El Sombrero Restaurant & Cocktailbar

Hermesstraße 4

63263 Neu-Isenburg

Verstoß festgestellt am 04.12.2024

Es wurden nicht unerhebliche Mängel festgestellt, wodurch die Lebensmittel der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung oder sonstigen Beeinträchtigung der einwandfreien hygienischen Beschaffenheit ausgesetzt waren.

Aufgrund der vorgefundenen gravierenden Mängel wurde das Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von Lebensmitteln vorübergehend untersagt.

1.) Bar-Theke
• Am Handwaschbecken fehlten Mittel zum Händewaschen und zum hygienischen Händetrocknen (z. B. Flüssigseife und Einmalpapierhandtücher in Spendern).
• Der Tiefkühlschrank war stark vereist.
• Die Gitterroste des Tiefkühlschrankes waren beschädigt/angerostet.
• Der Innenboden des Getränkekühltresens war unter den Kühlschubladen verunreinigt.
• Die Arbeitsfläche unter der Kaffeemaschine war verunreinigt.
• Die Türrandbereiche der Gläserspülmaschine waren verunreinigt.
• Für Reinigungsarbeiten der Kaffeemaschine wurde eine verunreinigte/stark verschlissene Spülbürste verwendet.

2.) Küche
• Der Raum war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war.
• Ein separates, von der erforderlichen Waschvorrichtung für Lebensmittel getrenntes, Handwaschbecken fehlte.
• Die Einrichtungsgegenstände der Küche wiesen erhebliche Verschmutzungen auf. Dazu gehörten insbesondere die Zwischenbereiche sowie die Unterbauschränke und Handkontaktflächen die mit älteren Fettablagerungen und Resten älterer Lebensmittel verunreinigt waren.
• Mehrere Ausrüstungen, (Schneebesen, Löffel, Pfannenwender, Küchenmaschine, Schnitzelklopfer etc.), mit denen Lebensmittel in Berührung kommen, waren verunreinigt.
• Die Gewürzbehälter waren verunreinigt.
• Die Innenbeschichtung mehrerer Bratpfannen war beschädigt.
• Es wurden leicht verderbliche Lebensmittel bei einer nicht angemessenen Temperatur vorrätig gehalten. (gemessene Produktkerntemperatur: Geflügelfleisch +8,7 °C)
• Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen mit älteren Schmutzbelägen und Lebensmittelresten verunreinigt.
• Der Fußbodenabfluss war stark verunreinigt und nicht gegen das Eindringen von Gerüchen, Schädlingen und/oder gegen Rückstau von Flüssigkeiten gesichert. Zum Zeitpunkt der Kontrolle wurde ein unangenehmer Kanalgeruch wahrgenommen.
• Das Frittierfett der Fritteuse war verbraucht und somit nicht mehr zum Frittieren geeignet.
• Das Mikrowellengerät war mit älteren Fettrückständen verunreinigt.
• Der Unterbaukühlschrank war vereist.
• Das Schneidebrett war verschlissen und dunkel verfärbt, so dass es nicht mehr leicht zu reinigen war.
• Die Kühlaggregate der Kühleinrichtungen waren stark verunreinigt.
• Die Türdichtung des Kühlschrankes war beschädigt.
• An der Einrichtung, Geräten bzw. Maschinen (Kühlschränke/Innentür) war die Transportschutzfolie teilweise nicht bestimmungsgemäß entfernt. Eine angemessene Reinigung war nicht möglich und das Ansammeln von Schmutz wurde nicht vermieden.
• Der Kühlschrank war stark verunreinigt.
• Der Salamander (Ofengerät zum kurzfristigen Warmhalten von Speisen) war verunreinigt.
• Mehrere Elektroinstallationen (Lichtschalter, Steckdosen, Kabel und/oder Leitungen) waren verunreinigt.

3.) Spülbereich
• Der Innenraum der Haubenspülmaschine war mit alten Rückständen verunreinigt.

4.) Lagerbereich
• Es wurden verunreinigte Lebensmitteltransportbehälter für die Verwendung bereitgehalten.
• Es wurden Lebensmittel in beschädigten Behältern aufbewahrt.
• Es wurde Straßenkleidung offen im Raum, in dem mit Lebensmitteln umgegangen wurde, aufbewahrt.
• Mehrere Reinigungsgeräte waren erheblich verunreinigt.
• Die Türdichtung des Tiefkühlschrankes war verunreinigt.
• Der Tiefkühlschrank war stark vereist.

5.) Kühlzelle
• Der Verdampfer war schimmelähnlich verunreinigt.
• Die Getränkeleitungen und Leitungsanschlussteile waren außen schimmelähnlich verunreinigt.
• Es wurden Lebensmittel in beschädigten Behältern aufbewahrt.
• Es wurden Lebensmittel (gemischter Blattsalat) in Kunststoffbehältern aufbewahrt, die für den Kontakt mit Lebensmitteln ungeeignet waren. Dadurch wurde die Lebensmittel einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt.
• Der Fußboden war verunreinigt.

6.) Personaltoilette
• Der Stecker des Warmwasserspeichers/Durchlauferhitzers für das Handwaschbecken befand sich nicht in der Steckdose. Es fehlte somit während der Betriebszeit die Warmwasserzufuhr.
• Am Handwaschbecken fehlten Mittel zum hygienischen Händetrocknen (z. B. Einmalpapierhandtücher im Spender).

Die Mängel waren am 04.12.2024 durch eine gründliche Reinigung und Desinfektion größtenteils beseitigt worden.

Aufgrund der vorgefundenen erheblichen Hygienemängel wurde das Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von Lebensmitteln aus der Küche vorübergehend untersagt.

Betroffene Lebensmittel: Alle in Ihrem Betrieb verarbeiteten und hergestellten Lebensmittel und Speisen (u.a.: Fleischgerichte, Burritos, Tacos, Tortillas, Pasta, Burger, Salate und Süßspeisen)

§ 60 Abs. 2 Nr. 26 Buchstabe a LFGB; § 10 Nr. 1 LMHV iVm § 3 Satz 1 LMHV; Art. 4 Abs. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 iVm Anh. II Kap. I Nr. 1 VO (EG) Nr. 852/2004 und Anh. II Kap. IX Nr. 3 VO (EG) Nr. 852/2004

Veröffentlichungsdatum: 30.12.2024

Offenbach

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