Ein Mann sitzt mit einem Coffe-to-go-Becher vor einem Haus auf einer Treppe. Neben ihm steht ein E-Scooter. Am Lenker hängt ein Helm.

E-Scooter im Alltag: Das sollten Käufer und Pendler wissen

Kompakt, schnell und praktisch für kurze Strecken: E-Scooter werden immer beliebter. Doch wo dürfen sie eigentlich fahren? Welche Vorschriften gelten – und worauf ist bei ihrer Ausstattung zu achten? Wir geben Ihnen einen Überblick über Regeln und Kaufkriterien.

Für das größte Wachstum im E-Scooter-Markt sind schon länger nicht mehr die bunten Leihroller in deutschen Innenstädten verantwortlich, sondern kaufwillige Privatpersonen. Das zeigen Daten des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV): Ende 2023 waren knapp 990.000 E-Scooter in Deutschland versichert, davon rund 780.000 in Privatbesitz – ein Plus von etwa 35 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Das Angebot an Leihfahrzeugen hat es dagegen mittlerweile schwer. Nach einem Boom mit immer neuen Städten im Angebot hat sich der Trend verändert. Die Anbieter haben kleinere Kommunen wieder verlassen und konzentrieren sich auf große urbane Räume.

Die „Letzte Meile“

Für viele Menschen liegt der größte Vorteil von E-Scootern in der Kombination mit dem öffentlichen Nahverkehr. Häufig wird der Roller im Zug oder in der U-Bahn zusammengeklappt und anschließend vom Bahnhof aus für die restliche Strecke zum Büro oder nach Hause genutzt. E-Scooter ersetzen dabei nur selten das Auto, sondern erleichtern vor allem den letzten Abschnitt zwischen Bahnhof oder Haltestelle und der eigenen Wohnung.

Hürde Transportverbot

Sowohl die Deutsche Bahn als auch einige große Verkehrsgesellschaften in Deutschland untersagen die Mitnahme von E-Scootern oder geben klare Regeln für den Transport vor. So dürfen bei der Bahn nur zusammenklappbare Modelle mitgenommen werden und es ist darauf zu achten, dass die Tretroller mit Elektroantrieb sicher verstaut sind. Große Verbünde in Hessen wie der Rhein-Main-Verkehrsverbund, der Nordhessische Verkehrsverbund und der Verkehrsverbund Rhein-Neckar haben kein generelles Verbot zur Mitnahme ausgesprochen. Die Verkehrsgesellschaft Frankfurt (VGF) nimmt in Hessen eine Sonderrolle ein, denn in ihrem Fahrgebiet ist die Mitnahme untersagt. Wer also plant einen E-Scooter anzuschaffen, um damit beispielsweise zu pendeln, sollte sich im Vorfeld informieren, ob der öffentliche Nahverkehr auf dem eigenen Arbeitsweg Mitnahmeeinschränkungen vorsieht.

Was gilt es bei der Nutzung zu beachten?

Mit der Einführung der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (EKFV) im Jahr 2019 wurden E-Scooter in Deutschland erstmals rechtlich geregelt. Die wesentlichen Grundregeln gelten bis heute:

  • Höchstgeschwindigkeit: 20 Kilometer pro Stunde
  • Haftpflichtversicherung: obligatorisch mit jährlich wechselndem Versicherungskennzeichen
  • Mindestalter: 14 Jahre für private Roller (viele Sharing-Anbieter verlangen 18 Jahre)
  • Technische Pflichtausstattung: Licht vorne und hinten, zwei voneinander unabhängige Bremsen, Klingel, Reflektoren
  • Helm: nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber dringend empfohlen
  • Mitnahme: Es darf immer nur eine Person den Roller fahren, ein Beifahrer darf nicht mitgenommen werden.
  • Alkohol im Blut: Die Grenze liegt bei 0,5 Promille und für unter 21-Jährige bei 0,0 Promille Alkoholgehalt im Blut.

Wo darf der Roller genutzt werden?

