Grand Café K&K

Im Carree 1

64283 Darmstadt

Verstoß festgestellt am 07.05.2025

Lagerraum bei der Theke
1. Mangel wurde erneut festgestellt.
Beide Bodenreinigungsgeräte waren mit bereits verunreinigtem Klebeband notdürftig repariert worden.
festgestellt am 20.02.2025:
Für Reinigungsarbeiten wurde ein beschädigter und nicht mehr funktionstüchtiger Bodenwischer verwendet.
Rechtsgrundlage: Art. 4 Abs. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anh. II Kap. I Nr. 1

2. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt.
Es wurde Mäusekot in den Eckbereichen und hinter/zwischen den Kühlschränken vorgefunden.
Unterhalb des Regales waren dunkle Ablagerungen ersichtlich.
Rechtsgrundlage: Art. 4 Abs. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anh. II Kap. I Nr. 1

3. Neben dem linken Kühlschrank wurde eine erheblich verunreinigte Steckerleiste vorgefunden.
Rechtsgrundlage: Art. 4 Abs. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anh. II Kap. I Nr. 1

Küche (Warme Küche + Ausgabe)
4. Mangel wurde erneut festgestellt.
festgestellt am 20.02.2025:
Die Fußbodenfugen im Abschluss zur Rückwand der Saladette waren durch dunkle Ablagerungen verunreinigt.
Rechtsgrundlage: Art. 4 Abs. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anh. II Kap. I Nr. 1

5. Mangel wurde erneut festgestellt.
Es wurden auch am rechten Tiefkühlschrank Transportschutzfolien festgestellt.
festgestellt am 20.02.2025:
An dem linken Kühlschrank war die Transportschutzfolie teilweise nicht bestimmungsgemäß entfernt. Eine angemessene Reinigung war nicht möglich und das Ansammeln von Schmutz wurde nicht vermieden.
Rechtsgrundlage: Art. 4 Abs. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anh. II Kap. I Nr. 2a und b

6. Mangel wurde erneut festgestellt.
festgestellt am 20.02.2025:
Die Beschichtungen der Gitterroste des rechten Kühlschrankes waren beschädigt.
Rechtsgrundlage: Art. 4 Abs. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anh. II Kap. I Nr. 1

Küche (Frühstücksbereich)
7. Der Fußboden war links des Kühlschrankes durch Mäusekot verunreinigt.
Rechtsgrundlage: Art. 4 Abs. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anh. II Kap. I Nr. 1

Spülküche
8. Eine Elektroinstallation mit Anzeige links oberhalb des Spülbereiches war durch staubige Ablagerungen verunreinigt.
Rechtsgrundlage: Art. 4 Abs. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anh. II Kap. I Nr. 1

Backoffice
9. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Unter/Hinter dem Eiswürfelbereiter wurden Zitrusfrüchte, eine Mäusemonitoringbox, eine Schlagfalle und Altverschmutzungen vorgefunden.
Im Bereich hintern den Gasflaschen wurden Altverschmutzungen, Mäusekot und Zigarettenreste vorgefunden.
Hinter Leergutkisten wurden am Boden und auf der Wandabschlussleiste Verunreinigungen vorgefunden.
Rechtsgrundlage: Art. 4 Abs. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anh. II Kap. I Nr. 1

Vorraum Kühl/TK-Haus UG
10. Die Decke war mit Spinnengewebe verunreinigt.
Rechtsgrundlage: Art. 4 Abs. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anh. II Kap. I Nr. 1

Kühlraum vor Tiefkühlhaus UG
11. Die Unterseiten der Regalböden waren verunreinigt.
Rechtsgrundlage: Art. 4 Abs. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anh. II Kap. I Nr. 1

Lagerraum Wein / Getränke UG
12. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Es wurde Mäusekot vorgefunden.
Rechtsgrundlage: Art. 4 Abs. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anh. II Kap. I Nr. 1

Lagerraum Bedarfsgegenstände/Trockenlager UG
13. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Es wurden am Eingang und unterhalb eines Regales Mäusekot, eine Schlagfalle und staubige Verunreinigungen vorgefunden.
Rechtsgrundlage: Art. 4 Abs. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anh. II Kap. I Nr. 1

Veröffentlichungsdatum: 30.07.2025

Darmstadt (Stadt)

Der Oberbürgermeister der Stadt Darmstadt

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Rheinstr. 67

64295 Darmstadt