Ihr gutes Recht Vertragsrecht Logo - Auf Facebook teilen Öffnet sich in einem neuen Fenster Logo - Auf X teilen Öffnet sich in einem neuen Fenster Logo - Auf LinkedIn teilen Öffnet sich in einem neuen Fenster Logo - Auf Xing teilen Öffnet sich in einem neuen Fenster Logo - Auf E-Mail teilen Öffnet sich in einem neuen Fenster Logo -Drucken © DragonImages - Stock.adobe.com Ihr gutes Recht Aufgepasst beim Sonderkündigungsrecht von Stromlieferverträgen! Das Kammergericht (KG) Berlin hat entschieden, dass Stromversorger das Sonderkündigungsrecht ihrer Kunden im Falle eines Umzugs nicht in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen erschweren dürfen. © prostooleh - Freepik Ihr gutes Recht Aufgepasst bei der Widerrufsbelehrung! Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass es keinen Einfluss auf die Widerrufsfrist hat, wenn ein Autohändler seine Telefonnummer nicht angibt. © atlascompany - Freepik Ihr gutes Recht Aufgepasst bei unvollständigen Vertragsangaben Das Oberlandesgericht Köln hat die Praxis eines Telekommunikationsanbieters als rechtswidrig angesehen, nicht den Vertragszusammenhang, sondern nur einzelne Bestandteile in einem Angebot zu nennen. © PixelboxStockFootage - Stock.adobe.com Ihr gutes Recht Nutzer von Streamingdiensten aufgepasst! Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) München darf ein Streamingdienst einige Klauseln in seinen Nutzungsbedingungen nicht mehr verwenden. © Creativeart - Freepik.com Vertragsrecht Zu den Beiträgen Schlagworte zum Thema Vertragsrecht
© DragonImages - Stock.adobe.com Ihr gutes Recht Aufgepasst beim Sonderkündigungsrecht von Stromlieferverträgen! Das Kammergericht (KG) Berlin hat entschieden, dass Stromversorger das Sonderkündigungsrecht ihrer Kunden im Falle eines Umzugs nicht in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen erschweren dürfen. © prostooleh - Freepik Ihr gutes Recht Aufgepasst bei der Widerrufsbelehrung! Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass es keinen Einfluss auf die Widerrufsfrist hat, wenn ein Autohändler seine Telefonnummer nicht angibt. © atlascompany - Freepik Ihr gutes Recht Aufgepasst bei unvollständigen Vertragsangaben Das Oberlandesgericht Köln hat die Praxis eines Telekommunikationsanbieters als rechtswidrig angesehen, nicht den Vertragszusammenhang, sondern nur einzelne Bestandteile in einem Angebot zu nennen. © PixelboxStockFootage - Stock.adobe.com Ihr gutes Recht Nutzer von Streamingdiensten aufgepasst! Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) München darf ein Streamingdienst einige Klauseln in seinen Nutzungsbedingungen nicht mehr verwenden.
© DragonImages - Stock.adobe.com Ihr gutes Recht Aufgepasst beim Sonderkündigungsrecht von Stromlieferverträgen! Das Kammergericht (KG) Berlin hat entschieden, dass Stromversorger das Sonderkündigungsrecht ihrer Kunden im Falle eines Umzugs nicht in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen erschweren dürfen.
© prostooleh - Freepik Ihr gutes Recht Aufgepasst bei der Widerrufsbelehrung! Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass es keinen Einfluss auf die Widerrufsfrist hat, wenn ein Autohändler seine Telefonnummer nicht angibt.
© atlascompany - Freepik Ihr gutes Recht Aufgepasst bei unvollständigen Vertragsangaben Das Oberlandesgericht Köln hat die Praxis eines Telekommunikationsanbieters als rechtswidrig angesehen, nicht den Vertragszusammenhang, sondern nur einzelne Bestandteile in einem Angebot zu nennen.
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