Im Betrieb wurden wiederholt nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt:
Verkauf: Der Innenbereich mehrerer SB-Kühleinrichtungen war verunreinigt. Die Lüftungsgitter mehrerer SB-Kühleinrichtungen waren verunreinigt. Mehrere SB-Kühleinrichtungen waren schimmelähnlich verunreinigt. Mehrere SB-Kühleinrichtungen waren außen verunreinigt. Der Kaffeevollautomat war verunreinigt. Der Fußboden war unter den Verkaufsregalen mit Staub, Lebensmittelresten, Konserven, Gespinste, Glas etc. verunreinigt. Der Auslauf des Kaffeevollautomaten war verunreinigt. Die Oberflächen des Backwarenregales waren mit Staub verunreinigt. Die markierten Füllhöhen mehrerer SB-Kühleinrichtungen wurden überschritten. Des Weiteren wurden kühlpflichtige Lebensmittel außerhalb der Kühlzonen abgestellt. Es wurden Lebensmittel in den Verkehr gebracht, bei denen die vom Hersteller auf der Packung angegebene Höchsttemperatur überschritten wurde. Die Fertiggerichte wurden bei einer im Kern gemessenen Temperatur von 8,4 °C feilgeboten.
Vorbereitung Backwaren: Der Raum war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Der Fußbodenabfluss war verunreinigt. Mehrere Kühleinrichtungen waren insbesondere im Griffbereich und im Innenraum verunreinigt. Die Laufschienen der Tiefkühltruhendeckel waren verunreinigt. Die Filter der Dunstabzugsanlage waren mit Staubrückständen verunreinigt. Mehrere Reinigungsgeräte waren beschädigt bzw. so abgenutzt, dass eine einwandfreie Funktion nicht mehr gewährleistet war. Die Regalwagen waren verunreinigt. Die aufklappbaren Arbeitsflächen waren mit Fettrückständen behaftet. Die Leisten der Verkaufsschilder waren verunreinigt. Der Abfallbehälter war verunreinigt. Es waren Ver-/Entsorgungsleitungen so im Deckenbereich verlegt, dass eine angemessene Reinigung und/oder Desinfektion nicht möglich war. Ansammlungen von Schmutz wurden nicht vermieden. Das Tischeinlegeschneidebrett war verunreinigt. Es wurde eine Insektenklebefalle, die mit toten Insekten behaftet war, unmittelbar über dem Bereich angebracht, in dem mit Lebensmitteln umgegangen wurde, so dass eine Kontamination der Lebensmittel nicht sicher ausgeschlossen war. Es wurden mehrere Bedarfsgegenstände (Messer) unter unhygienischen Bedingungen aufbewahrt, so dass eine Kontamination der damit in Berührung kommenden Lebensmittel nicht sicher ausgeschlossen werden konnte.
Theke/Tresen Fisch: Der Arbeitstisch im Bereich der Nematodenkontrolle war leicht verunreinigt. Die Leisten der Verkaufsschilder waren verunreinigt. Der Wandanstrich im Durchgangsbereich zur Fischvorbereitung löste sich stellenweise ab. Die Decke war mit Spinnengewebe verunreinigt. Die Rückwandverkleidung der Kühltheke war verunreinigt.
Theke/Tresen Käse: Die Türscharniere im gesamten Hinterthekenbereich waren angerostet. Ein Türscharnier war defekt.
Theke Metzgerei: Die Leisten der Verkaufsschilder waren verunreinigt. Die Kühlvitrine für Fleisch war im Bereich der Laufschienen sowie der Glasscheiben verunreinigt. Die Innenflächen, insbesondere die Seitenscheiben der Kühltheke waren verunreinigt. Die Waage war insbesondere am Display und im Unterbodenbereich verunreinigt.
Vorbereitungsraum Metzgerei: Die Türrandbereiche der Geschirrspülmaschine waren verunreinigt. Die Oberfläche des Hängeschrankes war verunreinigt. Die Fensterbank war mit einem Fettfilm verunreinigt. Mehrere Ausrüstungen wie z. B. ein Wetzstahl waren nach dem Spülen verunreinigt. Der Fußbodenabfluss war verunreinigt. Die Armatur des Handwaschbeckens war verkalkt. Die Geschirrspülbrause war verunreinigt. Mehrere Reinigungsgeräte und deren Aufbewahrungsbehälter waren erheblich verunreinigt. Die Wandfliesen waren verunreinigt. Der Fußboden war verunreinigt. Der Innenraum des Vakuumiergerätes war verunreinigt. Mehrere Behälter für Marinaden waren verunreinigt. Es wurde eine UV-Insektenklebefalle, die mit toten Insekten behaftet war, unmittelbar über dem Bereich angebracht, in dem mit Lebensmitteln umgegangen wurde, so dass eine Kontamination der Lebensmittel nicht sicher ausgeschlossen war.
Fischabteilung Kühlhaus: Die Türdichtung war beschädigt und verunreinigt.
