Ihr gutes Recht Verbraucherrecht Logo - Auf Facebook teilen Öffnet sich in einem neuen Fenster Logo - Auf X teilen Öffnet sich in einem neuen Fenster Logo - Auf LinkedIn teilen Öffnet sich in einem neuen Fenster Logo - Auf Xing teilen Öffnet sich in einem neuen Fenster Logo - Auf E-Mail teilen Öffnet sich in einem neuen Fenster Logo -Drucken © vegefox.com - Stock.adobe.com Ihr gutes Recht Aufgepasst bei den Gaspreisen Das Kammergericht (KG) Berlin hat das monatelange Zweiklassensystem eines Gasanbieters für unzulässig erklärt. © VadimGuzhva . Stock.adobe.com Ihr gutes Recht Achtung bei Werbung mit „Wundermitteln“ Das Landgericht (LG) Freiburg hat einem Unternehmen verboten, mit Werbeaussagen über die angeblich therapeutischen Wirkungen seiner „Frequenzmatte“ zu werben. © illiabondar Ihr gutes Recht Aufgepasst bei der Bestellung von Kochboxen Das Kammergericht (KG) Berlin hat entschieden, dass ein Anbieter von Kochboxen seine Internetseite den geltenden Verbraucherschutzvorschriften anpassen muss. © Aleksandr Rybalko - Stock.Adobe.com Ihr gutes Recht Vorsicht bei Werbung mit Vorher-Nachher-Bildern bei Unterspritzungen Darf ein Unternehmen Vorher-Nachher-Bilder für Behandlungen von Nase, Lippen, Kinn oder anderen Gesichtsteilen mit Hyaluronspritzen im Internet oder in sozialen Medien zeigen? © Creativeart - Freepik.com Verbraucherrecht Zu den Beiträgen Schlagworte zum Thema Verbraucherrecht
© vegefox.com - Stock.adobe.com Ihr gutes Recht Aufgepasst bei den Gaspreisen Das Kammergericht (KG) Berlin hat das monatelange Zweiklassensystem eines Gasanbieters für unzulässig erklärt. © VadimGuzhva . Stock.adobe.com Ihr gutes Recht Achtung bei Werbung mit „Wundermitteln“ Das Landgericht (LG) Freiburg hat einem Unternehmen verboten, mit Werbeaussagen über die angeblich therapeutischen Wirkungen seiner „Frequenzmatte“ zu werben. © illiabondar Ihr gutes Recht Aufgepasst bei der Bestellung von Kochboxen Das Kammergericht (KG) Berlin hat entschieden, dass ein Anbieter von Kochboxen seine Internetseite den geltenden Verbraucherschutzvorschriften anpassen muss. © Aleksandr Rybalko - Stock.Adobe.com Ihr gutes Recht Vorsicht bei Werbung mit Vorher-Nachher-Bildern bei Unterspritzungen Darf ein Unternehmen Vorher-Nachher-Bilder für Behandlungen von Nase, Lippen, Kinn oder anderen Gesichtsteilen mit Hyaluronspritzen im Internet oder in sozialen Medien zeigen?
© vegefox.com - Stock.adobe.com Ihr gutes Recht Aufgepasst bei den Gaspreisen Das Kammergericht (KG) Berlin hat das monatelange Zweiklassensystem eines Gasanbieters für unzulässig erklärt.
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