City Markt Schlüchtern

Unter den Linden 11

36381 Schlüchtern

Verstoß festgestellt am 19.02.2025

Es wurden wiederholt Verstöße gegen lebensmittelrechtliche Kennzeichnungsvorschriften festgestellt und dokumentiert. Insbesondere wurde wiederholt Obst und Gemüse ohne ordnungsgemäße Kennzeichnung und zum Teil unter irreführenden Herkunftsangaben zum Verkauf angeboten.
Die Mängel wurden nachweislich behoben.

Zitrusfrüchte wurden wiederholt ohne ordnungsgemäße Angabe des Konservierungsstoffes zum Verkauf angeboten.

Kennzeichnung an den Limetten: Konservierungsstoff: Imazalil, Waxed ohne entsprechende Kenntlichmachung.

Obst und Gemüse wurde ohne ausreichende Kennzeichnung in den Verkehr gebracht.

Es wurde Obst und Gemüse angeboten, für das die Herkunft (Ursprungsland) nicht angegeben war, u.a.:

- Artischocken (keine Angaben)
- Bananen (keine Angaben)
- Zwiebeln (keine Angaben)
- Zwiebeln rot (keine Angaben)
- Limetten (keine Angaben)
- Kartoffeln (keine Angaben)
- Rüben/Navetten (keine Angaben)
- Chinakohl (keine Angaben)
- Kiwi (keine Angaben)
- Spinat (keine Angaben)
- Eisberg (keine Angaben)

Lebensmittel wurden wiederholt ohne ausreichende Kennzeichnung in den Verkehr gebracht.

Es wurden vorverpackte Lebensmittel (Monte Lara Küchlein) abgegeben, ohne dass die verpflichtenden Informationen direkt auf der Verpackung oder auf einem an dieser befestigten Etikette angebracht wurden.

Lebensmittel (u.a. Hähnchenfilet und Hühnerbeine) wurden ohne ausreichende Kennzeichnung (Einfrierdatum) in den Verkehr gebracht.

Es wurden vorverpackte Lebensmittel (u.a. Hähnchenfilet und Hühnerbeine) ohne die für dieses Lebensmittel verpflichtende Angabe des Datums des Einfrierens bzw. des Datums des ersten Einfrierens abgegeben.

Lebensmittel wurden unter irreführender Bezeichnung in den Verkehr gebracht.

Es wurde Obst und Gemüse angeboten, für das die Herkunft (Ursprungsland) irreführend angegeben war, u.a.:

- Trauben (Herkunft lt. Schild: itl. - Herkunft lt. Kiste: Namibia/South Africa)
- Kräuter (Herkunft lt. Schild: DE - Herkunft lt. Lieferliste: ES)
- Karotten (keine Angaben an der Ware - Herkunft lt. Lieferliste Belgien)
- Tomaten (Herkunft lt. Schild Bel - Herkunft lt. Kiste Marokko)
- Strauchtomaten (Herkunft lt. Schild BL - Herkunft lt. Kiste Italien)
- Zitronen (Herkunft lt. Schild SP - Herkunft lt. Lieferliste Ägypten).

Die Mängel wurden nachweislich behoben.

1.) § 60 Abs. 2 Nr. 26 a LFGB i.V.m. § 10 Nr. 1 i.V.m. § 3 Satz 1 LMHV i.V.m. Art. 3 und Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kap. IX Nr. 5 VO (EG) Nr. 852/2004.
2.) § 60 Abs. 2 Nr. 26 Buchstabe a LFGB i.V.m. § 10 Nr. 1 i.V.m. § 3 Satz 1 LMHV i.V.m. Art. 3 und Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kap. I Nr. 4 VO (EG) Nr. 852/2004.
3.) § 60 Absatz 2 Nummer 26 Buchstabe a LFGB i.V.m. § 7 Absatz 2 Nr. 1 i.V.m. § 5 Absatz 1 Nr. 2 LMZDV
4.) § 36 Absatz 3 Nummer 3 Buchstabe c des Marktorganisationsgesetzes i.V.m. § 8 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. § 6 Abs. 1 Obst-Gemüse-Vermarktungsnormen-Durchführungsverordnung vom 6. November 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 347), in der zum Tatzeitpunkt gültigen Fassung i.V.m. Artikel 76 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 17. Dezember 2013 i.V.m. Artikel 2 Absatz 1 und Anhang I Teil A der Delegierten Verordnung (EU) 2023/2429 vom 17. August 2023.
5.) § 60 Abs. 2 Nr. 26 a LFGB i.V.m. § 6 Abs. 4 Nr. 2 i.V.m. § 5 Abs. 1 LMIDV i.V.m. Art. 9 Verordnung (EU) Nr. 1169/2011.

Veröffentlichungsdatum: 08.04.2025

Main-Kinzig-Kreis

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