© freepik - Freepik.com 13.12.2024 Ihr gutes Recht Gartenmarktkunden aufgepasst Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass es kein Verstoß gegen das Ladenöffnungsgesetz ist, wenn Gartenmärkte an Sonn- oder Feiertagen neben Pflanzen auch Weihnachtsdekoration verkaufen.
© Diego - Stock.adobe.com 29.11.2024 Ihr gutes Recht „Datenklau“: Facebook-Nutzer aufgepasst Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Nutzer, deren Daten bei Facebook gestohlen wurden, nicht viele Bedingungen erfüllen müssen, um Geld als Entschädigung zu bekommen.
© illiabondar 22.11.2024 Ihr gutes Recht Aufgepasst bei der Bestellung von Kochboxen Das Kammergericht (KG) Berlin hat entschieden, dass ein Anbieter von Kochboxen seine Internetseite den geltenden Verbraucherschutzvorschriften anpassen muss.
© Lek - Stock.adobe.com 01.11.2024 Ihr gutes Recht Aufgepasst bei der Online-Kündigung von Telekommunikationsverträgen OLG Koblenz: Ein Telekommunikationsanbieter muss die Ausgestaltung seiner Webseite in der bisherigen Form unterlassen, insbesondere die Verwendung eines „Kündigungsassistenten“.
© Aleksandr Rybalko - Stock.Adobe.com 18.10.2024 Ihr gutes Recht Vorsicht bei Werbung mit Vorher-Nachher-Bildern bei Unterspritzungen Darf ein Unternehmen Vorher-Nachher-Bilder für Behandlungen von Nase, Lippen, Kinn oder anderen Gesichtsteilen mit Hyaluronspritzen im Internet oder in sozialen Medien zeigen?
© bedneyimages - freepik.com 20.09.2024 Ihr gutes Recht „PayOut-Fees“: Unlautere Praxis aber kein vereinfachter Rückzahlungsanspruch Es ist eine schlechte Nachricht, dass Verbraucherschützer nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) keinen Anspruch auf „vereinfachte“ Erstattung für zu Unrecht erhobene Entgelte haben.
© ภาคภูมิ ปัจจังคะตา - Stock.adobe.com 13.09.2024 Ihr gutes Recht Aufgepasst bei Sternebewertungen im Internet Laut einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) muss bei einer durchschnittlichen Sternebewertung im Internet auch die Gesamtanzahl der Bewertungen sowie der Zeitraum angegeben werden.
© Freepik 16.08.2024 Ihr gutes Recht Aufgepasst bei Flugreisen mit mehreren Teilflügen Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Köln ist es der Lufthansa AG nicht gestattet, sich pauschal in ihren Vertragsbedingungen vorzubehalten, den Flugpreis nachträglich zu erhöhen.