Ihr gutes Recht Datenschutzrecht Logo - Auf Facebook teilen Öffnet sich in einem neuen Fenster Logo - Auf X teilen Öffnet sich in einem neuen Fenster Logo - Auf LinkedIn teilen Öffnet sich in einem neuen Fenster Logo - Auf Xing teilen Öffnet sich in einem neuen Fenster Logo - Auf E-Mail teilen Öffnet sich in einem neuen Fenster Logo -Drucken © Diego - Stock.adobe.com Ihr gutes Recht „Datenklau“: Facebook-Nutzer aufgepasst Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Nutzer, deren Daten bei Facebook gestohlen wurden, nicht viele Bedingungen erfüllen müssen, um Geld als Entschädigung zu bekommen. © Gerd Altmann/pixabay Ihr gutes Recht E-Mail-Nutzer aufgepasst Ein Widerspruch nach E-Mail-Werbung muss unmittelbar umgesetzt werde. Die oft ins Feld geführte Monatsfrist des § 12 Abs. 3 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist nicht anwendbar. © Creativeart - Freepik.com Datenschutzrecht Zu den Beiträgen Schlagworte zum Thema Datenschutzrecht
© Diego - Stock.adobe.com Ihr gutes Recht „Datenklau“: Facebook-Nutzer aufgepasst Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Nutzer, deren Daten bei Facebook gestohlen wurden, nicht viele Bedingungen erfüllen müssen, um Geld als Entschädigung zu bekommen. © Gerd Altmann/pixabay Ihr gutes Recht E-Mail-Nutzer aufgepasst Ein Widerspruch nach E-Mail-Werbung muss unmittelbar umgesetzt werde. Die oft ins Feld geführte Monatsfrist des § 12 Abs. 3 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist nicht anwendbar.
© Diego - Stock.adobe.com Ihr gutes Recht „Datenklau“: Facebook-Nutzer aufgepasst Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Nutzer, deren Daten bei Facebook gestohlen wurden, nicht viele Bedingungen erfüllen müssen, um Geld als Entschädigung zu bekommen.
© Gerd Altmann/pixabay Ihr gutes Recht E-Mail-Nutzer aufgepasst Ein Widerspruch nach E-Mail-Werbung muss unmittelbar umgesetzt werde. Die oft ins Feld geführte Monatsfrist des § 12 Abs. 3 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist nicht anwendbar.