Ihr gutes Recht Verbraucherrecht Logo - Auf Facebook teilen Öffnet sich in einem neuen Fenster Logo - Auf X teilen Öffnet sich in einem neuen Fenster Logo - Auf LinkedIn teilen Öffnet sich in einem neuen Fenster Logo - Auf Xing teilen Öffnet sich in einem neuen Fenster Logo - Auf E-Mail teilen Öffnet sich in einem neuen Fenster Logo -Drucken © Viacheslav Yakobchuk - stock.adobe.com Ihr gutes Recht Aufgepasst beim Handgepäck auf Flugreisen Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm hat entschieden, dass eine Fluggesellschaft unter bestimmten Bedingungen kein gesondertes Entgelt für ein zweites Handgepäckstück erheben darf. © tanoy1412 - Stock.adobe.com Ihr gutes Recht Aufgepasst bei der Bezeichnung „Testsieger“ „Testsieger“ ganz ohne Test? Richter in Berlin haben jetzt dieser irreführenden Werbepraxis eine klare Absage erteilt. © SHOTPRIME STUDIO - Stock.adobe.com Ihr gutes Recht Aufgepasst bei Schweigen auf Preiserhöhungen Das Landgericht Berlin II hat entschieden, dass eine Fitnessstudio-Kette das Schweigen auf eine E-Mail nicht als Zustimmung zu einer Preiserhöhung werten darf. © pixel-shot.com - magnific Ihr gutes Recht Aufgepasst und genau hingeschaut bei Preisreduzierungen! Das Oberlandesgericht (OLG) Köln hat auf eine Klage der Verbraucherzentrale NRW hin entschieden, dass ein Anbieter von Lifestyle-Produkten nicht mit irreführenden Preisnachlässen werben darf. © Creativeart - Freepik.com Verbraucherrecht Zu den Beiträgen Schlagworte zum Thema Verbraucherrecht
© Viacheslav Yakobchuk - stock.adobe.com Ihr gutes Recht Aufgepasst beim Handgepäck auf Flugreisen Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm hat entschieden, dass eine Fluggesellschaft unter bestimmten Bedingungen kein gesondertes Entgelt für ein zweites Handgepäckstück erheben darf. © tanoy1412 - Stock.adobe.com Ihr gutes Recht Aufgepasst bei der Bezeichnung „Testsieger“ „Testsieger“ ganz ohne Test? Richter in Berlin haben jetzt dieser irreführenden Werbepraxis eine klare Absage erteilt. © SHOTPRIME STUDIO - Stock.adobe.com Ihr gutes Recht Aufgepasst bei Schweigen auf Preiserhöhungen Das Landgericht Berlin II hat entschieden, dass eine Fitnessstudio-Kette das Schweigen auf eine E-Mail nicht als Zustimmung zu einer Preiserhöhung werten darf. © pixel-shot.com - magnific Ihr gutes Recht Aufgepasst und genau hingeschaut bei Preisreduzierungen! Das Oberlandesgericht (OLG) Köln hat auf eine Klage der Verbraucherzentrale NRW hin entschieden, dass ein Anbieter von Lifestyle-Produkten nicht mit irreführenden Preisnachlässen werben darf.
© Viacheslav Yakobchuk - stock.adobe.com Ihr gutes Recht Aufgepasst beim Handgepäck auf Flugreisen Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm hat entschieden, dass eine Fluggesellschaft unter bestimmten Bedingungen kein gesondertes Entgelt für ein zweites Handgepäckstück erheben darf.
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© SHOTPRIME STUDIO - Stock.adobe.com Ihr gutes Recht Aufgepasst bei Schweigen auf Preiserhöhungen Das Landgericht Berlin II hat entschieden, dass eine Fitnessstudio-Kette das Schweigen auf eine E-Mail nicht als Zustimmung zu einer Preiserhöhung werten darf.
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