Ihr gutes Recht Vertragsrecht Logo - Auf Facebook teilen Öffnet sich in einem neuen Fenster Logo - Auf X teilen Öffnet sich in einem neuen Fenster Logo - Auf LinkedIn teilen Öffnet sich in einem neuen Fenster Logo - Auf Xing teilen Öffnet sich in einem neuen Fenster Logo - Auf E-Mail teilen Öffnet sich in einem neuen Fenster Logo -Drucken © Celt Studio - Stock.adobe.com Ihr gutes Recht Aufgepasst bei der Netflix-Abo-Kündigung im Zusammenhang mit Geschenkkarten Netflix-AGB: BGH kippte Klausel, die Kündigung erst nach Restguthaben-Aufbrauch erlaubte, etwa in Zusammenhang mit Geschenkkarten. © Svyatoslav Lypynskyy - Stock.adobe.com Ihr gutes Recht Untermieter aufgepasst! Der Bundesgerichtshof (BGH) hat auf eine Räumungsklage hin entschieden, dass es unzulässig ist, mit einer Untervermietung Gewinn zu machen. © Stockphotodirektors - stock.adobe.com Ihr gutes Recht Aufgepasst bei Versicherungsverträgen: Einseitige Rentenkürzungen sind unzulässig Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem Verfahren der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg gegen eine Versicherung entschieden. © DragonImages - Stock.adobe.com Ihr gutes Recht Aufgepasst beim Sonderkündigungsrecht von Stromlieferverträgen! Das Kammergericht (KG) Berlin hat entschieden, dass Stromversorger das Sonderkündigungsrecht ihrer Kunden im Falle eines Umzugs nicht in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen erschweren dürfen. © Creativeart - Freepik.com Vertragsrecht Zu den Beiträgen Schlagworte zum Thema Vertragsrecht
© Celt Studio - Stock.adobe.com Ihr gutes Recht Aufgepasst bei der Netflix-Abo-Kündigung im Zusammenhang mit Geschenkkarten Netflix-AGB: BGH kippte Klausel, die Kündigung erst nach Restguthaben-Aufbrauch erlaubte, etwa in Zusammenhang mit Geschenkkarten. © Svyatoslav Lypynskyy - Stock.adobe.com Ihr gutes Recht Untermieter aufgepasst! Der Bundesgerichtshof (BGH) hat auf eine Räumungsklage hin entschieden, dass es unzulässig ist, mit einer Untervermietung Gewinn zu machen. © Stockphotodirektors - stock.adobe.com Ihr gutes Recht Aufgepasst bei Versicherungsverträgen: Einseitige Rentenkürzungen sind unzulässig Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem Verfahren der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg gegen eine Versicherung entschieden. © DragonImages - Stock.adobe.com Ihr gutes Recht Aufgepasst beim Sonderkündigungsrecht von Stromlieferverträgen! Das Kammergericht (KG) Berlin hat entschieden, dass Stromversorger das Sonderkündigungsrecht ihrer Kunden im Falle eines Umzugs nicht in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen erschweren dürfen.
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