Zuständigkeitsbereich
Frankfurt a.M. (Stadt)
'Adriatiku'
Mainzer Landstraße 172-174
60327 Frankfurt am Main
Betriebsstätte (allgemein): Vereinzelte Kassettendecken waren verunreinigt und der Fußboden sowie die Türschwellen waren stellenweise mit dunklen Anhaftungen behaftet sowie stark altverschmutzt. An sämtlichen Handwaschbecken fehlten Mittel zum Händewaschen und zum hygienischen Händetrocknen, wie z. B. Flüssigseife und Einmalpapierhandtücher in Spendern. Eine hygienische Händereinigung war somit nicht möglich. Die Mitarbeitenden trugen keine geeignete und hygienische Schutzkleidung in den Hygienebereichen. Es wurden Reinigungsgeräte unmittelbar auf dem Fußboden abgestellt. Eine schnelle Abtrocknung konnte dadurch nicht erfolgen. Es wurde zudem ein Mäusebefall in der Fleischküche festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Außerdem wurde ein erhebliches Aufkommen an Stubenfliegen festgestellt. Auch hierdurch waren die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Lebensmittel wurden einer nachteiligen Beeinflussung ausgesetzt, die Warenpflege der Lebensmittel war mangelhaft und es war keine Warentrennung erkennbar, insbesondere in den Kühleinrichtungen. Es wurde z. B. Frischfleisch mit Gemüse zusammen gelagert, weiße Schokolade für die Konditorei wurde in der Fleischküche gelagert, Brötchen wurden in der Metzgerei zusammen mit einem verunreinigten Textiltuch gelagert und Schlagsahne und Rohei wurden zusammen gelagert. Sämtliche Lebensmittel waren nicht geschlossen (offene Säcke), abgedeckt bzw. umhüllt und wurden offen gelagert. Darüber hinaus wurden Lebensmittelbehälter auf dem Boden gelagert, die üblicherweise im Arbeitsprozess auf den Arbeitsflächen abgestellt werden. Dadurch bestand die Gefahr, dass sich Keime im weiteren Arbeitsprozess auf Lebensmittel übertragen und diese kontaminieren können.
Fleischküche: Mehrere Gegenstände, Maschinen und Ausrüstungen, mit denen Lebensmittel in Berührung kommen, waren verunreinigt, darunter ein Gemüseschneider, der altverschmutzt und schimmelartig verunreinigt war. Es wurde ein Mäusebefall festgestellt, erkennbar an Mäusekot und Fraßspuren auf dem Fußboden. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Kisten mit Gemüse wurden auf dem Fußboden gelagert, wobei in diesen ein erhebliches Aufkommen an Fruchtfliegen festgestellt wurde. Auch hier waren die Lebensmittel einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Unverpackte Lebensmittel wurden unmittelbar auf Verpackungen gelagert, beispielsweise war in einer Tüte verpacktes Fleisch auf frischem Hühnerfleisch abgelegt. Eine nachteilige Beeinflussung oder Kontamination der unverpackten Lebensmittel durch die Verpackungen konnte nicht ausgeschlossen werden. Lebensmittel, wie ein Eimer mit Frischfleisch, wurden offen gelagert, wobei Kondenswasser aus der Kühleinrichtung auf das nicht abgedeckte Frischfleisch tropfte. Im Raum, in dem mit Lebensmitteln umgegangen wurde, befand sich eine Messerschleifmaschine. Beim Umgang mit Lebensmitteln kamen Materialien wie Frischhaltefolie und Folienbeutel zum Einsatz, die für den Kontakt mit tiefgefrorenen Lebensmitteln nicht geeignet sind. Gefrorene Lebensmittel, darunter Hackfleisch und Geflügelfleisch, wurden so aufgetaut, dass die dabei entstehende Flüssigkeit nicht abfließen konnte. Der Raum war nicht so gestaltet oder konzeptioniert, dass eine Trennung zwischen reinen und unreinen Bereichen möglich war und Kontaminationen zwischen sowie während der Arbeitsgänge vermieden wurden. Beispielsweise wurde ein betriebsfremder Einkaufswagen zur Lagerung von Konditoreiprodukten verwendet. Der Fleischwolf stand ohne aktive Eigenkühlung ausgeschaltet in einem ungekühlten Bereich; die Temperatur des Hackfleisches betrug +27,6 °C, die Temperaturanzeige des Fleischwolfes zeigte +31,0 °C an. Es wurde Geflügelfleisch gelagert, dessen Innentemperatur die Grenze von +4 °C überschritten hatte und +7,9 °C betrug.
