Bagdad Lebensmittel

Bleichstraße 19

65183 Wiesbaden

Verstoß festgestellt am 14.05.2025

Im Betrieb wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt:

Anlieferungsbereich: Der gesamte Anlieferungsbereich befand sich insgesamt in keinem guten hygienischen Zustand. Am Fußboden lagen tote Mäusekadaver, Essensreste und sonstiger Unrat.

Verkaufsraum: Mehrere Behälter, die zur Aufbewahrung von Lebensmitteln bereitgehalten wurden (Sonnenblumenkerne und Kürbiskerne), waren für den Kontakt mit Lebensmitteln nicht geeignet. Des Weiteren blätterte an der Portionierschaufel der Farbanstrich ab. Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Eine Fachfirma war aktuell im Einsatz. Im Verkaufsraum wurden Oliven und sonstige Feinkostprodukte für den Kunden abgepackt. Der Raum war zur Verarbeitung von offenen Lebensmitteln nicht geeignet (kein Handwaschbecken und fehlender Hygieneschutz zum Kunden). Die markierte Füllhöhe der SB-Tiefkühltruhe wurde überschritten. Die maximal zulässige Höchsttemperatur für die gelagerten Lebensmittel in der SB-Truhe wurde überschritten. Es wurde an den oben gelagerten Produkten wie z.B. Fisch eine Temperatur von - 9,9°C (amtliche Messung) gemessen.

Lagerraum Treppenhaus: Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt.

Lagerraum Keller: Der Fußboden war, insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen, verunreinigt. Des Weiteren lagerte stellenweise Müll auf den Lebensmitteln. Die Ordnung und Struktur des Raums, in dem Lebensmittel behandelt wurden, war mangelhaft. Arbeitsprozesse im Sinne der guten Lebensmittelhygiene waren nicht möglich. Durch das erhöhte Warenaufkommen mit Fußbodenlagerung war ein erfolgreiches Schädlings-monitoring aus fachlicher Sicht nicht möglich. Es wurde ein erheblicher Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Die Fußbodenrandbereiche, Wasserrohre an der Wand und stellenweise die Lebensmittelregale waren stellenweise erheblich mit Mäusekot verschmutzt. Des Weiteren lagerte auf den verpackten Lebensmitteln eine ungenutzte Klebefalle.

Personaltoilette: Im Vorraum der Personaltoilette wurden Lebensmittel aufbewahrt bzw. gelagert.

Gesamtbetrieb: Es wurden vorverpackte, leicht verderbliche Lebensmittel (Räucherlachs, zu verbrauchen bis 16.02.2023) in den Verkehr gebracht, deren Verbrauchsdatum überschritten war.

Die Mängel waren am 20.05.2025 behoben.

§ 60 LFGB i. V. m. § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. I Nr. 1, Nr. 2 a und b und Nr. 3, Kap. II Nr. 1, Kap. V Nr. 1b, Kap. IX Nr. 3 und Nr. 5 der VO (EG) Nr. 852/2004 und Art. 14 Abs. 2b der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 des europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Januar 2002.

Veröffentlichungsdatum: 11.07.2025

Wiesbaden (Stadt)

Der Oberbürgermeister der Stadt Wiesbaden

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Teutonenstr. 1

65187 Wiesbaden