Ihr gutes Recht Vertragsrecht Logo - Auf Facebook teilen Öffnet sich in einem neuen Fenster Logo - Auf X teilen Öffnet sich in einem neuen Fenster Logo - Auf LinkedIn teilen Öffnet sich in einem neuen Fenster Logo - Auf Xing teilen Öffnet sich in einem neuen Fenster Logo - Auf E-Mail teilen Öffnet sich in einem neuen Fenster Logo -Drucken © Lek - Stock.adobe.com Ihr gutes Recht Aufgepasst bei der Online-Kündigung von Telekommunikationsverträgen OLG Koblenz: Ein Telekommunikationsanbieter muss die Ausgestaltung seiner Webseite in der bisherigen Form unterlassen, insbesondere die Verwendung eines „Kündigungsassistenten“. © DenPhoto - Stock.adobe.com Ihr gutes Recht Rechtswidrige Kontaktaufnahme nach Kündigung des Mobilfunkvertrages OLG Schleswig: Mobilfunkkunden, die ihren Vertrag kündigen und ausdrücklich nicht mehr zur Rückwerbung kontaktiert werden möchten, dürfen nicht mehr kontaktiert werden. © Song_about_summer - Stock.adobe.com Ihr gutes Recht Aufgepasst bei der Kündigung von Online-Verträgen Nach einem Urteil des Landgerichts (LG) München I muss die Kündigung von Online-Verträgen auch ohne Anmeldung auf der Webseite möglich sein. © pixabay.com Ihr gutes Recht Aufgepasst bei Preisanpassungsklauseln von Spotify und Netflix! Nach Urteilen des Kammergerichts (KG) Berlin sind Preisanpassungsklauseln der Streamingdienste Spotify und Netflix unwirksam. Preise dürfen ohne Zustimmung der Kunden nicht einseitig angepasst werden. © Creativeart - Freepik.com Vertragsrecht Zu den Beiträgen Schlagworte zum Thema Vertragsrecht
© Lek - Stock.adobe.com Ihr gutes Recht Aufgepasst bei der Online-Kündigung von Telekommunikationsverträgen OLG Koblenz: Ein Telekommunikationsanbieter muss die Ausgestaltung seiner Webseite in der bisherigen Form unterlassen, insbesondere die Verwendung eines „Kündigungsassistenten“. © DenPhoto - Stock.adobe.com Ihr gutes Recht Rechtswidrige Kontaktaufnahme nach Kündigung des Mobilfunkvertrages OLG Schleswig: Mobilfunkkunden, die ihren Vertrag kündigen und ausdrücklich nicht mehr zur Rückwerbung kontaktiert werden möchten, dürfen nicht mehr kontaktiert werden. © Song_about_summer - Stock.adobe.com Ihr gutes Recht Aufgepasst bei der Kündigung von Online-Verträgen Nach einem Urteil des Landgerichts (LG) München I muss die Kündigung von Online-Verträgen auch ohne Anmeldung auf der Webseite möglich sein. © pixabay.com Ihr gutes Recht Aufgepasst bei Preisanpassungsklauseln von Spotify und Netflix! Nach Urteilen des Kammergerichts (KG) Berlin sind Preisanpassungsklauseln der Streamingdienste Spotify und Netflix unwirksam. Preise dürfen ohne Zustimmung der Kunden nicht einseitig angepasst werden.
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