Produktion Bäckerei: Mehrere Einrichtungsgegenstände sowie die Dichtungen mehrerer Kühleinrichtungen waren verunreinigt. Der Teigabstecher wies Altverschmutzungen auf, und der Etagenbackofen war an der Entlüftung sowie den Filtern verunreinigt und verbrannt. Im Bereich zwischen Kopf und Kessel war das Teigknetergehäuse stark verschmutzt, und das Schutzgitter war stark verfettet. Im Umgang mit Lebensmitteln wurden Materialien verwendet, die nicht für den Kontakt mit Lebensmitteln geeignet sind, beispielsweise eine Sprühflasche aus dem Baumarkt zum Besprühen der Backwaren. Beide Gärräume befanden sich insgesamt in keinem guten hygienischen Zustand, wodurch Lebensmittel nicht vor Kontamination geschützt wurden. Im linken Gärraum waren die Wände und der Fußboden stark mit roten Verunreinigungen des Hefepilzes Rhodotorula rubra behaftet. Die Brotschieber wurden unter unhygienischen Bedingungen auf dem Fußboden gelagert, was eine Kontamination der damit in Berührung gekommenen Lebensmittel nicht ausschließen ließ. Zudem waren die Brotschieber stark verschmutzt und beschädigt. Darüber hinaus wurden leicht verderbliche Lebensmittel bei nicht angemessener Temperatur vorrätig gehalten, wodurch die Kühlkette unterbrochen wurde, zum Beispiel eine vorbereitete Pizza mit Thunfisch, gemessen mit +25,9 °C.
Konditorei: Der Hordenwagen war verunreinigt, und die Anschlagmaschine wies im Bereich des Rührkopfes Altverschmutzungen auf. Zudem wurden private sowie betriebs- bzw. zweckfremde Gegenstände aufbewahrt. Darüber hinaus wurde bei der Lagerung leicht verderblicher Lebensmittel die Herstellertemperatur beziehungsweise die produktspezifische Höchsttemperatur überschritten, wie etwa bei gefüllten Windbeuteln mit einer gemessenen Temperatur von +13,8 °C.
Showküche: Die Türdichtung des Kühltisches und mehrere Einrichtungsgegenstände und die Füße der Einrichtungen waren verunreinigt. Verunreinigt waren unter anderem auch die Zwischenräume der Kochgruppe, das Abluftrohr von außen und die Dunstabzugsanlage. Das Frittierfett des Fettbackgerätes war verbraucht, was sich durch merkliche Rauchentwicklung und unangenehmen Geruch zeigte, und somit nicht mehr zum Frittieren geeignet. Die Temperatureinstellung war auf + 190 °C eingestellt und die Temperaturmessung des Frittierfetts in der Fritteuse betrug + 195,5 °C. Zudem wurden erhitzte Speisen bis zum Verzehr nicht so heiß gehalten, dass sie an allen Stellen eine Temperatur von mindestens + 60 °C aufwiesen (u. a. Cevapcici + 36,8 °C, Bohnengericht + 50,9 °C). Bei der Aufbewahrung von leicht verderblich Lebensmitteln wurde die Herstellertemperaturangabe bzw. die produktspezifische Höchsttemperatur überschritten (u. a. Thunfisch in der Konserve + 15,5 °C, Hackfleisch gewürzt in der Kühltheke + 10,6 °C und Fetakäse in der Kühltheke + 17,6 °C). Die Temperaturanzeige der Fleischkühltheke betrug + 11 °C. Zudem wurde der Thunfisch in einer geöffneten Konservendose gelagert, deren Innenraum nicht beschichtet war.
Theke / Tresen: Die Unterschränke waren verunreinigt und es wurden unverpackte Lebensmittel in den Verkehr gebracht, die mangels einer geeigneten Abtrennung (Hustenschutzvorrichtung) nicht vor einer nachteiligen Beeinflussung/Kontamination durch Kunden geschützt waren.
Gastraum: Die Glastüren der SB-Kühlregale waren mit Kleberesten verunreinigt.
Spülküche: Der Innenraum und die Sprüharme der Haubenspülmaschine waren mit einem rötlichen und schmierigen Belag verunreinigt. Zudem waren die Düsen der Sprüharme verunreinigt. Der Raum war nicht so gestaltet/konzeptioniert, dass eine Trennung zwischen reinen und unreinen Bereichen möglich war und Kontaminationen zwischen und während der Arbeitsgänge vermieden wurden. Im unreinen Bereich (Schmutzgeschirr) stand ein Abräumwagen mit gespültem Geschirr. Zudem wurde das Leergut (am Geschirrwagen) in einen offenen Müllsack abgeworfen.
Personaltoilette Damen: Am Handwaschbecken fehlte ein Spender für die Einmalpapierhandtücher.
Personaltoilette Herren: Der Fußboden war verunreinigt.
Entsorgung: Ein separater Entsorgungsbereich fehlte, die Abfälle standen im Anlieferungsbereich, und die Abfallcontainer waren nicht geschlossen.
Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004
Anmerkung: Am 04.07.2025 erfolgte eine zweite Nachkontrolle, bei der die hygienischen Mängel zum größten Teil behoben waren.