Die Plattform zur Veröffentlichung von Verstößen gegen das Lebensmittelrecht ist ein Angebot des Landes Hessen für die zuständigen kommunalen Lebensmittelüberwachungsbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte. Sie können dort ihre im Rahmen von Kontrollen festgestellten Mängel nach den Vorgaben des § 40 Abs. 1a LFGB veröffentlichen und somit den Verbraucherinnen und Verbrauchern diese Informationen zur Verfügung stellen. Für den Inhalt der Veröffentlichungen sind die kommunalen Lebensmittelüberwachungsbehörden eigenverantwortlich.
Sichere Lebensmittel
Veröffentlichungen nach § 40 Abs. 1a des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB)
© Verbraucherfenster
Bei Fragen zu den Eintragungen einzelner Landkreise und kreisfreier Städte wenden Sie sich bitte direkt an die jeweils zuständige Lebensmittelüberwachungsbehörde.
Folgende Lebensmittelüberwachungsbehörden nutzen nicht die zentrale Plattform, sondern veröffentlichen die Verstöße nach § 40 Abs. 1a LFGB auf der kreiseigenen Homepage:
Hochtaunuskreis: kreiseigenen VeröffentlichungsseiteÖffnet sich in einem neuen Fenster
Landkreis Fulda: Landkreis Fulda – Veröffentlichungen (landkreis-fulda.de).Öffnet sich in einem neuen Fenster