© Rcphotostock - Freepik.com 15.08.2022 Ihr gutes Recht Kunden von Versandhändlern aufgepasst bei der Mahngebühr Ein Versandunternehmen handelt irreführend und unlauter, wenn es seinen Kunden eine Mahngebühr pauschal in Rechnung stellt, ohne dass sich diese aus den AGB ergibt oder individuell vereinbart wurde.
© User4894991 - Freepik.com 15.08.2022 Ihr gutes Recht Kunden und Anbieter aufgepasst: Widerruf von Haustür-Handwerkerverträgen Ein Handwerker bekommt nach Widerruf eines an der Haustür geschlossenen Vertrages keinen Wertersatz für geleistete Arbeiten, wenn er den Kunden nicht ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht belehrt hat
© Katemangostar - Freepik.com 15.08.2022 Ihr gutes Recht Mobilfunkkunden aufgepasst bei Preiserhöhungen! Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt ist es einem Mobilfunkunternehmen untersagt, Preiserhöhungen einseitig und ohne Widerspruchsrecht vorzunehmen.
© User18526052 - Freepik.com 15.08.2022 Ihr gutes Recht Mobilfunkkunden aufgepasst! Nach einem Urteil des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts (OLG) darf das „Nicht- telefonieren“ auch keine Handy-Kosten verursachen.
© Rcphotostock - Freepik.com 15.08.2022 Ihr gutes Recht Messebesucher aufgepasst bei Kaufverträgen Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs steht dem Käufer einer Einbauküche, die auf einer Verkaufsmesse erworben wird, kein Widerrufsrecht des Kaufvertrages zu.
© Our-Team - Freepik.com 12.08.2022 Ihr gutes Recht Smartphonebesitzer aufgepasst! - Anspruch bei Nutzungsausfall Nach einem Berufungsurteil des Landgerichts Hagen besteht kein Nutzungsausfallanspruch, wenn der Nutzungsausfall eines Smartphones aufgrund eines Defekts des Gerätes entsteht.
© Freepik - Freepik.com 12.08.2022 Ihr gutes Recht Pkw-Besitzer aufgepasst in der Werkstatt! Nach einem Urteil besteht keine Verpflichtung der Automobilhersteller, unabhängigen Marktteilnehmern Reparatur- und Wartungsinformationen in elektronischer Form zur Verfügung zu stellen.
© Muravev - Freepik.com 12.08.2022 Ihr gutes Recht Netflix-Kunden aufgepasst bei Preisänderungsklauseln Nach einem Urteil des Landgerichts Berlin ist es dem Streamingdienst Netflix verwehrt, eine einseitige Preisänderungsklausel in ihren Abo-Verträgen in der gegenwärtigen Form zu verwenden.