‚Pattaya Restaurant‘

Sömmerringstraße 4

60322 Frankfurt am Main

Verstoß festgestellt am 24.06.2025

Betriebsstätte (allgemein): Die Räume waren so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Räume, Geräte und Oberflächen angeordnet wurde. Aufgrund der gravierenden hygienischen Mängel einschließlich Schädlingsbefall (Mäuse) wurde dem Betreiber zudem das Herstellen sowie die Abgabe von Speisen untersagt.

Theke: Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Mäusekot wurde im Regal festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Verunreinigt waren die Eiswürfelmaschine sowie die Türrandbereiche der Gläserspülmaschine. Am Handwaschbecken fehlten Mittel zum hygienischen Händetrocknen (z. B. Einmalpapierhandtücher im Spender).

Küche: Es wurden Lebensmittel (u. a. gekochter Reis und Fleisch) derart gelagert, dass eine nachteilige Beeinflussung/Kontamination nicht auszuschließen war. Der Reis befand sich unmittelbar im Spülbereich und im Fleischsaft des gelagerten Geflügels wurde eine tote Fliege festgestellt. Gefrorenes Fleisch wurde in warmen Wasser aufgetaut. Es wurden außerdem Lebensmittel bei einer nicht angemessenen Temperatur (Reis bei +25,3°C, Geflügel bei +17,9°C) vorrätig gehalten und dadurch wurde die Kühlkette unterbrochen. Zahlreiche Bereiche waren verunreinigt, darunter die Geschirrspülbrause, die Armatur des Doppelspülbeckens, die Haubenspülmaschine, verschiedene Einrichtungsgegenstände unter dem Spülbecken und neben der Kochgruppe, die Wandfliesen unter der Einrichtung, die Dunstabzugsanlage, die Fugen der Wandfliesen, das Regal, die Fritteuse, Fenstergriffe, das Untergestell des Arbeitstisches, die Fensterbank, der Ventilator, die Schubladendichtungen und der Kühltisch sowie das Mikrowellengerät. Die Silikonfuge am Regal war ebenso verschmutzt. Stark verschmutzt waren mehrere Fußbodenabflüsse, die verschleimt waren, die Silikonfuge am Spültisch zeigte schimmelähnliche Verunreinigungen, die Silikonfugen der Wandfliesen waren stark verunreinigt, der Fußboden wies starke dunkle Ablagerungen auf, und mehrere Reinigungsgeräte wie Bodenwischer und Besen waren erheblich verunreinigt. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Das Handwaschbecken war mit Gegenständen belegt, so dass es nicht ungehindert genutzt werden konnte. Der Spender für Einmalhandtücher am Handwaschbecken war zudem leer und es fehlte am Handwaschbecken ein Spritzschutz zum angrenzenden Arbeitsbereich zum Schutz der Lebensmittel und Lebensmittelbedarfsgegenstände vor Kontamination.

Lager: Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Mäusekot wurde auf dem Fußboden festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Zudem wurden unverpackte Lebensmittel (u. a. Meeresfrüchte) nicht abgedeckt gelagert. Eine nachteilige Beeinflussung/Kontamination der Lebensmittel war nicht auszuschließen.

Kühlraum / Vorraum Kühlraum: Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Mäusekot befand sich auf dem Fußboden. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Die Leiter, die Regale und die Verdampferschutzgitter waren verunreinigt. Der Fußboden zeigte vor allem in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen Verschmutzungen. Besonders stark verschmutzt waren mehrere Lebensmitteleimer von außen. Das Kondenswasser des Kühlaggregates wurde außerdem nicht in ein geschlossenes System abgeführt. Es befanden sich mehrere offene Eimer unter dem Kühlaggregat. Zudem war das Kühlaggregat stark vereist.

Personaltoilette: Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Mäusekot wurde auf dem Fußboden festgestellt. Es fehlte außerdem ein Handwaschbecken, inkl. Warm- und Kaltwasseranschluss, sowie Einmalhandtücher und Seife. Eine funktionstüchtige Vorrichtung zum hygienischen Waschen der Hände stand nicht zur Verfügung.

Getränkelager: Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Mäusekot wurde auf dem Fußboden festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt.

Lager / Kühlhaus (Außenbereich): Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Mäusekot wurde im Regal festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt.

Lager / rechts (UG): Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Mäusekot befand sich in den Regalen. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt.

Lager / links und Personaltoilette - außer Betrieb- (UG): Es wurde ein Mäusebefall festgestellt Mäusekot befand sich im Regal sowie auf Pappverpackungen. Das Toilettenbecken war zudem verunreinigt.

Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004

Anmerkung: Die hygienischen Mängel waren bei der Nachkontrolle vom 27.06.2025 größtenteils behoben und der Betrieb wurde wieder geöffnet.

Veröffentlichungsdatum: 23.07.2025

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