© Rawpixel.com - Freepik.com 13.06.2022 Fluggastrechte Entschädigungen bei Flugärger - jetzt noch einfacher und bequemer an sein Geld kommen Die „Flugärger-App“ unterstützt Verbraucher ihre Rechte einzufordern. Die Anwendung ermöglicht es, Ansprüche nach der EU-Fluggastrechte-Verordnung bequem und kostenlos zu berechnen.
© athree23 - pixabay.com 13.06.2022 Ihr gutes Recht Benutzer von Flirt- und Dating-Portalen aufgepasst bei Fake-Profilen Eine Betreiberin eines Flirt- und Dating-Portals ist dazu verpflichtet, ihre Kunden deutlich im Vertragstext darauf hinzuweisen, dass einige von ihr verwendete nicht echt sind.
© sablin - AdobeStock.com 13.06.2022 Ihr gutes Recht Flugreisende aufgepasst Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs sind Ausgleichszahlungen nach der EU-Fluggastrechteverordnung auf reise- und beförderungsvertragliche Schadensersatzansprüche nach nationalem Recht anzurechnen
© Yvonne Weis - AdobeStock.com 13.06.2022 Ihr gutes Recht Aufgepasst bei der Nährwertkennzeichnung auf Lebensmittelverpackungen! Nach einem Urteil des Landgerichts Bamberg gegen die Lidl GmbH & Co. KG müssen die Nährwertangaben auf den Verpackungen von Lebensmitteln klar und verständlich sein.
© Kofein - Freepik.com 13.06.2022 Ihr gutes Recht Aufgepasst bei Gutscheinen für Werbegeschenke! Nach einem Urteil des Landgerichts Düsseldorf ist einem Telekommunikationsunternehmen die Werbung mit einem persönlichen Gutschein für einen WLAN-Repeater nicht gestattet.
© TheDigitalWay auf Pixabay 13.06.2022 Ihr gutes Recht Aufgepasst: Zeit ist Geld – wenn die EC-Karte weg ist! Nach einem Urteil des Amtsgerichts Frankfurt haftet ein Kreditinstitut eventuell nicht für die nach Kartenverlust erfolgten Geldabhebungen.
© User4894991 - Freepik.com 10.06.2022 Ihr gutes Recht Aufgepasst beim Vertragsabschluss! - Fernwärme Einem Fernwärmeversorger ist es untersagt, eine mit seinem Kunden vertraglich vereinbarte Preisänderungsklausel einseitig durch öffentliche Bekanntmachung zu ändern.
© Aapsky - Freepik.com 09.06.2022 Ihr gutes Recht Kein Freifahrtschein für Unachtsamkeiten Eine Haftungsbefreiung einer Fluggesellschaft kommt für einen Unfall beim Ein- und Aussteigen nur dann in Betracht, wenn sie den Nachweis einer Mitverursachung durch den Passagier erbringen kann.