Restaurant Beo Ha Noi Cuisine

Körberstraße 6

60433 Frankfurt am Main

Verstoß festgestellt am 10.03.2025

Es wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel wiederholt festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel und Speisen darstellten. Es wurde eine sofortige Grundreinigung und Desinfektion aller Räume, Geräte und Oberflächen angeordnet. Der Betrieb wurde behördlich geschlossen.

Theke / Tresen: Der Ablauf der Tropfmulde des Schanktisches/Schanktresens war verunreinigt. Die Spüle für Arbeitsgeräte und Ausrüstungen war verunreinigt. Die Mischdüse der Armatur der Spüle für Arbeitsgeräte und Ausrüstungen war stark verkalkt. Das Abflussgitter/sieb der Spüle für Arbeitsgeräte und Ausrüstungen war verunreinigt. Der Innenraum des Getränkekühltresens war verunreinigt. Die Türdichtung des Getränkekühltresens war verunreinigt. Die Eiswürfelmaschine war verunreinigt (die Eiswürfel in der Eiswürfelmaschine waren aufgrund der Verunreinigung der Maschine im Innenraum nicht mehr sicher und nicht zum Verzehr durch den Menschen geeignet).

Lagerbereich/Küche: Die Wände waren teilweise verunreinigt. Mehrere Lagerkisten waren verunreinigt.

Küche: Das Abzugsrohr der Dunstabzugsanlage war sehr stark mit altem Fett/Fettnasen verunreinigt. Die Dunstabzugsanlage war verunreinigt. Die Wände waren teilweise stark mit dunklem, altem Fett verunreinigt. Mehrere Oberflächen von Einrichtungsgegenstände und Geräten waren stellenweise sehr stark verschmutzt. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt.

Tief-/Kühlung: Die Saladette war komplett verunreinigt. Die Türdichtung der Saladette war schimmelähnlich verunreinigt. Der Kühltisch war sehr stark schimmelartig verunreinigt. Der Innenboden des Kühltisches war unter den Kühlschubladen sehr stark schimmelartig verunreinigt. Der Tiefkühlschrank war stark vereist. Die Oberfläche des Tiefkühlschrankes war verunreinigt.

Spülbereich: Das Handwaschbecken war verunreinigt. Am Handwaschbecken fehlten Mittel zum Händewaschen und zum hygienischen Händetrocknen (z. B. Flüssigseife und Einmalpapierhandtücher in Spendern).

Lagerbereich: Die Tür war nicht geschlossen, dadurch waren die Lebensmittel einer Kontaminationsgefahr durch die Vogelkäfige im Vorraum ausgesetzt. Für Reinigungsarbeiten wurde ein erheblich verunreinigter Bodenwischer verwendet.

Bei der Nachkontrolle am 12.03.2025 waren die Mängel behoben und der Betrieb wurde wieder geöffnet.

§ 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3 VO (EG) Nr. 852/2004

Veröffentlichungsdatum: 11.04.2025

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