'Oceans Restaurant Bar & Lounge'

Bockenheimer Landstr. 87

60325 Frankfurt am Main

Verstoß festgestellt am 21.05.2025

Theke / Tresen: Verunreinigt waren der Kühltisch, der Unterschrank des Handwaschbeckens, das zur Verwendung bereitstehende Geschirr, ebenso wie das Lüftungsgitter der Kühltheke. Die Geschirrspülmaschine zeigte Verschmutzungen sowohl im Innenraum als auch an den Türrandbereichen. Darüber hinaus war das Tropfgitter des Schanktisches beziehungsweise Schanktresens verunreinigt und bräunlich verfärbt. Das Gehäuse des Kühltisches und die Türdichtung wiesen schimmelähnliche Verunreinigungen auf.

Küche: Der Raum befand sich insgesamt in keinem guten hygienischen Zustand, sodass Arbeitsprozesse im Sinne der guten Lebensmittelhygiene nicht möglich waren. Er war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich wurde. Verunreinigt waren unter anderem der Ofen, die Bain-Marie, die Wandfliesen sowie die Brotschneidemaschine. Zudem zeigten mehrere Rand- und Eckbereiche Verschmutzungen, ebenso wie die Küchenmaschine (KitchenAid) und das Abwasserrohr (Siphon) des Ofens. Mehrere Einrichtungsgegenstände und die Tür waren ebenfalls verunreinigt, ebenso die Oberfläche des Tiefkühlschrankes und der Kühltisch. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen stark verschmutzt. Der Grill war verkrustet, und die Dunstabzugsanlage stark verunreinigt. Außerdem war der Kühltisch stark vereist, und mehrere Behälter wiesen sehr starke Verunreinigungen auf. Im Betrieb wurde in mehreren Eckbereichen, unter anderem unter der Kochgruppe und dem Stikkenwagen, ein artfremder, unangenehmer Geruch wahrgenommen. Die Warenpflege der Lebensmittel war mangelhaft. Der Ablageort des Löffels war ungeeignet, wodurch eine Kontamination der Schaufel und somit der Garnelen nicht sicher ausgeschlossen werden konnte. Darüber hinaus wurden Lebensmittel, wie Brot, in nicht verschlossenen Beuteln aufbewahrt, und Lebensmittel wie Zwiebeln und Knoblauch lagerten unmittelbar auf verpackter Schokolade sowie Küchenutensilien wie Pürierstab und Trichter. Eine nachteilige Beeinflussung beziehungsweise Kontamination der unverpackten Lebensmittel durch die Verpackungen war daher nicht auszuschließen.

Spülküche: Verunreinigt waren der Kühlschrank, der Arbeitstisch und das Fenster. Zudem waren mehrere Einrichtungsgegenstände, die Wandfliesen und der Fußboden, insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Das Abwasserrohr (Siphon) sowie der umliegende Bereich des Doppelspülbeckens und der Spender für Einmalhandtücher waren verunreinigt, der Spender war zudem nicht mit Einmalhandtüchern befüllt. Die Geschirrspülbrause war extrem stark verschmutzt. Es wurden Reinigungsgeräte unmittelbar auf dem Fußboden abgestellt, und die Fensterbank war unter anderem mit toten Insekten verunreinigt. Darüber hinaus wurden Lebensmittel unmittelbar neben verunreinigtem Geschirr gelagert. Gefrorene Lebensmittel wurden so aufgetaut, dass die dabei entstehende Flüssigkeit nicht abfließen konnte. Zudem erfolgte das Auftauen bei einer zu warmen Umgebungstemperatur (Raumtemperatur), wodurch das Risiko der Vermehrung pathogener Mikroorganismen und/oder der Bildung von Toxinen nicht ausreichend minimiert wurde. Des Weiteren wurden mehrere Bedarfsgegenstände – darunter Austernmesser – unter unhygienischen Bedingungen aufbewahrt, sodass eine Kontamination der damit in Berührung kommenden Lebensmittel nicht sicher ausgeschlossen werden konnte.

Hofbereich/Entsorgung: Die Ordnung und Struktur des Bereiches war mangelhaft.

(UG) Lager ehemaliges Kühlhaus: Auf dem Fußboden befanden sich mehrere Tücher/Servietten, und eine Steckdosenleiste war schimmelähnlich verunreinigt.

(UG) Lager / Abstellraum vor dem ehemaligen Kühlhaus: Die Ordnung und Struktur des Raums war mangelhaft. Zudem befanden sich alte, verschmutzte, nicht mehr leicht zu reinigende Schuhe inklusive benutzter Socken in diesem Bereich. Außerdem wurden Reinigungsgeräte unmittelbar auf dem Fußboden abgestellt.

(UG) Personalumkleide: Die Wände waren teilweise schimmelähnlich verunreinigt.

(UG) Bar: Der Raum befand sich insgesamt in keinem guten hygienischen Zustand. Die Ordnung und Struktur des Raumes war mangelhaft, sodass Arbeitsprozesse im Sinne der guten Lebensmittelhygiene nicht möglich waren. Der Raum war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Verunreinigt waren das Spülbecken sowie der Bereich unter der Kaffeemaschine. Außerdem war die Eiswürfelmaschine verkalkt und schwarzschimmelähnlich verunreinigt. Der Ablageort der Eisschaufel war zudem ungeeignet, sodass eine Kontamination – etwa durch Baustaub oder offen gelagertes Leergut – nicht sicher ausgeschlossen werden konnte. Darüber hinaus wurde festgestellt, dass das Personal in Räumlichkeiten, in denen mit Lebensmitteln sowie Lebensmittelbedarfsgegenständen umgegangen bzw. diese gelagert wurden, rauchte.

(UG) Personaltoiletten: Der Raum befand sich insgesamt in keinem guten hygienischen Zustand. Es wurde festgestellt, dass das Personal in den Räumlichkeiten der Personaltoilette rauchte. Die Herrentoilette wies erhebliche hygienische Mängel auf: Der Waschtisch war verunreinigt, und der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verschmutzt. Auch die Damentoilette zeigte Mängel: Die Silikonfuge am Handwaschbecken war schimmelähnlich verunreinigt. Zudem war das Toilettenbecken nicht sauber.

Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004

Anmerkung: Bei der Nachkontrolle vom 22.05.2025 waren die hygienischen Mängel zum größten Teil behoben.

Veröffentlichungsdatum: 08.07.2025

Frankfurt a.M. (Stadt)

Stadt Frankfurt am Main - Der Oberbürgermeister

Stadtverwaltung

Kleyerstr. 86

60326 Frankfurt am Main