Um nicht sich selbst oder andere Verkehrsteilnehmer zu gefährden, gelten klare Abgrenzungen der Nutzungsbereiche im Straßenverkehr:

  • Radwege sind verpflichtend zu nutzen, wenn diese vorhanden sind (auch in Kombination mit Gehwegen).
  • Das Fahren auf Gehwegen selbst ist grundsätzlich verboten.
  • Stehen keine Radwege zur Verfügung, kann die Straße genutzt werden. Dort soll nach Möglichkeit im rechten Bereich der Fahrbahn gefahren werden.
  • Einbahnstraßen sind ähnlich wie von Fahrradfahrern nur dann befahrbar, wenn diese explizit ausgeschildert sind, gleiches gilt für Fußgängerzonen.
  • Keine Überraschung sollte sein, dass ein Befahren von Kraftfahrstraßen und Autobahnen absolut verboten ist.

Die Nutzungsregeln werden immer wieder angepasst. Ein regelmäßiges Update zu den Vorgaben sollte daher nicht vergessen werden.

Einen E-Scooter kaufen

Es gibt einiges zu beachten, wenn der Kauf eines E-Scooters keine Enttäuschung werden soll. Der Besuch in einem Fachgeschäft und eine eingehende Beratung durch Fachpersonal ist deshalb dringend zu empfehlen. Die nachfolgenden Abschnitte liefern einen Überblick der wichtigsten Kaufaspekte.

Motor und Reichweite

Nicht nur die Nenndauerleistung, sondern auch die Peakleistung sollte bei der Auswahl beachtet werden. So kann eine Nenndauerleistung von 250 Watt für die eigene Fortbewegung schon ausreichend sein. Liegen jedoch deutliche Steigungen auf dem Weg oder bringen Fahrerin oder Fahrer ein höheres Eigengewicht mit, kann es mit der Fortbewegung langsamer werden. Die Höchstgrenze für die Dauerleistung liegt in Deutschland bei 500 Watt. Bei der potentiellen Reichweite sollte realistisch abgeschätzt werden, wie weit der Roller einen tragen soll. Besonders zu beachten ist, dass die Reichweite vom Gelände, der Außentemperatur und dem Transportgewicht beeinflusst werden kann.

Fahrwerk und Komfort

Als Allrounder-Größe für E-Scooter gelten zehn Zoll luftgefüllte Reifen als gute Wahl. Spurtreue und Fahrkomfort sind höher als bei den 8,5 Zoll-Reifen der Einstiegsklasse. Vollgummireifen bieten zwar eine deutlich bessere Pannensicherheit, geben jedoch jede Bodenrille als deutlich spürbaren Impuls weiter. Auch eingebaute Federungssysteme erhöhen den Fahrkomfort deutlich.

Blinker – jetzt schon relevant

Blinker werden ab 2027 für Neuzulassungen Pflicht. Daher sollte schon jetzt beim Kauf darauf geachtet werden, Modelle mit dieser Ausstattung zu präferieren. Blinker sind ein zusätzlicher Sicherheitsgewinn, weil zur Anzeige der Fahrtrichtung kein Handzeichen mehr notwendig ist.

Sicherheit

Gesetzlich vorgeschrieben sind zwei getrennte Bremskreisläufe. Eine gute Kombination ist die Verwendung einer Scheibenbremse (vorne) und einer Trommelbremse (hinten). Auch smarte Motorbremsen mit Rekuperation werden verbaut. Ebenfalls Pflicht ist eine starke LED-Beleuchtung inklusive Reflektoren. Auf eine alleinige Diebstahlsicherung via App-basierter Wegfahrsperre sollte man sich nicht verlassen. Wie beim Fahrrad bietet die Kombination mit einem massiven Schloss den höheren Diebstahlschutz.

Auch eine nutzungsorientierte Abwehr gegen die Witterung sollte beachtet und eine entsprechende Schutzklasse vor Flüssigkeiten und Staub (IP-Zertifizierung) gewählt werden.

Versicherung nicht vergessen

Für den Betrieb auf öffentlichen Wegen und Flächen ist ein jährlich wechselndes Versicherungskennzeichen für die Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben. Bei höherwertigen Geräten ist aufgrund des zunehmenden Diebstahlrisikos zudem eine Teilkaskoversicherung ratsam. (eck)

Stand: März 2026