Ihr gutes Recht Kaufrecht Logo - Auf Facebook teilen Öffnet sich in einem neuen Fenster Logo - Auf X teilen Öffnet sich in einem neuen Fenster Logo - Auf LinkedIn teilen Öffnet sich in einem neuen Fenster Logo - Auf Xing teilen Öffnet sich in einem neuen Fenster Logo - Auf E-Mail teilen Öffnet sich in einem neuen Fenster Logo -Drucken © banjongseal324 - Stock.adobe.com Ihr gutes Recht Aufgepasst bei Werbeaussagen zu kollagenhaltigen Nahrungsmitteln und Hautgesundheit Der BGH hat entschieden, dass gegen die Health-Claims-Verordnung verstoßen wird, wenn in der Werbung für Kollagen-Trinkampullen ein Zusammenhang zur Hautgesundheit hergestellt wird. © bedneyimages - freepik Ihr gutes Recht Augen auf beim Ticketkauf! Das Kammergericht Berlin hat einige AGB-Klauseln des Betreibers einer Zweitmarkt-Plattform für unwirksam erklärt. Besonders problematisch: Das Unternehmen schloss das 14-tägige Widerrufsrecht aus. © Rokas - Stock.adobe.com Ihr gutes Recht Spielekonsolen-Nutzer aufgepasst Das Kammergericht (KG) Berlin hat entschieden, dass ein Anbieter von Spielkonsolen die Preise für Abonnements nicht einfach erhöhen darf. © whitebearstudio - freepik.com Ihr gutes Recht Aufgepasst bei Rabatt am Süßwarenregal Das OLG Nürnberg hat entschieden, dass es unlauter ist, prominent mit dem Slogan „20 Prozent Rabatt auf alle Ostersüßwaren“ zu werben, aber in einer Fußnote bestimmte Markenprodukte auszuschließen. © Creativeart - Freepik.com Kaufrecht Zu den Beiträgen Schlagworte zum Thema Kaufrecht
© banjongseal324 - Stock.adobe.com Ihr gutes Recht Aufgepasst bei Werbeaussagen zu kollagenhaltigen Nahrungsmitteln und Hautgesundheit Der BGH hat entschieden, dass gegen die Health-Claims-Verordnung verstoßen wird, wenn in der Werbung für Kollagen-Trinkampullen ein Zusammenhang zur Hautgesundheit hergestellt wird. © bedneyimages - freepik Ihr gutes Recht Augen auf beim Ticketkauf! Das Kammergericht Berlin hat einige AGB-Klauseln des Betreibers einer Zweitmarkt-Plattform für unwirksam erklärt. Besonders problematisch: Das Unternehmen schloss das 14-tägige Widerrufsrecht aus. © Rokas - Stock.adobe.com Ihr gutes Recht Spielekonsolen-Nutzer aufgepasst Das Kammergericht (KG) Berlin hat entschieden, dass ein Anbieter von Spielkonsolen die Preise für Abonnements nicht einfach erhöhen darf. © whitebearstudio - freepik.com Ihr gutes Recht Aufgepasst bei Rabatt am Süßwarenregal Das OLG Nürnberg hat entschieden, dass es unlauter ist, prominent mit dem Slogan „20 Prozent Rabatt auf alle Ostersüßwaren“ zu werben, aber in einer Fußnote bestimmte Markenprodukte auszuschließen.
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© bedneyimages - freepik Ihr gutes Recht Augen auf beim Ticketkauf! Das Kammergericht Berlin hat einige AGB-Klauseln des Betreibers einer Zweitmarkt-Plattform für unwirksam erklärt. Besonders problematisch: Das Unternehmen schloss das 14-tägige Widerrufsrecht aus.
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