Zuständigkeitsbereich
Frankfurt a.M. (Stadt)
‚ALLA VITA BUONA‘ der AVB GmbH
Hasengasse 5 – 7
60311 Frankfurt am Main
Gesamtbetrieb: Es wurde ein Schabenbefall und ein Schadnagerbefall festgestellt; Schaben befanden sich beispielsweise auf einem Teller, auf einem Postpaket, zwischen Schüsseln, im Regal sowie an einer Verpackung u. a. mit Backwaren. Mäusekot befand sich vermehrt in dem Eckbereich des Fußbodens. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt.
Verkauf Stand 22–24 Galerie: Verunreinigt waren mehrere Einrichtungsgegenstände (u. a. Regale, Schränke), die Kühlvitrinen und die Armatur des Handwaschbeckens. Zudem waren mehrere vorverpackte Lebensmittel wie z. B. eine Creme im Glas von außen verschmutzt. Der Behälter, der zur Aufbewahrung von Lebensmitteln (u. a. Pistaziencreme) bereitgehalten wurde, war ebenfalls verunreinigt.
Küche Stand 22–24 Galerie: Verunreinigt waren mehrere Einrichtungsgegenstände von innen und außen sowie teilweise die Wände. Die Kühlvitrine war von innen und außen stark verunreinigt. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen stark verunreinigt und die Sockelfliesen vom Fußboden waren ebenfalls verschmutzt. Das Lebensmittelverpackungsmaterial war zum Teil verschmutzt und wurde derart aufbewahrt, dass es einer nachteiligen Beeinflussung bzw. Kontaminationsgefahr ausgesetzt war. Außerdem wurden Lebensmittelbedarfsgegenstände (u. a. Messer, Teigschaber) in verschmutzten Behältern gelagert.
Lagerraum Keller 18: Es wurde ein Schadnagerbefall festgestellt (Holzpalette verunreinigt mit Mäusekot).
Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004
Bemerkung: Zum Zeitpunkt der Nachkontrolle am 19.12.2025 waren die Mängel teilweise behoben und die Betriebsschließung wurde aufgehoben.