© Gerd Altmann/pixabay 19.04.2024 Ihr gutes Recht E-Mail-Nutzer aufgepasst Ein Widerspruch nach E-Mail-Werbung muss unmittelbar umgesetzt werde. Die oft ins Feld geführte Monatsfrist des § 12 Abs. 3 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist nicht anwendbar.
© Niels Zee/pixabay 12.04.2024 Ihr gutes Recht Aufgepasst beim Matratzenkauf Nach einem Urteil des Amtsgerichts (AG) Hannover besteht keine Verpflichtung des Verkäufers auf den spezifischen Härtegrad der probegelegenen und dann gekauften Matratze hinzuweisen.
© Song_about_summer - Stock.adobe.com 05.04.2024 Ihr gutes Recht Aufgepasst bei Gebührenerhöhungen von Sparkassen Nach einem Urteil des Kammergerichts (KG) Berlin ist das Stillschweigen bei einer Gebührenerhöhung kein „Zustimmen“!
© Gerd Altmann/Pixabay 28.03.2024 Ihr gutes Recht Fingerabdrücke im Personalausweis sind rechtmäßig Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs ist es unproblematisch möglich, dass Fingerabdrücke im Personalausweis abgebildet werden. Der EuGH sieht den Grundrechtseingriff für gerechtfertigt.
© kues1 - Freepik.com 16.03.2024 Ihr gutes Recht Aufgepasst bei unübersichtlichen Cookie-Bannern Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Köln müssen Formulare bei Cookie-Bannern den Verbraucherinnen und Verbrauchern eine klare und verständliche Möglichkeit bieten, um Cookies abzulehnen.
© chandlervid85 - Stock.adobe.com 08.03.2024 Ihr gutes Recht Aufgepasst bei gesundheitsbezogenen Werbeaussagen LG Bochum: Die Dr. August Oetker Nahrungsmittel KG darf ihr Knuspermüsli Vitalis nicht mit der Aussage bewerben, das Müsli enthalte Magnesium, welches die Müdigkeit verringere.
© murdocksimages - Stock.adobe.com 01.03.2024 Ihr gutes Recht Aufgepasst bei Mogelpackungen im Lebensmitteleinzelhandel Landgerichts Hamburg: Der Lebensmittelkonzern Upfield darf sein Streichfett nicht – wie bisher – in 500 g-Bechern verkaufen, wenn aber nur 400 g enthalten sind.
© wachiwit - Stock.adobe.com 16.02.2024 Ihr gutes Recht Aufgepasst bei dem Kündigungsbutton von Meta OLG Düsseldorf: Der Facebook-Konzern Meta muss bei der Einführung einer werbefreien Version von Facebook- und Instagram-Abos den Kündigungsbutton neugestalten.