Zuständigkeitsbereich
Frankfurt a.M. (Stadt)
District Banh Mi
Europa-Allee 6
60327 Frankfurt am Main
Betriebsstätte (allgemein): Es wurde ein Schadnagerbefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Die Räume waren so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war.
Lagerbereich Küche: Es wurden Lebensmittelkartonagen (mit offenem Salat) auf dem Boden gelagert, die üblicherweise im Arbeitsprozess auf den Arbeitsflächen abgestellt werden. Dadurch bestand die Gefahr, dass sich Keime im weiteren Arbeitsprozess auf Lebensmittel übertragen und diese kontaminieren können. Der Kabelkanal war außerdem mit Schadnagerkot und Schmierspuren von Schadnagern verunreinigt.
Küche/Verkauf: Die Einrichtung war verunreinigt. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt; es wurde auch Schadnagerkot vorgefunden. Die Ver-/Entsorgungsleitungen waren ebenfalls mit Schadnagerkot und Schmierspuren von Schadnagern verunreinigt. Weiterhin wurden erhitzte Speisen bis zum Verzehr nicht so heiß gehalten, dass sie an allen Stellen eine Temperatur von mindestens + 60 °C aufwiesen (z. B. Curry, gemessene Temperatur + 44.4 °C; gegartes Gemüse, gemessene Temperatur + 41.8 °C; Schweinebauch/Auberginen, gemessene Temperatur + 45.1 °C; gekochtes Geflügel, gemessene Temperatur + 49.7 °C). Kühltisch: Es wurden leicht verderbliche Lebensmittel bei einer nicht angemessenen Temperatur vorrätig gehalten und dadurch wurde die Kühlkette unterbrochen (Garnelen, gemessene Temperatur + 10.6 °C). Es wurden zudem Lebensmittel abgegeben, ohne auf deren überschrittenes Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) hinzuweisen (Deutsche Markenbutter, 01.11.2024).
Lager 0.03e: Es wurden leicht verderbliche Lebensmittel bei einer nicht angemessenen Temperatur vorrätig gehalten und dadurch wurde die Kühlkette unterbrochen (Tiefkühlschrank, Tiefkühllachs, gemessene Temperatur - 4.1 °C). Nach Angabe von der Inhaberin wurden die Tiefkühlprodukte bereits mehrere Tage im Tiefkühlschrank gelagert. In den Verpackungen waren zudem großflächig Eiskristalle vorhanden. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen, sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt.
Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004
Anmerkung: Bei der dritten Nachkontrolle vom 28.11.2024 wurde festgestellt, dass eine Grundreinigung durchgeführt war und die hygienischen Mängel fast vollständig behoben wurden. Der Betrieb wurde somit am 28.11.2024 geöffnet.