Im Mietvertrag sind die Rechte und Pflichten des Mieters, aber auch des Vermieters geregelt. Hier finden sich Angaben zu Wohnfläche, Nutzung von Garten oder Stellplatz, Nebenkosten, Kündigungsfristen, Tierhaltung und vieles mehr. Vor der Unterschrift sollte der Mietvertrag genau durchgelesen werden – auch das Kleingedruckte. Nur dann weiß der Mieter, was nach Bezug der Wohnung auf ihn zukommt.
Worauf ist vor der Unterschrift des Mietvertrags zu achten?
Ein gründliches Durchlesen des Mietvertrages ist wichtig, denn bei Mietverträgen gibt es kein Rücktritts- oder Widerrufsrecht. Auch mündliche Absprachen sind bindend. Wichtige Dinge sollten jedoch schriftlich vereinbart werden, da mündliche Absprachen in Vergessenheit geraten können. Im Mietvertrag sollte auch die Anschrift des Vermieters vollständig angegeben sein.
Wer ist Mieter?
Mieter ist nur die Person, die den Mietvertrag unterzeichnet hat. Hat bei einem unverheirateten Paar nur einer den Mietvertrag unterschrieben, so hat nach einer Trennung auch nur diese Person Anspruch auf die Wohnung und kann sie auch alleine kündigen. Sie trägt auch alleine die Haftung gegenüber dem Vermieter. Unterzeichnen beide den Mietvertrag, kann die Wohnung auch nur von beiden gekündigt werden. Kommt es zu einer Trennung und ein Partner zieht aus und der andere bleibt in der Wohnung, so ist der ausgezogene Partner weiterhin Mieter dieser Wohnung.
Wie lange dauert das Mietverhältnis? Welche Kündigungsmöglichkeiten gibt es?
Wird das Mietverhältnis auf unbestimmte Zeit abgeschlossen, so kann der Mieter es jederzeit kündigen. Die Kündigungsfrist ist abhängig von der Mietdauer. In den ersten fünf Mietjahren beträgt die Kündigungsfrist drei Monate, nach dem fünften Mietjahr sechs Monate und nach dem achten Mietjahr neun Monate. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Geht die Kündigung bis spätestens am dritten Werktag eines Monates ein, so zählt dieser Monat noch „voll“. Wird zum Beispiel die Kündigung am 3. November zugestellt, so endet das Mietverhältnis bei einer dreimonatigen Kündigungsfrist am 31.01. Der Vermieter kann aus wichtigen Gründen kündigen, wie beispielsweise Eigenbedarf, Hausfriedensbruch oder bei ausbleibender Miete.
Welche Räume und Flächen gehören zur Wohnung noch dazu?
Zu einer Wohnung gehören neben der eigentlichen Wohnfläche häufig noch Nebenräume wie Keller- oder Bodenräume. Die Nutzung dieser Räume sollte mietvertraglich ebenso klar geregelt sein, wie die Nutzung einer Garage oder eines Stellplatzes. Eine Besichtigung dieser Räume und Flächen ist zu empfehlen, damit man nach dem Einzug keine unliebsame Überraschung wie niedrige Decken oder einen feuchten Keller erlebt.
Wie hoch sind die Nebenkostenzahlungen?
Die Vorauszahlungen für die anfallenden Nebenkosten sollten nicht zu niedrig angesetzt sein, denn sonst fällt die Nachzahlung vermutlich hoch aus. Im Durchschnitt zahlten Mieter im Jahr 2023 pro Quadratmeter Wohnfläche nach Angaben des Deutschen Mieterbundes 2,51 Euro je Monat an Betriebskosten. Ist ein Aufzug im Haus, erhöht dies die Betriebskosten; führt der Hauswart Gartenarbeit und Gebäudereinigung aus, wirkt sich dies in der Regel mindernd auf die Betriebskosten aus.
