Hotel & Restaurant "Dragonerbau"

Schloßpark 7

63505 Langenselbold

Verstoß festgestellt am 07.11.2024

Bei Kontrollen am 07.11.2024 und am 08.11.2024 wurden in mehreren Betriebsbereichen zum Teil erhebliche hygienische Mängel in der Betriebshygiene und im Umgang mit Lebensmitteln festgestellt und dokumentiert. So wurden nicht zum Verzehr geeignete und daher unsichere Lebensmittel in den Verkehr gebracht.

Die Mängel sind mittlerweile vollständig behoben.

Gegenstände und Ausrüstungen, mit denen Lebensmittel in Berührung kommen, waren nicht ordnungsgemäß gereinigt.

Küche:
Die Doppelfritteuse befand sich in keinem ordnungsgemäßen Zustand. Das Gerät war in den Randbereichen deutlich mit krustigen braunen Ablagerungen verschmutzt.

Der Einstechdorn und das Zahnrad, des an einer Arbeitsplatte montierten Dosenöffners, waren erheblich mit dunklen Belägen verunreinigt.

Zum Zeitpunkt der Kontrolle lag auf der Arbeitsfläche des Kühltischs ein Schneidebrett, dessen Arbeitsfläche deutlich aufgeraut und grau-gelb verfärbt war.

Links neben dem Kühltisch befanden sich in den Schubladen verunreinigte Küchenwerkzeuge. U.a. ein Teigschaber der mit Schmutzanhaftungen belegt war.

Die Schneideauflage der Saladette war mit grauen Ablagerungen verunreinigt.

Vorrätig gehaltene Rohstoffe und Zutaten wurden bei der Lagerung nicht vor Kontamination geschützt.

Küche:
Links neben dem Hackklotz befand sich ein Kühlschrank, dessen Einlegeroste und Innenboden mit Schmutzanhaftungen verunreinigt waren. Während der Kontrolle befanden sich in dem Kühlschrank neben unterschiedlichen verpackten Lebensmitteln auch mehrere offene Behälter mit verschiedenen Soßen und zwei Sprühsahnebehälter, deren Tüllen mit trockenen, gelblichen, nicht frischen Sahneresten belegt waren.

Auf zwei unterschiedlichen Arbeitsflächen befanden sich GN-Bleche mit geklopften Schnitzeln und mehreren Stücken vom Schweinerücken, die zum Teil unsachgemäß mit einem Stoffhandtuch abgedeckt waren. Auf den Fleischteilen wurde eine Oberflächentemperatur von 15,9 °C gemessen. Was darauf hindeutet, dass diese schon länger ungekühlt in der Küche bereitgestellt waren. Ein Teil der Schnitzel und der Fleischstücke hatte augenscheinlich vertrocknete, farblich veränderte Stellen.

Nicht zum Verzehr geeignete und daher unsichere Lebensmittel wurden in den Verkehr gebracht.

Kühlraum:
In einer Packung Hinterkochschinken hatte sich schon eine trübe, gelbliche Flüssigkeit gebildet.
In einem Eimer mit Fleischstücken in einer braunen Soße, befanden sich auf der Oberfläche augenscheinlich mehrere Schimmelbildungen.
In einem anderen Eimer mit Fleischstücken und Soße war die Oberfläche augenscheinlich mit weißen Schimmelspuren belegt.
In einem Eimer befanden sich gekochte Kartoffeln, die übel rochen und augenscheinlich weiße Schimmelflecken hatten.
Auf einem 1/1 GN-Blech befanden sich augenscheinlich Semmelknödel, die komplett vertrocknet waren.
In zwei schwarzen Gitterkästen befanden sich deutlich vertrocknete Champignons.

Im Betrieb war in den nachfolgenden Bereichen keine gute Lebensmittelhygiene gewährleistet.

