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Eingerollte Werbezeitschriften in einem Briefkastenschlitz
© lotharnahler - stock.adobe.com

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Verbraucher aufgepasst bei Briefkastenwerbung

Nach einem Urteil des Amtsgerichts (AG) München gilt der Hinweis auf dem Briefkasten „Bitte keine Werbung“ gleichzeitig als Aufforderung, diese nicht im Hausflur abzulegen.

Hand mit Füller schreibt das Wort Patientenverfügung
© Gerd Altmann - Pixabay.com

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Achtung bei Werbung mit fingierter BGH-Rechtsprechung

Ist es gestattet, mit einer angeblichen Aussage des Bundesgerichtshofs (BGH) über die vermeintliche Nutzlosigkeit der meisten Patientenverfügungen für seinen Onlineservice zu werben?

Hand hält einen Notizzettel in Sprechblasenform auf dem steht: Go Green (zu deutsch: Umweltfreundlich werden). Im Hintergrund sieht man Blätter und Bäume eines Waldes
© Mohdizzuanbinroslan - Freepik.com

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Wieder heißt es: Achtung bei der Werbung mit dem Begriff „klimaneutral“

Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt ist eine Werbung mit dem Begriff „klimaneutral“ ohne weitere Erläuterung dieses Begriffs wegen Irreführung zu unterlassen.

Eine junge Frau mit Einkaufstüten sitzt nachdenklich von großen Werbeschildern mit der Aufschrift Sale
© Freepik - Freepik.com

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Aufgepasst bei Streichpreisen und Rabattkästchen! Augen auf beim Schnäppchenkauf!

Es ist einem Betreiber einer Online-Vergleichs-und -Verkaufsplattform untersagt, mit Streichpreisen und Rabattkästchen zu werben. Diese Werbung sei irreführend.

Eine Frau in Richterrobe mit einem Buch in der Hand
© Creativeart - Freepik.com

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