Ihr gutes Recht Vertragsrecht Logo - Auf Facebook teilen Öffnet sich in einem neuen Fenster Logo - Auf X teilen Öffnet sich in einem neuen Fenster Logo - Auf LinkedIn teilen Öffnet sich in einem neuen Fenster Logo - Auf Xing teilen Öffnet sich in einem neuen Fenster Logo - Auf E-Mail teilen Öffnet sich in einem neuen Fenster Logo -Drucken © prostooleh - Freepik Ihr gutes Recht Aufgepasst bei der Widerrufsbelehrung! Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass es keinen Einfluss auf die Widerrufsfrist hat, wenn ein Autohändler seine Telefonnummer nicht angibt. © atlascompany - Freepik Ihr gutes Recht Aufgepasst bei unvollständigen Vertragsangaben Das Oberlandesgericht Köln hat die Praxis eines Telekommunikationsanbieters als rechtswidrig angesehen, nicht den Vertragszusammenhang, sondern nur einzelne Bestandteile in einem Angebot zu nennen. © PixelboxStockFootage - Stock.adobe.com Ihr gutes Recht Nutzer von Streamingdiensten aufgepasst! Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) München darf ein Streamingdienst einige Klauseln in seinen Nutzungsbedingungen nicht mehr verwenden. © Lek - Stock.adobe.com Ihr gutes Recht Aufgepasst bei der Online-Kündigung von Telekommunikationsverträgen OLG Koblenz: Ein Telekommunikationsanbieter muss die Ausgestaltung seiner Webseite in der bisherigen Form unterlassen, insbesondere die Verwendung eines „Kündigungsassistenten“. © Creativeart - Freepik.com Vertragsrecht Zu den Beiträgen Schlagworte zum Thema Vertragsrecht
© prostooleh - Freepik Ihr gutes Recht Aufgepasst bei der Widerrufsbelehrung! Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass es keinen Einfluss auf die Widerrufsfrist hat, wenn ein Autohändler seine Telefonnummer nicht angibt. © atlascompany - Freepik Ihr gutes Recht Aufgepasst bei unvollständigen Vertragsangaben Das Oberlandesgericht Köln hat die Praxis eines Telekommunikationsanbieters als rechtswidrig angesehen, nicht den Vertragszusammenhang, sondern nur einzelne Bestandteile in einem Angebot zu nennen. © PixelboxStockFootage - Stock.adobe.com Ihr gutes Recht Nutzer von Streamingdiensten aufgepasst! Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) München darf ein Streamingdienst einige Klauseln in seinen Nutzungsbedingungen nicht mehr verwenden. © Lek - Stock.adobe.com Ihr gutes Recht Aufgepasst bei der Online-Kündigung von Telekommunikationsverträgen OLG Koblenz: Ein Telekommunikationsanbieter muss die Ausgestaltung seiner Webseite in der bisherigen Form unterlassen, insbesondere die Verwendung eines „Kündigungsassistenten“.
© prostooleh - Freepik Ihr gutes Recht Aufgepasst bei der Widerrufsbelehrung! Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass es keinen Einfluss auf die Widerrufsfrist hat, wenn ein Autohändler seine Telefonnummer nicht angibt.
© atlascompany - Freepik Ihr gutes Recht Aufgepasst bei unvollständigen Vertragsangaben Das Oberlandesgericht Köln hat die Praxis eines Telekommunikationsanbieters als rechtswidrig angesehen, nicht den Vertragszusammenhang, sondern nur einzelne Bestandteile in einem Angebot zu nennen.
© PixelboxStockFootage - Stock.adobe.com Ihr gutes Recht Nutzer von Streamingdiensten aufgepasst! Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) München darf ein Streamingdienst einige Klauseln in seinen Nutzungsbedingungen nicht mehr verwenden.
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