Thekenbereich:
Die Unterthekenkühlung befand sich in keinem ordnungsgemäßen Zustand:
- Der in der Unterthekenkühlung befindliche Teil der Pythonleitung war augenscheinlich mit deutlich verschimmelt.
- Stellenweise waren die Führungsschienen und die Seitenwände der Getränkeschubladen augenscheinlich mit Schimmel versport.
- Die Lüftergitter und der einsehbare Bereich des Kühlgerätes waren mit augenscheinlichen Schimmelbildungen belegt.
- Die Innendecke und Einlegeroste waren augenscheinlich stellenweise verschimmelt.

Die Türdichtung des kleinen Gefrierschranks war mit Schmutzablagerungen belegt.

Küche:
Die Wände waren stellenweise im unteren Bereich mit unterschiedlichen Schmutzablagerungen und trockenen Lebensmittelresten verunreinigt.

In den Bereichen, der über dem Herd befindlichen Ablufthaube und den Abluftrohren, hatten sich mehrere dunkle ölige Ablagerungen und Tropfen gebildet, dies drohten unkontrolliert abzutropfen.

Im Küchenraum standen zwei Eimer, mit einer augenscheinlich frisch gekochten gelben Suppe, die zum Abkühlen unsachgemäß unmittelbar auf dem Fußboden abgestellt waren.

Links neben der Fritteuse befand sich eine deutlich mit dunkelbraunen Fettablagerungen belegte Außenwand der Grillplatte.

Die Innenwände eines Salamanders waren deutlich mit Dunkelbraunen Belägen verunreinigt.

Rechts neben dem Hackklotz befanden sich ein Metallbehälter, in dem sich mehrere verschiedene Eisportionierer befanden, dessen Innenboden mit trockenen dunkelbraunen Ablagerungen verschmutz war und ein Metalltopf eines Thermomixgeräts, der von außen mit trockenen Schmutzanhaftungen belegt war.

Die über den Konvektomat befindliche Dunstabzugshaube befand sich in keinem ordnungsgemäßen Zustand. U. a. waren die Filter mit Gespinsten und das Gehäuse mit öligen Tropfen verunreinigt.

In einem Sammelbehälter für Metallspieße war der Innenboden einem fettigen Belag und diversen Schmutzpartikeln belegt.

Der in der Küche befindliche Kühltisch für kühlungsbedürfigte Kochzutaten befand sich in keinem ordnungsgemäßen Zustand. Diesbezüglich wurde u. a. Folgendes festgestellt:
- Die Innenböden des Kühltischs waren zum Teil augenscheinlich mit weißen Sporen und mit schleimigen gelblichen Ablagerungen verschmutzt.
- Die Rahmenteile waren augenscheinlich stellenweise mit schwarzen Sporen belegt.

Lagerbereich ehemaliges Küchenkühlhaus:
Die Decke und die Wände waren stellenweise mit Schmutzanhaftungen und Gespinsten belegt.

Zum Zeitpunkt der Kontrolle wurden Lebensmittelbehälter unmittelbar auf dem Fußboden abgestellt.

Kühlraum:
Der Kühlraum befand sich einem unhygienischen Zustand. U.a. wurde Folgendes festgestellt:
- Im Bereich der Wände befanden sich augenscheinlich schwarz versporte Fugen
- Die Stromleitungen des Kühlgeräts waren augenscheinlich mit Schimmelsporen verunreinigt.
- Die Regalböden waren stellenweise mit Lebensmittelrückständen und augenscheinlichen weißen sowie schwarzen Sporen belegt.
- Der einsehbare Innenbereich des Verdampfers war augenscheinlich leicht verschimmelt.

In einem augenscheinlich deutlich verschimmelten blauen Gitterkasten befanden sich mehrere Camemberts und Schinkenwürfel-Packungen. In einem weiteren augenscheinlich mit Schimmelsporen verunreinigten blauen Gitterkasten befanden sich Packungen Hinterkochschinken.

Kühlraum für Getränke:
Die Armaturen und Teile der Getränkeleitungen waren augenscheinlich mit Schimmel versport.

