Feinwerk Restaurant und Catering

Bahnhofstraße 41

34369 Hofgeismar

Verstoß festgestellt am 08.05.2025

Am 08.05.2025 wurden im Betrieb nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine Gefahr der nachteiligen Beeinflussung oder Kontamination der Lebensmittel und Speisen darstellten. Die Küche, der Spülbereich, das Trockenlager, das Außenlager für Bedarfsgegenstände, das Kühlhaus, das Lager für Reinigungsmaterial sowie der Flur waren sehr stark verunreinigt, sowie teils massiv altverschmutzt. Die Ordnung und Struktur der Räume waren mangelhaft. Arbeitsprozesse im Sinne der guten Lebensmittelhygiene waren nicht möglich. Die Einrichtungs- und Ausrüstungsgegenstände sowie Armaturen, Oberflächen und Geräte in den Räumen waren sehr stark verunreinigt, sowie teils massiv altverschmutzt. Die Wände, Decken, Regale und Bedarfsgegenstände sowie der Verdampfer des Kühlraumes waren teilweise schimmelähnlich verunreinigt. Darunter offen gelagerte Lebensmittel waren einer unmittelbaren Kontamination ausgesetzt. Im Außenlager für Bedarfsgegenstände sowie im Trockenlager wurde ein Schadnagerbefall festgestellt. Mehrere Tiefkühleinrichtungen waren verunreinigt. Mehrere Reinigungsgeräte waren erheblich verunreinigt. Es wurden Lebensmittelbehälter auf dem Boden gelagert, die üblicherweise im Arbeitsprozess auch auf den Arbeitsflächen abgestellt werden. Es wurden unverpackte Lebensmittel unabgedeckt gelagert. Es wurden verdorbene und damit nicht sichere und nicht zum Verzehr durch den Menschen geeignete Lebensmittel in Verkehr gebracht. Es wurden Lebensmittel in Verkehr gebracht, die in unsauberen Behältern gelagert werden. Es wurden gefrorene Lebensmittel (Spargel) so aufgetaut, dass die dabei entstehende Flüssigkeit nicht abfließen konnte. Es wurden mehrere Bedarfsgegenstände (Eimer und Behälter) unter unhygienischen Bedingungen aufbewahrt. Das Geschirrregal sowie das darin befindliche Geschirr für den Gast waren stark verunreinigt. Mehrere Gegenstände, mit denen Lebensmittel in Berührung kommen, waren zum Teil stark verunreinigt. Die Fritteuse war stark verunreinigt und das Fett war verbraucht sowie mit Altablagerungen behaftet. Die Dunstabzugsanlage war mit Fett vollständig verunreinigt. Unter dem Bräter/Gasherd befanden sich Behälter in denen altes Fett gelagert wurde. Dieses wurde zum Teil über längere Zeit gesammelt und nicht umgehend entsorgt. Die Bereiche um diese Behälter waren stark mit Fett und Altschmutz verunreinigt. Der Auslaufhahn der Bierzapfanlage war im Innenbereich stark mit alten Ablagerungen verunreinigt. Die Hygienemängel im Betrieb waren so gravierend, sodass eine sofortige Grundreinigung und Desinfektion der Räumlichkeiten, insbesondere Einrichtungs- und Ausrüstungsgegenstände sowie Armaturen, Oberflächen und Geräte angeordnet werden musste. Das Behandeln, Herstellen und Inverkehrbringen selbsthergestellter Speisen wurde im Betrieb bis zu einer Abnahme untersagt.

Am 12.05.2025 waren die festgestellten Mängel weitestgehend behoben.

Artikel 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II, Kapitel I Nr. 1, Kapitel V Nr.1a, Kapitel IX Nr. 3, Nr. 7 der Verordnung (EG) 852/2004, § 3 Satz 1 LMHV, Art. 14 Abs. 1 VO (EG) Nr. 178/2002 i.V.m. Abs. 2b und 5 (VO (EG) Nr. 178/2002)

Veröffentlichungsdatum: 11.07.2025

Kassel

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