Chilli GmbH

Briloner Str. 10

34508 Willingen (Upland)

Verstoß festgestellt am 26.06.2025

- Es wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung der im Betrieb hergestellten, behandelten oder in Verkehr gebrachten Lebensmittel und Speisen nicht ausschließen.
- Es wurden nicht unerhebliche Kennzeichnungsmängel festgestellt.

Personal:
- Im Raum vor der Personaltoilette wurden Reinigungsgeräte unmittelbar auf dem Fußboden abgestellt.
- Im Raum vor der Personaltoilette wurden private, betriebs- bzw. zweckfremde Gegenstände aufbewahrt.
- In der Personaltoilette war der Fußboden verunreinigt. Die Silikonfugen am Übergang Boden/ Wand waren verunreinigt/ verfärbt. Zudem war die Toilettenbrille und das Waschbecken an mehreren Stellen verunreinigt.
Vorbereitung/Verkauf:
- An der Wand zwischen der Tür zum Lagerbereich und der Vorbereitung war ein Stecker aus der Wand gerissen. Der Stecker war zudem verunreinigt.
- Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und neben den Einrichtungen verunreinigt.
- Die Beleuchtung des Abzuges über den Fritteusen war verunreinigt.
- Im Bereich unter der Kasse befanden sich einige Kabel und Steckdosenleisten. Diese und auch die Steckdosen selbst waren verunreinigt.
- Die Wand unterhalb der Kasse und die Seite des Kühltisches daneben waren verunreinigt. Im Bereich rechts neben dem Grill waren die Wand, die Seite des Schrankes und der Kabelkanal stark verunreinigt. Zudem war der Bereich hinter dem Regal mit der Mikrowelle verunreinigt.
- Die Innendecke des Mikrowellengerätes war verunreinigt.
Tief-/Kühlung:
- Der Innenraum (Ventilatorengitter, Gleitschienen der Türen) des Getränkekühlschrankes im Gastbereich war verunreinigt.
- Der Innenraum des doppeltürigen Kühlschranks in der Küche und teilweise auch die darin befindlichen Behälter waren verunreinigt. Der obere Bereich des Kühlschrankes sowie die unteren Randbereiche waren mit teilweise verkrusteten Resten behaftet. Zudem waren die Türdichtungen sowie die Einlegeböden und Schienen verunreinigt. Es befand sich im oberen Bereich des Kühlschrankes teilweise noch die Transportfolie, welche sich ablöste. Es war ein Einlegeboden beschädigt und mit einem Geschirrtuch fixiert, welches verschmutzt war.
- Die Laufschienen der Tiefkühltruhendeckel waren stellenweise stark verunreinigt. In der Tiefkühltruhe mit den Fleischdrehspießen befanden sich offene Packungen mit Burger-Patties und teilweise auch Produktreste. Zudem war die Tiefkühltruhe vereist.
Spülbereich:
- Die Geschirrspülmaschine war im Inneren und in den Türrandbereichen teilweise stark mit einem rötlichen Belag verunreinigt.
Küche:
- Die Regalbretter, auf denen die Gewürzbehälter standen, waren verunreinigt.
- Mehrere Gewürzbehälter waren von außen verunreinigt.
- Unter der Arbeitsplatte standen Geräte, die verunreinigt waren.
- Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und neben bzw. zwischen den Einrichtungen verunreinigt.
- Ein orangener Schlauch, der sich unter dem Spülbecken befand, war stark verunreinigt.
Lager/Depot:
- Auf dem Balkon wurden Getränke in Dosen, Flaschen und Trinkkartons gelagert. Diese waren stellenweise verunreinigt. Zudem befanden sich auf dem Balkon auch Leergut, gefüllte Müllsäcke und weitere betriebsfremde Gegenstände.
- Im Lager wurden private, betriebs- bzw. zweckfremde Gegenstände aufbewahrt. Insgesamt war das Lager unstrukturiert. Es befanden sich z.B. Werkzeug und ein Rucksack auf einem Regalbrett neben Packungen mit Lebensmitteln, auf den Truhen lagen betriebsfremde Gegenstände und in der Ecke rechts neben der linken Kühltruhe befanden sich betriebsfremde Gegenstände und Reste von Fladenbrot. Vor einer Kühltruhe befand sich ein Beutel mit Schmutzwäsche.

Die Mängel wurden abgestellt.

Behoben am 08.07.2025

Betriebliche Eigenkontrollen (Temperaturüberwachung, Fritteusefettwechsel, Reinigung, Schädlingsmonitoring) werden nicht geführt.

Die Mängel wurden abgestellt.

Behoben am 08.07.2025

In der Saladette befanden sich Behälter mit Thunfisch und Salami. Der Thunfisch war stellenweise vertrocknet, was auf eine zu lange Lagerung hinweist. In dem Behälter mit Salami befanden sich auch Kochschinken-Stücke, die am Rand teilweise bereits dunkel verfärbt waren. Des Weiteren befanden sich in diesem Behältnis noch Reste eines anderen Produktes.

Die Mängel wurden abgestellt.

Behoben am 08.07.2025

Die Kennzeichnung der Allergene und Zusatzstoffe war nicht ausreichend.

Die Mängel wurden abgestellt.

Behoben am 08.07.2025

Lager (Depot):
- Die zum Zeitpunkt der Kontrolle offenstehende Balkontür war nicht mit einem zu Reinigungszwecken leichtentfernbaren Insektengitter ausgestattet.
Küche:
- Die zum Zeitpunkt der Kontrolle gekippten Fenster waren nicht mit einem zu Reinigungszwecken leicht entfernbaren Insektengitter ausgestattet. Es befanden sich einige Fliegen in der Küche.

Die Mängel wurden abgestellt.

Behoben am 08.07.2025

Kontrollpunkt 1: §§ 60 Abs. 2 Nr. 26 a LFGB i. V. m. 10 Nr. 1 i. V. m. 3 Satz 1 LMHV i. V. m. Art. 4 Abs. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 i. V. m. Anh. II Kap. I Nr. 1 VO (EG) Nr. 852/2004
Kontrollpunkt 2: §§ 60 Abs. 2 Nr. 26 Buchst. a LFGB i. V. m. 10 Nr. 1 i. V. m. 3 Satz 1 LMHV i. V. m. Art. 5 Abs. 1 VO (EG) 852/2004
Kontrollpunkt 3: §§ 60 Abs. 2 Nr. 26 Buchst. a LFGB i. V. m. 10 Nr. 1 i. V. m. 3 Satz 1 LMHV i. V. m. Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2b i.V.m. Abs. 5 VO (EG) Nr. 178/2002
Kontrollpunkt 4: §§ 60 Abs. 2 Nr. 26 Buchst. a LFGB i.V.m. 6 Abs. 4 Nr. 1 i.V.m. 4 Abs. 2 Nr. 1 LMIDV i.V.m. Art. 9 Abs. 1 Buchst. c i.V.m. Anh. II VO (EG) Nr. 1169/2011
Kontrollpunkt 5: §§ 60 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. § 59 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. a LFGB i. V. m. Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2b i.V.m. Abs. 5 VO (EG) Nr. 178/2002

Veröffentlichungsdatum: 17.07.2025

Waldeck-Frankenberg

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