Der Verdampfer war augenscheinlich in den Bereichen des Lüfters deutlich mit Schimmelsporen verunreinigt.

Kühlraum neben der Theke im Foyer:
Der Getränkekühlraum befand sich in keinem ordnungsgemäßen Zustand. U. a. wurden folgende Mängel festgestellt:
- Im Bereich der Wände befanden sich augenscheinlich Versporungen mit Schimmel und rostige Stellen.
- Der Verdampfer war außen und innen augenscheinlich mit Schimmelsporen belegt.
- Das Kabel zum Thermostat war augenscheinlich schwarz versport.
- In einem augenscheinlich deutlich mit Schimmelsporen verschmutzten roten Kasten wurden Wein- und Jack Daniels-Flaschen aufbewahrt.
- Ein Teil der schwarzen Kästen für Schweppes-Getränkeflaschen war augenscheinlich mit Schimmel versport.
- Die Kühlraumtür war in den Randbereichen augenscheinlich mit schwarzen Sporen verschmutzt.

Der Reinigungszustand der nachfolgenden Betriebsbereiche war unzureichend.

In den Nischen und Spalten waren die Unterschränke zum Teil deutlich mit Staubablagerungen verunreinigt.

Küche:
Der Fußboden war unsauber, speziell in den Randbereichen war dieser deutlich mit dunklen
Schmutzablagerungen belegt.

Der Hackklotz war speziell an den Seiten nicht unerheblich mit trockenen, krustigen Schmutzanhaftungen und Lebensmittelrückständen verunreinigt.

Die Spülmaschine befand sich in einem unhygienischen Zustand. Diesbezüglich wurde u. a. Folgendes festgestellt:
- Im Innenraum der Spülmaschine befanden sich speziell in den Randbereichen schmierige rötliche und
bräunliche Schmutzablagerungen.
- Die Kunststoffspülkörbe waren zum Teil mit schmierigen Schmutzanhaftungen belegt.

6.)
In der Küche war keine ordnungsgemäße Handhygiene gewährleistet.

Küche:
Das eigentliche Handwaschbecken der Küche war mit einem, mit Pommes Frites gefüllten, GN-Behälter belegt. In einem weiteren Becken, das laut Betreiber als Handwaschbecken genutzt wird, wurden Lebensmittelpackungen mit Wildgulasch und geriebenem Gouda zum Auftauen abgelegt (NB Nr. 15).

Feststellungen in der Kontrolle am 08.11.2024:
7.)
Lebensmittel wurden bei einer Temperatur aufbewahrt und in den Verkehr gebracht, die nicht der Herstellervorgabe entsprach und somit einer Gesundheitsgefährdung Vorschub leisten konnte.

In der Nachkontrolle wurde Folgendes festgestellt:

Kühlraum:
Der Kühlraum hatte lediglich eine Raumtemperatur von 12,8 °C.
Der Verdampfer war deutlich vereist und somit augenscheinlich nur eingeschränkt funktionsfähig.
Aufgrund dieser Feststellungen wurden in unterschiedlichen kühlungsbedürftigen Lebensmittel Kerntemperaturen (KT) gemessen:
- Schweinefilet mit Kopf. Laut Etikett vorgegebene Lagertemperatur zwischen 0 - 4 °C. Gemessen wurde eine KT von 11,8 °C.
- Eine Packung mit Gelderländer Bauchspeck. Laut Etikett vorgegebene Lagertemperatur max. 7 °C. Gemessen wurde eine KT von 11,4 °C.
- Eine Packung mit Fleischkäse in Scheiben. Laut Etikett vorgegebene Lagertemperatur max. 7 °C. Gemessen wurde eine KT von 10,4 °C.
- Eine Packung mit Camembert. Laut Etikett vorgegebene Lagertemperatur max. 8 °C. Gemessen wurde eine KT von 11,9 °C.
- Eine Packung mit Grüner Soße. Laut Etikett vorgegebene Lagertemperatur max. 8 °C. Gemessen wurde eine KT von 11,5 °C.
- Eine Packung mit Schwäbischen Spätzle. Laut Etikett vorgegebene Lagertemperatur max. 7 °C. Gemessen wurde eine KT von 11,3 °C.
- Eine offene Packung mit Salamischeiben. Laut Etikett vorgegebene Lagertemperatur max. 7 °C. Gemessen wurde eine KT von 13,5 °C.

