Zuständigkeitsbereich
Frankfurt a.M. (Stadt)
Ong Tao
Am Dammgraben 102
60486 Frankfurt am Main
Betriebsstätte (allgemein): Es wurde ein Schadnager- und ein Schabenbefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Die Räume waren so stark verunreinigt, dass das Herstellen, Bearbeiten und Inverkehrbringen von Lebensmitteln mit sofortiger Wirkung untersagt wurde und eine sofortige Grundreinigung des gesamten Betriebes sowie eine sofortige Schädlingsbekämpfung durch eine Fachfirma angeordnet werden musste.
Küche: Verunreinigt waren der Fußbodenabfluss, die Wände (teilweise), die Silikonfuge der Abzugshaube, der Behälter für Lebensmittel wie z. B. für Gewürze und Rindfleisch, die Fritteuse, die Ofenhandschuhe, der Kombidämpfer, der Fenstersturz, mehrere Gastronorm-Bleche zur Aufbewahrung von Lebensmitteln, die Ver-/Entsorgungsleitungen, die Dehnungsfuge am Fußbodenrand, die Einrichtung im Bereich am Handwaschbecken und der Innenraum des Kühltisches. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt (insbesondere im Bereich der Tiefkühltruhe / Schadnagerkot und verschimmeltes Gemüse). Der Unterbau der Fritteuse war ebenfalls mit Schadnagerkot verunreinigt. Das Frittierfett der Fritteuse war verbraucht und somit nicht mehr zum Frittieren geeignet und die Temperatur des Frittierfettes war zu hoch, es wurde mit + 195 °C gemessen. Der Deckenanstrich löste sich stellenweise ab und unmittelbar unter den beschädigten Stellen wurden Lebensmittel bearbeitet. Zudem wurden erhitzte Speisen bis zum Verzehr nicht so heiß gehalten, dass sie an allen Stellen eine Temperatur von mindestens + 60 °C aufwiesen (Gekochter Reis, gemessene Temperatur + 44.4 °C). Auch wurden leicht verderbliche Lebensmittel bei einer nicht angemessenen Temperatur vorrätig gehalten und dadurch wurde die Kühlkette unterbrochen (Sprossen, gemessene Temperatur + 11.7 °C). Für das Handwaschbecken fehlte die Warmwasserzufuhr sowie Mittel zum Händewaschen und zum hygienischen Händetrocknen. Das Handwaschbecken war außerdem mit Gegenständen belegt und nicht nutzbar. Während dem Herstellen, Verarbeiten und Inverkehrbringen von Lebensmitteln hat somit keine Händereinigung stattgefunden. Die Lebensmittel wurden der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung durch Kontaminationen ausgesetzt.
Spülbereich: Verunreinigt waren die Einrichtung, die Ver-/Entsorgungsleitungen (Schaben wurden vorgefunden) und die Wände (teilweise). Der Innenraum der Geschirrspülmaschine war mit einem rötlichen Belag verunreinigt. Es wurden zudem gekochte Speisen vom Vortag vorgefunden, diese wurden ungekühlt gelagert.
Vorbereitungsraum: Verunreinigt waren der Türrahmen, die Einsatzscheiben der Gemüsereibe und der Kühlschrank. Die Einrichtung war mit Schadnagerkot verunreinigt. Die Ver-/Entsorgungsleitungen waren schimmelähnlich verunreinigt. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt (auch mit Schadnagerkot). Das Handwaschbecken war mit Gegenständen belegt und nicht nutzbar, es fehlten zudem Mittel zum hygienischen Händetrocknen und Warmwasser war nicht verfügbar. Während dem Herstellen, Verarbeiten und Inverkehrbringen von Lebensmitteln hat somit keine Händereinigung stattgefunden. Die Lebensmittel wurden der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung durch Kontaminationen ausgesetzt. Es wurden außerdem leicht verderbliche Lebensmittel bei einer nicht angemessenen Temperatur vorrätig gehalten (gekochte Nudeln, gemessene Temperatur + 14.0 °C).
Theke /Tresen: Die Einrichtung und der Reinigungsball/Zapfhähne waren verunreinigt. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Für das Handwaschbecken/Doppelspüle fehlte die Warmwasserzufuhr und Mittel zum hygienischen Händetrocknen.
Bierkeller/Kühlraum: Verunreinigt waren die Tür, die Ver-/Entsorgungsleitungen, das Regal und das Ventilatorschutzgitter des Kühlaggregates. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Die Wandverkleidung mit den Armaturen war schimmelähnlich verunreinigt. Die Decke und die Wände waren mit Schwarzschimmel verunreinigt. Materialteile lösten sich außerdem von der Decke ab und unmittelbar darunter wurde nicht abgedecktes Gemüse gelagert (Brokkoli). Es wurden zudem Lebensmittel in Beuteln aufbewahrt, die nicht verschlossen waren (Sprossen).
Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004
Anmerkung: Bei der zweiten Nachkontrolle am 21.02.2025 waren die hygienischen Mängel zum großen Teil behoben und der Betrieb wurde wieder geöffnet.