Kühlraum Metzgerei: Es wurden Lebensmittel einer nachteiligen Beeinflussung ausgesetzt. Ein Putzlappen wurde zwischen verpacktem Fleisch im Regal abgelegt. Es wurden verdorbene und damit nicht sichere und nicht zum Verzehr durch den Menschen geeignete Lebensmittel im Lagerregal vorrätig gehalten. Hier geöffnete, stark verschimmelte Schinkenwürfel. Des Weiteren wurde ein Päckchen Bacon mit einem abgelaufenem MHD vom 08.02.2025 vorgefunden. Die Thermometer waren schimmelähnlich verunreinigt. Diese wurden in einer Schale, offen und in unmittelbarer Nähe von frisch zubereitetem Hackfleisch aufbewahrt. Es wurden unverpackte Lebensmittel, hier Hackfleisch, unabgedeckt gelagert. Eine nachteilige Beeinflussung/Kontamination der Lebensmittel war nicht auszuschließen.
Käseabteilung: Die SB-Kühlinsel war defekt. Es wurden Lebensmittel einer nachteiligen Beeinflussung ausgesetzt. Der in Folie vorverpackte Käse und Rohmilchkäse, wurde auf einem mit Plane ausgelegtem und teilweise mit Kondenswasser behaftetem Unterboden aufbewahrt. Es ist nicht auszuschließen, dass der Käse durch die teilweise offene Verpackung durch das Kondenswasser kontaminiert wurde. Bei der Aufbewahrung von leicht verderblich Lebensmitteln (vorverpackte Käse und Rohmilchkäse) wurde die Herstellertemperaturangabe bzw. die produktspezifische Höchsttemperatur überschritten. Emmentaler Käse wurde bei einer im Kern gemessenen Temperatur von 14,6 °C, der Bergkäse bei einer gemessenen Temperatur von 16,8 °C und die Lachsfrischkäsecreme bei einer Temperatur von 10,9 °C feilgeboten. Der Käse wurde bereits am Vortag in der Metzgerei portioniert, eingepackt und in die SB-Käsetheke eingeräumt.
Wareneingang: Der Fußboden war verunreinigt. Der Lamellenvorhang war beschädigt und verunreinigt
Hauptlager: Der Raum war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Die Ordnung und Struktur des Raums, in dem Lebensmittel behandelt werden, war mangelhaft. Arbeitsprozesse im Sinne der guten Lebensmittelhygiene waren nicht möglich. Der Fußboden war verunreinigt. Die Fußbodenabflüsse waren verunreinigt. Der Deckenlüfter/Klimagerät war mit Insekten-Extrementen verunreinigt. Es wurden private, betriebs- bzw. zweckfremde Gegenstände wie z. B. ein Laubbläser, Hochdruckreiniger zusammen mit Bedarfsgegenständen und verpackten Lebensmitteln aufbewahrt. Die Beleuchtung war durch Insekten verunreinigt. Die Decke war mit Spinnengewebe verunreinigt. Es wurden Reinigungsmittel in Bereichen gelagert, in denen auch Bedarfsgegenstände mit direktem Lebensmittelkontakt vorrätig gehalten wurden.
Lagerbereich Reinigungsutensilien Fremdfirma: Der Fußboden war verunreinigt. Der Fußbodenabfluss war stark verunreinigt. Die Wandfliesen waren verunreinigt. Das Schmutzwasserausgussbecken war stark verunreinigt. Mehrere Reinigungsgeräte waren erheblich verunreinigt. Es wurden Reinigungsgeräte unmittelbar auf dem Fußboden abgestellt. Eine schnelle Abtrocknung konnte dadurch nicht erfolgen.
Tief-/Kühlung Lager: Der Fußboden war verunreinigt. Der Türgriff außen war verunreinigt. Die Deckenfugen waren stellenweise schimmelähnlich verunreinigt.
Kühlraum MoPro Lager: Die Schutzabdeckung der Beleuchtung und der Bewegungssensor waren schimmelähnlich verunreinigt. Das Verdampferschutzgitter war verunreinigt.
Obst- und Gemüseabteilung SB: Die Fronten, die Oberflächen und das Handwaschbecken des Arbeitstisches waren verunreinigt. Dort gelagerte Bedarfsgegenstände wurden in diesem Bereich unhygienisch gelagert.
Fischabteilung Vorbereitung: Die Scherbeneismaschine war im Innenbereich am Auslass mit Kalkrückständen verunreinigt. Die Ablageschale und die Eisschaufeln waren verunreinigt.
Personalhygiene: Die Lagerung der Schutzkleidung war unhygienisch. Vorbinder und Kopfbedeckungen wurden gemeinsam mit privaten/betriebsfremden Gegenständen wie Zigaretten-Vapes, Getränkeflaschen etc. aufbewahrt. Der Innenraum des Schrankes war verunreinigt.
MoPro SB: Es wurden Lebensmittel so gelagert, dass eine nachteilige Beeinflussung/Kontamination nicht auszuschließen war. Verschiedene kühlpflichtige Lebensmittel wurden im Randbereich außerhalb der Kühlzone feilgeboten. Des Weiteren wurden beschädigte und bereits ausgelaufene Molkereiprodukte vorgefunden.
Die hygienischen Mängel waren am 06.05.2025 überwiegend abgestellt.
§ 60 LFGB i. V. m. § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. I Nr. 1, Nr. 2a, Nr. 2b und Nr. 10, Kap. II Nr. 1f, Kap. V Nr. 1a, Kap. VIII Nr. 1 und Kap. IX Nr. 3 und Nr. 5 der VO (EG) Nr. 852/2004