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Ihr gutes Recht

Vertragsrecht

Ein Handwerker repariert eine Dachrinne
© Billionphotos - Freepik.com

Ihr gutes Recht

Aufgepasst beim Widerruf von Handwerkerverträgen

Ein Kunde bekommt sein Geld nicht zurück, wenn er sich von einem Handwerker ein Angebot machen lässt, dieses am nächsten Tag telefonisch annimmt und nach Ausführen der Arbeiten den Vertrag widerruft.

Im Vordergrund steht ein Internetrouter, im Hintergrund sitzt eine Person auf einer Couch mit Kopfhörern, der auf sein Smartphione blickt. Im Hintergrund sieht man zudem noch die Möbel eines Wohnzimmers.
© UnitedPhotoStudio - Stock.adobe.com

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Lahmes Internet: Aufgepasst beim Sonderkündigungsrecht

Urteil des Landgerichts Köln: Ein Telekom-Kunde, der sich wegen vertragswidrig zu langsamem Internet für eine Entgeltminderung entscheidet, verliert sein Sonderkündigungsrecht nicht.

Eine Hand einer Frau unterschreibt unter einem Text. Es liegt eine Brille auf dem Papier
© Rido81 - Freepik.com

Ihr gutes Recht

Verbraucher aufgepasst bei fehlender Aufklärung beim Dienstleistungsvertrag!

Der Europäische Gerichtshofs urteilt, dass ein Verbraucher bei fehlender Belehrung zum Widerrufsrecht in einem Dienstleistungsvertrag nach einem Widerruf nicht zahlen muss.

Mit rechtem Zeigefinger auf das Handy tippen
© dongni wang - Pixabay.com

Ihr gutes Recht

Aufgepasst bei Werbung für Handy-Verträge!

Müssen wesentliche Tarifbedingungen in einem Werbeflyer für einen Mobilfunktarif für Kundinnen und Kunden deutlich erkennbar sein? Reicht ein Hinweis in einer winzigen Fußnote aus?

Eine Frau in Richterrobe mit einem Buch in der Hand
© Creativeart - Freepik.com

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