Ihr gutes Recht Verbraucherrecht Logo - Auf Facebook teilen Öffnet sich in einem neuen Fenster Logo - Auf X teilen Öffnet sich in einem neuen Fenster Logo - Auf LinkedIn teilen Öffnet sich in einem neuen Fenster Logo - Auf Xing teilen Öffnet sich in einem neuen Fenster Logo - Auf E-Mail teilen Öffnet sich in einem neuen Fenster Logo -Drucken © VadimGuzhva . Stock.adobe.com Ihr gutes Recht Achtung bei Werbung mit „Wundermitteln“ Das Landgericht (LG) Freiburg hat einem Unternehmen verboten, mit Werbeaussagen über die angeblich therapeutischen Wirkungen seiner „Frequenzmatte“ zu werben. © illiabondar Ihr gutes Recht Aufgepasst bei der Bestellung von Kochboxen Das Kammergericht (KG) Berlin hat entschieden, dass ein Anbieter von Kochboxen seine Internetseite den geltenden Verbraucherschutzvorschriften anpassen muss. © Aleksandr Rybalko - Stock.Adobe.com Ihr gutes Recht Vorsicht bei Werbung mit Vorher-Nachher-Bildern bei Unterspritzungen Darf ein Unternehmen Vorher-Nachher-Bilder für Behandlungen von Nase, Lippen, Kinn oder anderen Gesichtsteilen mit Hyaluronspritzen im Internet oder in sozialen Medien zeigen? © bedneyimages - freepik.com Ihr gutes Recht „PayOut-Fees“: Unlautere Praxis aber kein vereinfachter Rückzahlungsanspruch Es ist eine schlechte Nachricht, dass Verbraucherschützer nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) keinen Anspruch auf „vereinfachte“ Erstattung für zu Unrecht erhobene Entgelte haben. © Creativeart - Freepik.com Verbraucherrecht Zu den Beiträgen Schlagworte zum Thema Verbraucherrecht
© VadimGuzhva . Stock.adobe.com Ihr gutes Recht Achtung bei Werbung mit „Wundermitteln“ Das Landgericht (LG) Freiburg hat einem Unternehmen verboten, mit Werbeaussagen über die angeblich therapeutischen Wirkungen seiner „Frequenzmatte“ zu werben. © illiabondar Ihr gutes Recht Aufgepasst bei der Bestellung von Kochboxen Das Kammergericht (KG) Berlin hat entschieden, dass ein Anbieter von Kochboxen seine Internetseite den geltenden Verbraucherschutzvorschriften anpassen muss. © Aleksandr Rybalko - Stock.Adobe.com Ihr gutes Recht Vorsicht bei Werbung mit Vorher-Nachher-Bildern bei Unterspritzungen Darf ein Unternehmen Vorher-Nachher-Bilder für Behandlungen von Nase, Lippen, Kinn oder anderen Gesichtsteilen mit Hyaluronspritzen im Internet oder in sozialen Medien zeigen? © bedneyimages - freepik.com Ihr gutes Recht „PayOut-Fees“: Unlautere Praxis aber kein vereinfachter Rückzahlungsanspruch Es ist eine schlechte Nachricht, dass Verbraucherschützer nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) keinen Anspruch auf „vereinfachte“ Erstattung für zu Unrecht erhobene Entgelte haben.
© VadimGuzhva . Stock.adobe.com Ihr gutes Recht Achtung bei Werbung mit „Wundermitteln“ Das Landgericht (LG) Freiburg hat einem Unternehmen verboten, mit Werbeaussagen über die angeblich therapeutischen Wirkungen seiner „Frequenzmatte“ zu werben.
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