Ihr gutes Recht Verbraucherrecht Logo - Auf Facebook teilen Öffnet sich in einem neuen Fenster Logo - Auf X teilen Öffnet sich in einem neuen Fenster Logo - Auf LinkedIn teilen Öffnet sich in einem neuen Fenster Logo - Auf Xing teilen Öffnet sich in einem neuen Fenster Logo - Auf E-Mail teilen Öffnet sich in einem neuen Fenster Logo -Drucken © illiabondar Ihr gutes Recht Aufgepasst bei der Bestellung von Kochboxen Das Kammergericht (KG) Berlin hat entschieden, dass ein Anbieter von Kochboxen seine Internetseite den geltenden Verbraucherschutzvorschriften anpassen muss. © Aleksandr Rybalko - Stock.Adobe.com Ihr gutes Recht Vorsicht bei Werbung mit Vorher-Nachher-Bildern bei Unterspritzungen Darf ein Unternehmen Vorher-Nachher-Bilder für Behandlungen von Nase, Lippen, Kinn oder anderen Gesichtsteilen mit Hyaluronspritzen im Internet oder in sozialen Medien zeigen? © bedneyimages - freepik.com Ihr gutes Recht „PayOut-Fees“: Unlautere Praxis aber kein vereinfachter Rückzahlungsanspruch Es ist eine schlechte Nachricht, dass Verbraucherschützer nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) keinen Anspruch auf „vereinfachte“ Erstattung für zu Unrecht erhobene Entgelte haben. © ภาคภูมิ ปัจจังคะตา - Stock.adobe.com Ihr gutes Recht Aufgepasst bei Sternebewertungen im Internet Laut einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) muss bei einer durchschnittlichen Sternebewertung im Internet auch die Gesamtanzahl der Bewertungen sowie der Zeitraum angegeben werden. © Creativeart - Freepik.com Verbraucherrecht Zu den Beiträgen Schlagworte zum Thema Verbraucherrecht
© illiabondar Ihr gutes Recht Aufgepasst bei der Bestellung von Kochboxen Das Kammergericht (KG) Berlin hat entschieden, dass ein Anbieter von Kochboxen seine Internetseite den geltenden Verbraucherschutzvorschriften anpassen muss. © Aleksandr Rybalko - Stock.Adobe.com Ihr gutes Recht Vorsicht bei Werbung mit Vorher-Nachher-Bildern bei Unterspritzungen Darf ein Unternehmen Vorher-Nachher-Bilder für Behandlungen von Nase, Lippen, Kinn oder anderen Gesichtsteilen mit Hyaluronspritzen im Internet oder in sozialen Medien zeigen? © bedneyimages - freepik.com Ihr gutes Recht „PayOut-Fees“: Unlautere Praxis aber kein vereinfachter Rückzahlungsanspruch Es ist eine schlechte Nachricht, dass Verbraucherschützer nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) keinen Anspruch auf „vereinfachte“ Erstattung für zu Unrecht erhobene Entgelte haben. © ภาคภูมิ ปัจจังคะตา - Stock.adobe.com Ihr gutes Recht Aufgepasst bei Sternebewertungen im Internet Laut einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) muss bei einer durchschnittlichen Sternebewertung im Internet auch die Gesamtanzahl der Bewertungen sowie der Zeitraum angegeben werden.
© illiabondar Ihr gutes Recht Aufgepasst bei der Bestellung von Kochboxen Das Kammergericht (KG) Berlin hat entschieden, dass ein Anbieter von Kochboxen seine Internetseite den geltenden Verbraucherschutzvorschriften anpassen muss.
© Aleksandr Rybalko - Stock.Adobe.com Ihr gutes Recht Vorsicht bei Werbung mit Vorher-Nachher-Bildern bei Unterspritzungen Darf ein Unternehmen Vorher-Nachher-Bilder für Behandlungen von Nase, Lippen, Kinn oder anderen Gesichtsteilen mit Hyaluronspritzen im Internet oder in sozialen Medien zeigen?
© bedneyimages - freepik.com Ihr gutes Recht „PayOut-Fees“: Unlautere Praxis aber kein vereinfachter Rückzahlungsanspruch Es ist eine schlechte Nachricht, dass Verbraucherschützer nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) keinen Anspruch auf „vereinfachte“ Erstattung für zu Unrecht erhobene Entgelte haben.
© ภาคภูมิ ปัจจังคะตา - Stock.adobe.com Ihr gutes Recht Aufgepasst bei Sternebewertungen im Internet Laut einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) muss bei einer durchschnittlichen Sternebewertung im Internet auch die Gesamtanzahl der Bewertungen sowie der Zeitraum angegeben werden.