Zuständigkeitsbereich
Frankfurt a.M. (Stadt)
‚Sorihashiya Ramen' der J.P. Factory GmbH
Moselstraße 25
60329 Frankfurt am Main
Küche: Es wurde ein Schabenbefall und ein Mäusebefall festgestellt; Schaben wurden auf den Arbeitsflächen und in Schüsseln festgestellt und Mäusekot wurde auf dem Band der Nudelteigmaschine festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt.
Aufgrund der festgestellten Verunreinigungen wurde eine sofortige Grundreinigung aller Betriebsräume und Betriebsgegenstände angeordnet. Zudem wurde eine sofortige Schädlingsbekämpfung durch eine sachkundige Person angeordnet. Das Herstellen, Bearbeiten und Inverkehrbringen von Lebensmitteln wurden dem Betreiber mit sofortiger Wirkung untersagt.
Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004
Anmerkung: Die hygienischen Mängel waren bei der Nachkontrolle am 13.01.2026 vollständig behoben und der Betrieb wurde wieder geöffnet.