Im Rahmen einer Plankontrolle wurde die Betriebsstätte lebensmittelrechtlich überprüft. Die allgemeine Betriebshygiene musste als nicht ausreichend vorgefunden werden, wodurch die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt waren.
In der Betriebsstätte mussten folgende nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt werden besonders in der Küche:
Die gesamte Außenwand der Küche, besonders unterhalb eines Arbeitstisches, neben dem Spülbecken und im Bereich neben dem Kühlhaus waren massiv mit Schimmel befallen.
Mehrere Gegenstände mit Lebensmittelkontakt waren stark verunreinigt. z.B. gereinigte Töpfe mit direktem Kontakt zur massiv schimmelähnlich verunreinigter Wand, 1x Schneidebrett gelblich verfärbt, 1 x Pizzaschnei-der, 1x Schaufel mit der Pizza aus den Backformen gehoben wird. Diese befand sich auf der mit fettigen Belägen behafteten Oberseite des Pizzaofens. Mehrere runde Pizzableche die an der Innenseite mit alten Fettbelägen behaftet waren, Teller die in einem Schrak in einem Gemisch aus krümeln und Lebensmittelresten abgestellt wurden.
Schimmelähnliche Verunreinigung war das Verdampfschutzgitter des Kühlhauses die Decke der Küche sowie angrenzenden Wand/Deckenübergang im Kühlhaus.
Pizzaofen war an der Ofenseite mit fettigen Rückständen behaftet. An dem Herd und der Dunstabzugshaube hafteten fettige Beläge Die Dichtung der Kühlhäuser war verunreinigt und der Fußboden war in den Eckbereichen unterhalb der Einrichtungsgegenständen stark mit schwarzen Belägen und undefinierbaren Verschmutzungen verunreinigt.
Es wurden gefrorene Lebensmittel, hier eine Packung Hähnchenbrüste bei zu warmen Temperaturen (Raumtemperatur) auf dem Spülbecken aufgetaut.
Die Abfälle wurden bei offenen Eimern gesammelt und unabgedeckt stehen gelassen, so dass ein starker Geruch entstand sowie eine Ansammlung von kleinen Fluginsekten.
Art. 4 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 i.V.m.
- Anh.II Kap.1. Nr.1. i.V.m. Anh. II Kap V Abs. 1 a i.V.m. Anh.II Kap. IX Nr. 3 i.V.m. Anh. II Kap. IX Nr. 7 i.V.m. Anh.II Kap.VI Nr.1 i.V.m
- § 2 LMHV i.V.m. § 3 Satz 1 i.V.m.
- § 12 LFGB