Pak Choi

Elbestraße 12

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Verstoß festgestellt am 13.03.2025

Es wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel wiederholt festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel und Speisen darstellten. Es wurde ein Mäuse- sowie Schabenbefall festgestellt. Es wurde eine sofortige Grundreinigung und Desinfektion aller Räume, Geräte und Oberflächen angeordnet. Der Betrieb wurde behördlich geschlossen.

Theke / Tresen: Der Ablageort der Eisschaufel war ungeeignet. Eine Kontamination der Schaufel und somit des Eises, konnte nicht sicher ausgeschlossen werden. Es wurden Lebensmittel mit ungeeignetem Material (Abfallbeutel/Wertstoffsack) abgedeckt. Die Eisschaufel war verunreinigt. Der Innenboden des Getränkekühltresens war unter den Kühlschubladen verunreinigt. Der Fußboden war verunreinigt. Die Tiefkühltruhe war verunreinigt.

Vorbereitungsküche: Es wurde ein Schabenbefall festgestellt. Die Küchenmaschine war verunreinigt. Das Schneidebrett war schimmelähnlich verunreinigt. Die Tiefkühltruhe war verunreinigt. Der Fußbodenabfluss war verunreinigt. Die maximal zulässige Höchsttemperatur von -18 °C für die im Tiefkühlschrank gelagerten Lebensmittel wurde überschritten. Das Hängeregal war verunreinigt. Der Reiskocher war verunreinigt. Das Mikrowellengerät war verunreinigt. Es wurden unverpackte Lebensmittel unabgedeckt gelagert. Es wurde ein Mäusebefall festgestellt (Mäusekot lag in Schubladen, auf Arbeitsflächen und in Serviergeschirr).

Warme Küche (Speisenausgabe): Die Fettfilter der Dunstabzugsanlage waren mit Fettrückständen verunreinigt. Es waren einige Messer beschädigt. Das Hängeregal war verunreinigt. Die Dunstabzugsanlage war verunreinigt.

Spülküche / Vorbereitung: Die Wände waren teilweise verunreinigt.

Trockenlagerraum (klein): Es wurde ein Mäusebefall festgestellt (Mäusekot lag auf offenen Reissäcken, Regalen und auf dem Fußboden).

Kühlraum: Der Fußboden war verunreinigt.

Tief-/Kühlung: Der Fußboden war verunreinigt.

Kühlraum Getränke UG: Der Fußboden war verunreinigt.

Bei der zweiten Nachkontrolle am 18.03.2025 waren die Mängel vollständig behoben und der Betrieb wurde wieder geöffnet.

§ 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004

Veröffentlichungsdatum: 23.04.2025

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