Nimet Markt

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Verstoß festgestellt am 16.06.2025

Am 16.06.2025 wurden im Betrieb nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine Gefahr der nachteiligen Beeinflussung oder Kontamination der Lebensmittel und Speisen darstellten. Der Laderaum des Kühlfahrzeugs war stark verunreinigt. Der Kühlraum für Molkereiprodukte, Gemüse und SB-Waren befand sich insgesamt in keinem guten hygienischen Zustand. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Die Wände und Regale waren teilweise stark schimmelähnlich verunreinigt. Das Verdampferschutzgitter war verunreinigt. Es wurden verdorbene Lebensmittel vorgefunden. Es wurden Lebensmittelbehälter auf dem Boden gelagert, die üblicherweise im Arbeitsprozess auch auf den Arbeitsflächen abgestellt werden. Die Wände des Kühlraumes für Fleisch waren teilweise verunreinigt. In der Fleisch- und Wurstabteilung wurden mehrere Bedarfsgegenstände unter unhygienischen Bedingungen aufbewahrt. Der Fleischwolf, mehrere Aufschnittmaschinen sowie die Knochenbandsäge waren stellenweise massiv altverschmutzt. Die Kühltheke für Rind- und Schaffleisch war an Innenflächen und im Innenraum stark altverschmutzt und schimmelähnlich verunreinigt. Im Innenbereich der Theke befand sich ein Behälter (Styropor), welcher altverschmutzt und zum Teil schimmelähnlich verunreinigt war. In diesem wurde das Kondenswasser aufgefangen. Zusätzlich waren mehrere Gegenstände, die mit denen Lebensmittel in Berührung kommen, zum Teil stark altverschmutzt. Im Lager im Keller wurde ein Schadnagerbefall festgestellt. In der Personaltoilette fehlten Mittel zum hygienischen Händetrocknen. Die Hygienemängel im Betrieb waren so gravierend, sodass eine sofortige Grundreinigung und Desinfektion der betroffenen Räumlichkeiten, insbesondere Einrichtungs- und Ausrüstungsgegenstände sowie Armaturen, Oberflächen und Geräte angeordnet werden musste. Das Behandeln, Herstellen und Inverkehrbringen von Lebensmitteln wurden in den Bereichen der Fleisch- und Wurstabteilung sowie der Kühltheke für Rind- und Schaffleisch bis zu einer Abnahme freiwillig eingestellt.

Am 17.06.2025 waren die festgestellten Mängel behoben.

Artikel 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II, Kapitel I Nr. 1, Nr. 4, Kapitel V Nr.1a, Kapitel IX Nr. 3 der Verordnung (EG) 852/2004, § 3 Satz 1 LMHV, Art. 14 Abs. 1 VO (EG) Nr. 178/2002 i.V.m. Abs. 2b und 5

Veröffentlichungsdatum: 28.07.2025

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