Im Mietvertrag ist auch der Kostenverteilungsschlüssel anzugeben. Wenn angegebene Bruchteile oder Prozentzahlen nicht nachvollziehbar sind, dann unbedingt nachfragen. Der Deutsche Mieterbund gibt für das Jahr 2023 einen ÜberblickÖffnet sich in einem neuen Fenster über die Betriebskostenarten und ihre tatsächliche Höhe.
Sind Arbeitsleistungen zu verrichten?
In manchen Mehrparteienhäusern ist es üblich, die Treppenreinigung oder den Winterdienst von den Mietern erledigen zu lassen. Manchem Mieter kommt dies entgegen, da dadurch die Nebenkosten gesenkt werden. Wer das aufgrund des Alters, Krankheit oder häufigerer Abwesenheit aber nicht leisten kann, sollte dies mit dem Vermieter bereits vor Vertragsabschluss besprechen und eine Regelung schriftlich im Mietvertrag festhalten. Auch bei einer alleinigen oder gemeinschaftlichen Nutzung des Gartens ist der Umfang der Gartenpflege zu klären.
Ist Tierhaltung erlaubt?
In den meisten Mietvertragsformularen ist die Tierhaltung genehmigungsbedürftig, mit Ausnahme von Kleintieren wie Meerschweinchen oder Vögeln. Wer seinen Hund oder seine Katze mitbringen möchte, braucht deshalb dafür die Erlaubnis des Vermieters. Das generelle Verbieten von Hund und Katze ist in der Regel nicht zulässig. Notwendig ist vielmehr eine umfassende Interessenabwägung im Einzelfall (mehr Infos hierzu sind im Merkblatt des Mieterschutzvereins Frankfurt e.VÖffnet sich in einem neuen Fenster nachzulesen).
Kann im Mietvertrag bereits eine Mietpreiserhöhung festgelegt werden?
In sogenannten Staffelmietverträgen können zukünftige Mieterhöhungen geregelt werden. Vorteil hierbei ist, dass der Mieter weiß, mit welchen Preiserhöhungen er zu rechnen hat. Er sollte sich vorab jedoch überlegen, ob er die höhere Miete auch in drei, sechs oder neun Jahren noch bezahlen kann. Nachteil der Staffelmiete ist, dass der Mieter die höhere Miete auch dann zahlen muss, wenn das Niveau der ortsüblichen Vergleichsmieten in Zukunft nicht oder weniger stark als die Staffelung ansteigt.
Was bedeutet die “Kleinreparaturklausel“?
Zur Reparatur der Mietwohnung ist der Vermieter gesetzlich verpflichtet. Davon kann im Mietvertrag durch die Vereinbarung einer „Kleinreparaturklausel“ abgewichen werden. Diese Klausel besagt, dass der Mieter kleinere Reparaturen selber zahlen muss. Hierbei darf es sich aber nur um Gegenstände handeln, die der Mieter häufig nutzt wie zum Beispiel den Wasserhahn, den Duschkopf oder den Rolladengurt. Der Deutsche Mieterbund hält einen Höchstbetrag von 100 bis 120 Euro für vertretbar. Nach Angaben von Stiftung WarentestÖffnet sich in einem neuen Fenster kann der Vermieter dem Mieter unter bestimmten Voraussetzungen Reparaturkosten bis zu 150 Euro zumuten. Ist die Kleinreparatur höher als der im Mietvertrag genannte Betrag, so muss der Vermieter die gesamte Summe bezahlen und nicht nur den Differenzbetrag. Außerdem darf eine jährliche Maximalsumme, meist sechs bis acht Prozent der Jahresmiete, nicht überschritten werden.
Der im Mietvertrag vereinbarte Betrag für Kleinreparaturen kann im Laufe des Mietverhältnisses nicht angepasst werden. Ist eine solche Regelung im Mietvertrag nicht enthalten, kann der Vermieter vom Mieter die Übernahme der Kosten einer Kleinreparatur auch nicht verlangen. Eine Kleinreparaturklausel ist auch nur dann wirksam, wenn sie eine Obergrenze der finanziellen Beteiligung enthält. (fra)
Stand: Oktober 2025