© wayhomestudio - freepik 05.07.2024 Ihr gutes Recht Aufgepasst bei Mogelpackungen beim Kosmetikkauf Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) dürfen Verbraucher nicht durch „Mogelpackungen“ über die geringere Füllmenge in einer Tube, Schachtel oder Tüte getäuscht werden.
© Galitskaya - Freepik.com 01.07.2024 Reiserecht Kakerlaken, Baulärm und verschmutzter Pool: So reklamieren Sie Urlaubsmängel Urlaub, die schönste Zeit des Jahres. Doch mancher Urlauber ärgert sich, wenn statt dem gebuchten Zimmer mit Meerblick nur eine Betonwand zu sehen ist ode die Ruhe am Pool durch Baulärm gestört wird.
© vegefox.com - Stock.adobe.com 07.06.2024 Ihr gutes Recht Aufgepasst bei „Vorkasse“ im Onlinehandel Nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen den Betreiber eines Onlineshops ist es diesem untersagt, Geld vom Verbraucher zu kassieren, ohne eine Gegenleistung zu erbringen.
© Freepik 31.05.2024 Ihr gutes Recht Aufgepasst bei Werbeversprechen mit Gesundheitsbezug Nach einer Klage ist es der Dr. Pfleger Arzneimittel GmbH untersagt, für ihr Produkt „Bio-H-Tin-Kapseln“ mit einer fälschlichen, gesundheitsbezogenen Aussage zu werben.
© CasanoWa Stutio - Stock.adobe.com 24.05.2024 Ihr gutes Recht Aufgepasst bei Flugverspätung aufgrund von Personalmangel am Flughafen EuGH: Ausgleichszahlungen können wegen einer großen Flugverspätung ausgeschlossen sein, wenn die Verspätung auf einen Mangel an Flughafenpersonal für die Gepäckverladung zurückzuführen ist.
© pixabay 17.05.2024 Ihr gutes Recht Aufgepasst bei gesundheitsbezogener Werbung mit „in vitro“ Nach einem Urteil des Landgerichts (LG) München I ist es der Alsitan GmbH verboten, ihr Produkt „Cistus Plus Infektblocker“ mit der Aussage zu bewerben, dass es vor Viren schütze.
© Gerd Altmann/pixabay 19.04.2024 Ihr gutes Recht E-Mail-Nutzer aufgepasst Ein Widerspruch nach E-Mail-Werbung muss unmittelbar umgesetzt werde. Die oft ins Feld geführte Monatsfrist des § 12 Abs. 3 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist nicht anwendbar.
© Niels Zee/pixabay 12.04.2024 Ihr gutes Recht Aufgepasst beim Matratzenkauf Nach einem Urteil des Amtsgerichts (AG) Hannover besteht keine Verpflichtung des Verkäufers auf den spezifischen Härtegrad der probegelegenen und dann gekauften Matratze hinzuweisen.