'Sushi & Sashimi' der Matsuri GmbH

Ulmenstraße 1

60325 Frankfurt am Main

Verstoß festgestellt am 11.04.2024

Showküche (Sushi): Es befand sich frischer Fisch auf einer Metallvorrichtung; unmittelbar darunter befanden sich zwei verschmutzte Schwämme. Der frische Fisch wurde bei einer nicht angemessenen Temperatur (gemessene Temperatur: +18,9°C) vorrätig gehalten. Außerdem wurde frischer Fisch in der Kühlvitrine bei einer nicht angemessenen Temperatur (gemessene Temperatur: +11,1°C) bevorratet. Die Türrandbereiche der Kühltischtüren, die Türdichtung des TK-Schrankes, die Wandvorrichtung für die Messeraufbewahrung und mehrere Oberflächen waren verschmutzt. Die Türdichtungen der Kühltische und der Innenraum der Kühltische waren stark verschmutzt.

Theke/Tresen: Mehrere Metallflächen der Einrichtungen und die Türdichtungen des Kühltisches waren verschmutzt. Die Armatur des Handwaschbeckens war verkalkt und verschmutzt. Die Decke war mit Spinnengeweben verunreinigt. Es wurden zudem verschmutzte Reinigungsschwämme genutzt.

Küche/Vorbereitung: Der Kühlschrank war im Innenraum und an den Türrandbereichen verschmutzt. Die Vorrichtung, auf dem der Kühlschrank sich befand, war ebenfalls verschmutzt. Verschmutzt waren zudem die Rohrleitungen unterhalb des Handwaschbeckens, der Fußboden unterhalb der Einrichtungen, der Innenraum der Mikrowelle, der Innenraum der Dunstabzugsanlage, die Reiskocher und der Bodenablauf. Es befanden sich auch verschmutzte Reinigungsgegenstände (u. a. Schwämme, Bürsten) in Benutzung. Mehrere Metallflächen waren stark verschmutzt. Die Armaturen der Waschvorrichtungen waren stark verschmutzt und verkalkt. Der Lichtschalter neben der Dunstabzugsanlage war mit braunen Rückständen verschmutzt und mehrere Pfannen waren mit schwarzen Bratrückständen verschmutzt.

Lager: Die Decke war mit Spinnengeweben verunreinigt. Auch die Wandflächen waren durch Spinnengwebe verschmutzt. Es wurde zudem Reis in einem Kunststoffbehälter gelagert, welcher nicht den lebensmittelrechtlichen Anforderungen entsprach. Außerdem war der Innenraum des Kühlschrankes war verschmutzt und es wurden verdorbene Lebensmittel (u. a. Kohl) bevorratet.

Personaltoilette: An den beiden Handwaschbecken war kein Warmwasser vorhanden. Die Armatur des Handwaschbeckens war verunreinigt und das Waschbecken war verschmutzt.

Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004

Anmerkung: Die hygienischen Mängel waren bei der Nachkontrolle am 22.04.2024 zum größten Teil behoben.

Veröffentlichungsdatum: 22.07.2024

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