8.)
Geflügelfleisch wurden bei einer Temperatur aufbewahrt und in den Verkehr gebracht, die einer Gesundheitsgefährdung Vorschub leisten konnte.

Kühlraum:
Aufgetaute Hähnchenbrustfilet Teilstücke. Laut Vorgabe für frisches Hähnchenfleisch liegt die Lagertemperatur bei max. 4 °C. Gemessen wurde eine KT von 11,8 °C.

9.)
Kühlungsbedürftiges Fleisch wurde bei einer Temperatur aufbewahrt und in den Verkehr gebracht, die einer Gesundheitsgefährdung Vorschub leisten konnte.

Kühlraum:
Ein 1/1 GN-Behälter mit Hackbraten. Laut Vorgabe für kühlungsbedürftige Fleischerzeugnissen liegt die Lagertemperatur bei max. 7 °C. Gemessen wurde eine KT von 11,3 °C.

Die Mängel sind mittlerweile vollständig behoben.

Zu Nr. 1):
§ 2 Nr. 5 LMRStV i.V.m. § 60 Abs. 4 Nr. 2 a LFGB i.V.m. Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kap. V Nr. 1a VO (EG) Nr. 852/2004.

Zu Nr. 2):
§ 2 Nr. 8 LMRStV i.V.m. § 60 Abs. 4 Nr. 2 a LFGB i.V.m. Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kap. IX Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004.

Zu Nr. 3):
§ 60 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. § 59 Abs. 2 Nr. 1a Buchstabe a LFGB i.V.m. Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Art. 14 Abs. 2 Buchstabe b i.V.m. Art. 14 Abs. 5 VO (EG) Nr. 178/2002.

Zu Nr. 4):
§ 60 Abs. 2 Nr. 26 a LFGB i.V.m. § 10 Nr. 1 i.V.m. § 3 Satz 1 LMHV i.V.m. Art. 3 und Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kap. IX Nr. 3 VO (EG) Nr. 852/2004.

Zu Nr. 5):
§ 60 Abs. 2 Nr. 26 a LFGB i.V.m. § 10 Nr. 1 i.V.m. § 3 Satz 1 LMHV i.V.m. Art. 3 und Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kap. I Nr. 1 VO (EG) Nr. 852/2004.

Zu Nr. 6):
§ 60 Abs. 2 Nr. 26 a LFGB i.V.m. § 10 Nr. 1 i.V.m. § 3 Satz 1 LMHV i.V.m. Art. 3 und Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kap. I Nr. 4 VO (EG) Nr. 852/2004.

Zu Nr. 7):
§ 60 Abs. 2 Nr. 26 a LFGB i.V.m. § 10 Nr. 1 i.V.m. § 3 Satz 1 LMHV i.V.m. Art. 3 und Art. 4 Abs.2 i.V.m. Anhang II Kap. IX Nr. 5 VO (EG) Nr. 852/2004.

Zu Nr. 8):
§ 60 Abs. 2 Nr. 26 a LFGB i.V.m. § 7 i.V.m. § 24 Abs. 2 Nr. 11 Buchstabe g Tier-LMHV i.V.m. Anlage 5 Kapitel II Nr. 3.1.1 Tier-LMHV.

Zu Nr. 9):
§ 60 Abs. 2 Nr. 26 a LFGB i.V.m. § 7 i.V.m. § 24 Abs. 2 Nr. 11 Buchstabe g Tier-LMHV i.V.m. Anlage 5 Kapitel II Nr. 3.1.3 Tier-LMHV.

Veröffentlichungsdatum: 03.01.2025

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