Zuständigkeitsbereich
Frankfurt a.M. (Stadt)
Mirac Markt
Am Hohen Weg 30
60488 Frankfurt am Main
Betriebsstätte (allgemein): Das Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von Lebensmitteln wurde der Betreiberin aufgrund von gravierenden hygienischen Mängeln inklusive Schädlingsbefall (Mäuse und Schaben) mit sofortiger Wirkung untersagt. Zudem wurde eine sofortige Schädlingsbekämpfung durch eine sachkundige Person sowie eine sofortige Grundreinigung aller Betriebsräume und Betriebsgegenstände angeordnet.
Fleisch- und Wurstabteilung: Am Handwaschbecken fehlten Mittel zum Händewaschen (z. B. Flüssigseife im Spender) und der Spender für Einmalhandtücher war leer. Es wurden zudem teilweise verunreinigte Messer im Unterschrank gelagert.
Kühlraum: Mehrere Fleischerkisten waren verunreinigt. Das Fleischwolfgehäuse war mit angetrockneten Fleischresten verunreinigt und wurde in einer verschmutzten Fleischerkiste gelagert. Die Wände waren teilweise schimmelähnlich verunreinigt. Es wurden zudem verdorbene und damit nicht sichere und nicht zum Verzehr durch den Menschen geeignete Lebensmittel in Verkehr gebracht. Einige Stücke Ingwer waren mit schimmelähnlichen Belägen behaftet.
Bäckereiabteilung: Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. In den Unterbauten der Theken befand sich an mehreren Stellen Mäusekot. Es wurde zudem ein Schabenbefall festgestellt. In mehreren Schubladen befanden sich tote Schaben. Der Bereich war durch den Schädlingsbefall so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung und Desinfektion aller Einrichtungsgegenstände, Geräte und Oberflächen erforderlich war. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Außerdem waren mehrere Bäckerkisten, in welchen verschiedene Backwaren gelagert wurden, verunreinigt. Das Handwaschbecken war mit Gegenständen belegt, so dass es nicht ungehindert genutzt werden konnte. Es fehlten am Handwaschbecken zudem Mittel zum hygienischen Händetrocknen (z. B. Einmalpapierhandtücher im Spender) und warmes Wasser war nicht vorhanden. Die Armatur des Handwaschbeckens war verunreinigt und verkalkt.
Obst- und Gemüseabteilung: Der Wandventilator war verunreinigt. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt.
Verkaufsraum: Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. In einer Vielzahl von Regalen und auf dem Fußboden wurden Mäusekot- und Urinspuren vorgefunden. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Verunreinigt waren zudem die Regalböden des Gewürzregals, die Wabengitter des SB-Kühlregals, die Innenflächen des SB-Kühlregals (stellenweise), die Wabengitter des SB-Kühlregals (Molkereiprodukte) und die Scannerleisten des SB-Kühlregals (Molkereiprodukte). Das SB-Kühlregal (Molkereiprodukte) war stellenweise schimmelähnlich verunreinigt. Der Innenbereich des SB-Kühlregals, insbesondere die Ablaufrinne, war mit schleimigen Belägen verunreinigt. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt.
Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004
Anmerkung: Die hygienischen Mängel waren bei der Nachkontrolle vom 07.03.2025 zum Teil behoben und der Betrieb wurde wieder geöffnet.