, dass es unzulässig ist, mit einer Untervermietung Gewinn zu machen. © Stockphotodirektors - stock.adobe.com Ihr gutes Recht Aufgepasst bei Versicherungsverträgen: Einseitige Rentenkürzungen sind unzulässig Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem Verfahren der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg gegen eine Versicherung entschieden. © prostooleh - Freepik Ihr gutes Recht Aufgepasst bei der Widerrufsbelehrung! Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass es keinen Einfluss auf die Widerrufsfrist hat, wenn ein Autohändler seine Telefonnummer nicht angibt. © Creativeart - Freepik.com Vertragsrecht Zu den Beiträgen Schlagworte zum Thema Vertragsrecht
© Celt Studio - Stock.adobe.com Ihr gutes Recht Aufgepasst bei der Netflix-Abo-Kündigung im Zusammenhang mit Geschenkkarten Netflix-AGB: BGH kippte Klausel, die Kündigung erst nach Restguthaben-Aufbrauch erlaubte, etwa in Zusammenhang mit Geschenkkarten. © Svyatoslav Lypynskyy - Stock.adobe.com Ihr gutes Recht Untermieter aufgepasst! Der Bundesgerichtshof (BGH) hat auf eine Räumungsklage hin entschieden, dass es unzulässig ist, mit einer Untervermietung Gewinn zu machen. © Stockphotodirektors - stock.adobe.com Ihr gutes Recht Aufgepasst bei Versicherungsverträgen: Einseitige Rentenkürzungen sind unzulässig Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem Verfahren der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg gegen eine Versicherung entschieden. © prostooleh - Freepik Ihr gutes Recht Aufgepasst bei der Widerrufsbelehrung! Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass es keinen Einfluss auf die Widerrufsfrist hat, wenn ein Autohändler seine Telefonnummer nicht angibt.
© Celt Studio - Stock.adobe.com Ihr gutes Recht Aufgepasst bei der Netflix-Abo-Kündigung im Zusammenhang mit Geschenkkarten Netflix-AGB: BGH kippte Klausel, die Kündigung erst nach Restguthaben-Aufbrauch erlaubte, etwa in Zusammenhang mit Geschenkkarten.
© Svyatoslav Lypynskyy - Stock.adobe.com Ihr gutes Recht Untermieter aufgepasst! Der Bundesgerichtshof (BGH) hat auf eine Räumungsklage hin entschieden, dass es unzulässig ist, mit einer Untervermietung Gewinn zu machen.
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