Philippis Backstube

Marktplatz 4

61130 Nidderau

Verstoß festgestellt am 29.01.2025

Es wurden in mehreren Betriebsbereichen zum Teil erhebliche hygienische Mängel in der Betriebshygiene und im Umgang mit Lebensmitteln festgestellt und dokumentiert. So war ein Großteil der Bedarfsgegenstände mit Lebensmittelkontakt in verschiedenen Betriebsbereichen verunreinigt. Unter anderem wurden vorrätig gehaltene Rohstoffe und Zutaten nicht vor Kontamination geschützt. So lagerten im mit Schimmel verunreinigten Kühlraum/Konditorei unverpackte Lebensmittel wie Biskuitbodenabschnitte.

Bei der Nachkontrolle am 17.02.2025 waren die Mängel noch nicht vollständig aber großteils behoben. In der Zwischenzeit wurden alle Mängel behoben.

Gegenstände und Ausrüstungen, mit denen Lebensmittel in Berührung kommen, waren nicht ordnungsgemäß gereinigt.

Konditorraum:

Die Messer des Edelstahlschneiders waren mit einem Braunen Belag verschmutzt (Niederschrift Kontrolle nach Aktenlage vom 31.01.2025 zur Betriebskontrolle vom 29.01.2025.

Vorbereitung:

Der Tischdosenöffner war im Bereich des Öffnerdorns verunreinigt.

Backstube:

Die auf dem Regal gelagerten Formen waren größtenteils verschmutzt.

Mehrere Gegenstände, mit denen Lebensmittel in Berührung kommen, waren verunreinigt, u.a.:
- Lagerten in einem Sammelbehälter, der im Bodenbereich verschmutzt war, saubere und unsaubere Küchenutensilien (z. B. ein verschmutzter Sparschäler, Teigkarten)
- In einer Schublade lagerte ein verschmutzter Ausstecher.

Vorrätig gehaltene Rohstoffe und Zutaten wurden bei der Lagerung in den nachfolgenden Bereichen nicht vor Kontamination geschützt.

Kühlraum/Konditorei:

Das Verdampferschutzgitter und die Regalunterseiten waren schimmelähnlich verunreinigt. Im Kühlraum lagerten unverpackte Lebensmittel, u.a. Biskuitbodenabschnitte.

Kühlraum:

In mehreren mit augenscheinlichem Schimmel verunreinigten Packungen und Behältern wurden Lebensmittel gelagert.

Nachfolgende Transportbehälter und/oder Container zur Beförderung von Lebensmitteln wurden nicht sauber gehalten.

Außenlager/Abfall:

Im Außenlager wurde eine erhebliche Anhäufung von Müll vorgefunden. Zeitgleich lagern in diesem Bereich Bäckerkisten, Regalwagen und die Styroporboxen, teilweise auch auf Mülltonnen.

In nachfolgenden Betriebsbereichen wurden keine ausreichenden Maßnahmen gegen den Befall mit Schädlingen (Schadnagern/ Käfern) vorgenommen.

Siloraum:

Es wurden Vorratsschädlinge festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Im Siloraum an den Staubsäcken der Einblasvorrichtung des Silos wurden vereinzelt und auf dem Fußboden davor eine Vielzahl an toten Käfern festgestellt.

Lagerbereich im Keller:

Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Im Verpackungslager im hinteren linken Eck und auf der gegenüberliegenden Seite im Lebensmittellager wurde Mäusekot festgestellt.

Im Betrieb war in den nachfolgenden Bereichen keine gute Lebensmittelhygiene gewährleistet.

Betriebsstätte (allgemein):

Der Innenbereich des Aufzuges, in dem Lebensmittel transportiert werden, war verunreinigt. Der Schacht war mit diversen losen Rückständen verschmutzt.

Backstube:

Der Gitterboxenregalwagen, in dem Biskuitböden lagerten, waren mit braunen Belägen verschmutzt.

Auf der Spülmaschine wurden Spritzsäcke auf einem Gestell zum Trocknen gelagert. Das Gestell stand auf einem Blech, dass mit einer dunklen, feuchten Flüssigkeit verschmutzt war.

Kühlraum:
Die Türdichtung war verunreinigt.

Der Regalwagen war verunreinigt und rostete augenscheinlich.

Das Verdampferschutzgitter war schimmelähnlich verunreinigt.

Die Wände waren teilweise verunreinigt.

6.)
Der Reinigungszustand der nachfolgenden Betriebsbereiche war unzureichend.

Konditorraum:

Der Besteckmuldensammler war in der Schublade verschmutzt.

Vorbereitung:

Die Regalböden des Metallregales waren verunreinigt.

Backstube:

Die Wände waren teilweise verunreinigt.

Das Fenster und Fensterbrett waren verunreinigt.

Die Fußbodenabflüsse waren verunreinigt.

Mehrere Einrichtungsgegenstände waren verunreinigt, u.a. war der Bereich, in dem Siebe und Schüsseln lagerten verschmutzt (u.a. Wände, Arbeitstischunterseite).
Des Weiteren waren Griffe der Schubladen teilweise mit braunen Belägen verschmutzt und verklebt.

Die Geschirrspülbrause war verunreinigt.

Der obere Innenraum der Geschirrspülmaschinentür war mit alten Rückständen verunreinigt.

Kühlraum:

Der Fußboden war verunreinigt.

Tiefkühlraum:

Der Fußboden war verunreinigt.

Bei der Nachkontrolle am 17.02.2025 waren die Mängel noch nicht vollständig aber großteils behoben. In der Zwischenzeit wurden alle Mängel behoben.

Zu Nr. 1)
§ 2 Nr. 5 LMRStV i.V.m. § 60 Abs. 4 Nr. 2 a LFGB i.V.m. Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kap. V Nr. 1a VO (EG) Nr. 852/2004.

Zu Nr. 2)
§ 2 Nr. 8 LMRStV i.V.m. § 60 Abs. 4 Nr. 2 a LFGB i.V.m. Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kap. IX Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004.

Zu Nr. 3)
§ 2 Nr. 4 LMRStV i.V.m. § 60 Abs. 4 Nr. 2 a LFGB i.V.m. Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kap. IV Nr. 1 VO (EG) Nr. 852/2004.

Zu Nr. 4)
§ 60 Abs. 2 Nr. 26 a LFGB i.V.m. § 10 Nr. 1 i.V.m. § 3 Satz 1 LMHV i.V.m. Art. 3 und Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kap. IX Nr. 4 VO (EG) Nr. 852/2004.

Zu Nr. 5)
§ 60 Abs. 2 Nr. 26 a LFGB i.V.m. § 10 Nr. 1 i.V.m. § 3 Satz 1 LMHV i.V.m. Art. 3 und Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kap. IX Nr. 3 VO (EG) Nr. 852/2004;

Zu Nr. 6)
§ 60 Abs. 2 Nr. 26 a LFGB i.V.m. § 10 Nr. 1 i.V.m. § 3 Satz 1 LMHV i.V.m. Art. 3 und Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kap. I Nr. 1 VO (EG) Nr. 852/2004.

Veröffentlichungsdatum: 08.04.2025

Main-Kinzig-Kreis

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