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Im Forum 5 a

63450 Hanau

Verstoß festgestellt am 09.10.2024

Es wurden zum Teil erhebliche Mängel im Umgang mit Lebensmitteln und in der gesamten Betriebshygiene festgestellt und dokumentiert. Insbesondere war eine Kühlvitrine, in der verschiedene Lebensmittel gelagert wurden, erheblich verunreinigt. Insgesamt wurde im Betrieb keine gute Lebensmittelhygiene gewährleistet.

Ein Schneidebrett, mit dem Lebensmittel in Berührung kommen, war nicht ordnungsgemäß gereinigt.

Vorbereitungsbereich:
Das Kunststoffschneidebrett auf dem Edelstahlarbeitstisch war deutlich dunkel verfärbt.

Vorrätig gehaltene Lebensmittel wurden bei der Lagerung in einer verunreinigten Kühlvitrine nicht vor Kontamination geschützt.

Verkaufsbereich:
Die Kühlvitrine war im Bereich der Bodenwanne erheblich mit klebrigen, schmierigen Schmutzansammlungen, Lebensmittelresten und stellenweise schimmelähnlichen Belägen verunreinigt. Zum Zeitpunkt der Kontrolle wurden Lebensmittel (Hackfleischpattys, Chicken Nuggets usw.) zur Speisenherstellung in der Kühlvitrine gelagert.

Im Betrieb war in den nachfolgenden Bereichen keine gute Lebensmittelhygiene gewährleistet.

Verkaufsbereich:
Die Filter der Dunstabzugshaube waren in den Zwischenräumen erheblich mit alten gelblichen Fettrückständen verunreinigt.

Am Edelstahlarbeitstisch unterhalb der Brötchenschneidemaschine war an der linken Seite noch die Transportfolie vorhanden. Diese löste sich stellenweise ab und war deutlich mit alten Backwarenresten verunreinigt. Des Weiteren war die Oberfläche der Transportfolie mit schmierigen Schmutzansammlungen verunreinigt.

Die Griffbereiche, sowie die Armaturen des Edelstahlarbeitstisches unterhalb der Brötchenschneidemaschine waren mit Staubansammlungen und alten Backwarenresten verunreinigt.

Die Dichtungsgummis der Unterbaukühltüren der Kühlverkaufstheke waren mit Lebensmittelresten verunreinigt.

Am Handwaschbecken in den nachfolgenden Bereichen war keine gute Handhygiene möglich.

Verkaufsbereich:
Zum Zeitpunkt der Kontrolle fehlten am Handwaschbecken die Handseife zum hygienischen Händewaschen.



Spülbereich:
Zum Zeitpunkt der Kontrolle fehlten am Handwaschbecken die Einmalpapier zum hygienischen Trocknen der Hände.

Personaltoilette:
Am Handwaschbecken fehlten zum Zeitpunkt der Kontrolle die Einmalpapierhandtücher zum hygienischen Trocknen der Hände.

Bei den Nachkontrollen am 11.10.2024 und am 14.10.2024 waren die Mängel noch nicht vollständig beseitigt worden.

Zu Nr. 1)
§ 2 Nr. 5 LMRStV i.V.m. § 60 Abs. 4 Nr. 2 a LFGB i.V.m. Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kap. V Nr. 1a VO (EG) Nr. 852/2004.
Zu Nr. 2)
§ 2 Nr. 8 LMRStV i.V.m. § 60 Abs. 4 Nr. 2 a LFGB i.V.m. Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kap. IX Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004.
Zu Nr. 3)
§ 60 Abs. 2 Nr. 26 Buchstabe a LFGB i.V.m. § 10 Nr. 1 i.V.m. § 3 Satz 1 LMHV i.V.m. Art. 3 und Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kap. IX Nr. 3 VO (EG) Nr. 852/2004.
Zu Nr. 4)
§ 60 Abs. 2 Nr. 26 a LFGB i.V.m. § 10 Nr. 1 i.V.m. § 3 Satz 1 LMHV i.V.m. Art. 3 und Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kap. I Nr. 4 VO (EG) Nr. 852/2004.
Zu Nr. 5)
§ 60 Abs. 2 Nr. 26 a LFGB i.V.m. § 10 Nr. 1 i.V.m. § 3 Satz 1 LMHV i.V.m. Art. 3 und Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kap. I Nr. 1 VO (EG) Nr. 852/2004.

Veröffentlichungsdatum: 04.11.2024

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