Ihr gutes Recht Vertragsrecht © Billionphotos - Freepik.com Ihr gutes Recht Aufgepasst beim Widerruf von Handwerkerverträgen Ein Kunde bekommt sein Geld nicht zurück, wenn er sich von einem Handwerker ein Angebot machen lässt, dieses am nächsten Tag telefonisch annimmt und nach Ausführen der Arbeiten den Vertrag widerruft. © UnitedPhotoStudio - Stock.adobe.com Ihr gutes Recht Lahmes Internet: Aufgepasst beim Sonderkündigungsrecht Urteil des Landgerichts Köln: Ein Telekom-Kunde, der sich wegen vertragswidrig zu langsamem Internet für eine Entgeltminderung entscheidet, verliert sein Sonderkündigungsrecht nicht. © Rido81 - Freepik.com Ihr gutes Recht Verbraucher aufgepasst bei fehlender Aufklärung beim Dienstleistungsvertrag! Der Europäische Gerichtshofs urteilt, dass ein Verbraucher bei fehlender Belehrung zum Widerrufsrecht in einem Dienstleistungsvertrag nach einem Widerruf nicht zahlen muss. © dongni wang - Pixabay.com Ihr gutes Recht Aufgepasst bei Werbung für Handy-Verträge! Müssen wesentliche Tarifbedingungen in einem Werbeflyer für einen Mobilfunktarif für Kundinnen und Kunden deutlich erkennbar sein? Reicht ein Hinweis in einer winzigen Fußnote aus? © Creativeart - Freepik.com Vertragsrecht Zu den Beiträgen Schlagworte zum Thema Vertragsrecht
© Billionphotos - Freepik.com Ihr gutes Recht Aufgepasst beim Widerruf von Handwerkerverträgen Ein Kunde bekommt sein Geld nicht zurück, wenn er sich von einem Handwerker ein Angebot machen lässt, dieses am nächsten Tag telefonisch annimmt und nach Ausführen der Arbeiten den Vertrag widerruft. © UnitedPhotoStudio - Stock.adobe.com Ihr gutes Recht Lahmes Internet: Aufgepasst beim Sonderkündigungsrecht Urteil des Landgerichts Köln: Ein Telekom-Kunde, der sich wegen vertragswidrig zu langsamem Internet für eine Entgeltminderung entscheidet, verliert sein Sonderkündigungsrecht nicht. © Rido81 - Freepik.com Ihr gutes Recht Verbraucher aufgepasst bei fehlender Aufklärung beim Dienstleistungsvertrag! Der Europäische Gerichtshofs urteilt, dass ein Verbraucher bei fehlender Belehrung zum Widerrufsrecht in einem Dienstleistungsvertrag nach einem Widerruf nicht zahlen muss. © dongni wang - Pixabay.com Ihr gutes Recht Aufgepasst bei Werbung für Handy-Verträge! Müssen wesentliche Tarifbedingungen in einem Werbeflyer für einen Mobilfunktarif für Kundinnen und Kunden deutlich erkennbar sein? Reicht ein Hinweis in einer winzigen Fußnote aus?
© Billionphotos - Freepik.com Ihr gutes Recht Aufgepasst beim Widerruf von Handwerkerverträgen Ein Kunde bekommt sein Geld nicht zurück, wenn er sich von einem Handwerker ein Angebot machen lässt, dieses am nächsten Tag telefonisch annimmt und nach Ausführen der Arbeiten den Vertrag widerruft.
© UnitedPhotoStudio - Stock.adobe.com Ihr gutes Recht Lahmes Internet: Aufgepasst beim Sonderkündigungsrecht Urteil des Landgerichts Köln: Ein Telekom-Kunde, der sich wegen vertragswidrig zu langsamem Internet für eine Entgeltminderung entscheidet, verliert sein Sonderkündigungsrecht nicht.
© Rido81 - Freepik.com Ihr gutes Recht Verbraucher aufgepasst bei fehlender Aufklärung beim Dienstleistungsvertrag! Der Europäische Gerichtshofs urteilt, dass ein Verbraucher bei fehlender Belehrung zum Widerrufsrecht in einem Dienstleistungsvertrag nach einem Widerruf nicht zahlen muss.
© dongni wang - Pixabay.com Ihr gutes Recht Aufgepasst bei Werbung für Handy-Verträge! Müssen wesentliche Tarifbedingungen in einem Werbeflyer für einen Mobilfunktarif für Kundinnen und Kunden deutlich erkennbar sein? Reicht ein Hinweis in einer winzigen Fußnote aus?