schwerwiegende hygienische Mängel
An der Kasse im Verkaufsraum wurden in einem Karton unverpackte, abgedeckte Sesamringe zum Verkauf angeboten. Im Bereich der Kasse war ein Verpacken der Sesamringe unter hygienischen Bedingungen nicht möglich, z.B. fehlte ein Handwaschbecken, eine leicht zu reinigende Arbeitsfläche, Lagermöglichkeiten für Verpackungsmaterialien, etc.
Im Eingangsbereich der Bäckerei wurde auf Tischen ohne Schutz vor nachteiliger Beeinflussung Teig ausgerollt und verarbeitet sowie gebackene Teigfladen aufbewahrt. Es war kein funktionsfähiges Handwaschbecken in unmittelbarer Nähe.
In der Bäckerei wurden unverpackte Lebensmittel (Spritzgebäck) auf der Verkaufstheke unabgedeckt gelagert. Eine nachteilige Beeinflussung/Kontamination der Lebensmittel war nicht auszuschließen.
Im Geflügelkühlraum wurden gewürzte Brathähnchen in einem offenen PE-Beutel in einer Kartonage im Kühlraum aufbewahrt. Es bestand die Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung der Lebensmittel.
Bei der Nachkontrolle war ein Großteil der Mängel beseitigt.
§§ 2, 3, 10 Nr. 1 LMHV i. V. m. § 60 Abs. 2 Nr. 26a LFGB