Pizzeria Leonardo

Gretenbachstr. 15

63619 Bad Orb

Verstoß festgestellt am 27.05.2025

Es wurden vorrangig in der Küche zum Teil erhebliche Mängel in der Betriebshygiene und im Umgang mit Lebensmitteln festgestellt und dokumentiert. Insbesondere wurde bei einer Probennahme von umgefüllten Oliven im Rahmen der mikrobiologischen Untersuchung seitens des Hessischen Landeslabors (LHL) Listeria monocytogenes von 320 koloniebildenden Einheit pro Gramm (KbE/g) nachgewiesen. Verzehrfertige Lebensmittel wie Oliven, die Listeria monocytogenes in einer Keimzahl von > 100 KbE/g enthalten, sind als gesundheitsschädlich und daher als nicht sicher einzustufen. Zudem waren Gegenstände mit direktem Lebensmittelkontakt verunreinigt und kühlungsbedürftige Lebensmittel wurden bei zu hohen Temperaturen gelagert und in den Verkehr gebracht.

Gesundheitsschädliche und daher unsichere Lebensmittel (verzehrfertige Oliven) wurden in den Verkehr gebracht.

Bei einer Probennahme von umgefüllten Oliven wurden im Rahmen der mikrobiologischen Untersuchung seitens des Hessischen Landeslabors (LHL) Listeria monocytogenes von 320 koloniebildenden Einheit pro Gramm nachgewiesen. Verzehrfertige Lebensmittel wie Oliven, die Listeria monocytogenes in einer Keimzahl von > 100 KbE/g enthalten, sind als gesundheitsschädlich und daher als nicht sicher einzustufen.

Gegenstände und Ausrüstungen, mit denen Lebensmittel in Berührung kommen, waren nicht ordnungsgemäß gereinigt.

Küche:
Die Teigmaschine war verunreinigt.
Der Tischdosenöffner war unter anderem am Einstichdorn verunreinigt.

Salat Vorbereitung Küche:
Die Fritteuse war mit alten Fettrückständen verunreinigt.
Es wurden Lebensmittel in offenen, beschädigten Behältern aufbewahrt. Zudem waren die Behälter verunreinigt.

Lebensmittel wurden bei einer Temperatur aufbewahrt und in den Verkehr gebracht, die einer Gesundheitsgefährdung Vorschub leisten konnte.

Salat Vorbereitung Küche:
Die Saladette war u. a. mit verzehrfertigem, vorgeschnittenem Salatmix, vorgeschnittenem Eisbergsalat, vorgeschnittenen Tomaten, vorgeschnittenen Gurken befüllt. Nach Aussage wurden alle in der Saladette vorgefundenen Zutaten am 27.05.2025 frisch zubereitet.

Eine stichprobenartige Temperaturüberprüfung der einzelnen Zutaten zur Salat-Zubereitung ergaben folgende Temperaturen:

Salatmix +11,4 °C
Eisbergsalat +11,4 °C
Tomate +11,0 °C
Gurke +10,0 °C
schwarze Oliven (umgefüllt) +7,1 °C
Thunfisch in Öl (umgefüllt) +10, 0 °C.

Pizzabereich Küche:
Von beiden Aufsatzkühleinrichtungen war die Kühlung ausgeschaltet. In den Aufsatzkühlungen wurden Lebensmittel wie z. B. Salami, Schinken eigener Art, Oliven, eingelegte Paprika, Tomatensoße, geschnittene Zwiebeln, geschnittene Champignons, Thunfisch in Öl vorrätig gehalten.

Die gemessene Temperatur der darin vorgefundenen Produkte betrug +10°C.
Vom geriebenen Schnittkäse betrug die Temperatur + 10,3 °C.

Im Betrieb war in den nachfolgenden Bereichen keine gute Lebensmittelhygiene gewährleistet.

Pizzabereich Küche:
Als Standbeine/Standfüße wurden mit Alufolie umwickelte Pflastersteine unter den Einrichtungsgegenständen (u. a. von Pizzaofen und Aufsatzkühlung) vorgefunden. Stellenweise war die Folie beschädigt und kleine Materialteilchen lösten sich ab. Die Oberflächen der Pflastersteine waren offenporig und porös.

Zu Nr. 1)
§ 58 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. § 5 Abs. 1 LFGB i.V.m. Art. 14 Abs. 1 und Abs. 2 a i.V.m. Abs. 4 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002.

Zu Nr. 2)
§ 2 Nr. 5 LMRStV i.V.m. § 60 Abs. 4 Nr. 2 a LFGB i.V.m. Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kap. V Nr. 1a VO (EG) Nr. 852/2004.


Zu Nr. 3)
§ 60 Abs. 2 Nr. 26 a LFGB i.V.m. § 10 Nr. 1 i.V.m. § 3 Satz 1 LMHV i.V.m. Art. 3 und Art. 4 Abs.2 i.V.m. Anhang II Kap. IX Nr. 5 VO (EG) Nr. 852/2004.

Zu Nr. 4)
§ 60 Abs. 2 Nr. 26 a LFGB i.V.m. § 10 Nr. 1 i.V.m. § 3 Satz 1 LMHV i.V.m. Art. 3 und Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kap. IX Nr. 3 VO (EG) Nr. 852/2004.

Veröffentlichungsdatum: 28.07.2025

Main-Kinzig-Kreis

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