Meena Bazar

Langstraße 46-48

63450 Hanau

Verstoß festgestellt am 12.03.2025

Es wurden u.a. im Bereich der Frischfleischtheke wiederholt Lebensmittel entgegen einschlägiger lebensmittelrechtlicher Vorschriften in den Verkehr gebracht. U.a. wurden kühlungsbedürftige leicht verderbliche Lebensmittel tierischen Ursprungs bei zu hohen Temperaturen in den Verkehr gebracht.

Ein Schneidebrett, mit dem Lebensmittel in Berührung kommen, war nicht ordnungsgemäß gereinigt.

Frischfleischtheke:
Das weiße Schneidbrett der Frischfleischtheke war nicht unerheblich durch tiefe Riefen beschädigt. Des Weiteren war es besonders in den Beschädigungen dunkel verfärbt.

Innereien wurden bei einer Temperatur aufbewahrt und in den Verkehr gebracht, die einer Gesundheitsgefährdung Vorschub leisten konnte.

Frischfleischtheke:
Zum Zeitpunkt der Kontrolle wurden verschiedene Innereien mit überschrittener Kühltemperatur zum Verkauf angeboten. u.a. wurden folgende Temperaturen mit dem amtlich kalibrierten Thermometer "ebro TLC 750i" gemessen:
a. Hühnerherzen +4,9°C
b. Hühnermägen +5.6°C
c. Geflügelleber +5.3°C
d. Herz +4.9°C

Im Betrieb war in den nachfolgenden Bereichen keine gute Lebensmittelhygiene gewährleistet.

Kühlhaus Frischfleisch:
Im Kühlraum wurden frische Rinderschultern in Plastikbeuteln unmittelbar auf dem Boden gelagert.

Im Arbeitsprozess werden Lebensmittelverpackungen in der Regel auf Arbeitsflächen abgestellt. Befinden sich durch die Bodenlagerung Verunreinigungen und Keime auf deren Unterseite, so können diese auf die Arbeitsflächen, die mit Lebensmitteln in Kontakt kommen, übertragen werden und infolgedessen auf Lebensmittel gelangen.

Zu Nr. 1)
§ 2 Nr. 5 LMRStV i.V.m. § 60 Abs. 4 Nr. 2 a LFGB i.V.m. Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kap. V Nr. 1a VO (EG) Nr. 852/2004.
Zu Nr. 2)
§ 60 Abs. 2 Nr. 26 a LFGB i.V.m. § 7 i.V.m. § 24 Abs. 2 Nr. 11 Buchstabe 5 Tierische Lebensmittel-Hygieneverordnung (Tier-LMHV) vom 18. April 2018 (BGBl. I S.480 (619)), in der zum Tatzeitpunkt gültigen Fassung i.V.m. Anlage 5 Kapitel II Nr. 3.1.2 Tier-LMHV.
Zu Nr. 3)
§ 60 Abs. 2 Nr. 26 a LFGB i.V.m. § 10 Nr. 1 i.V.m. § 3 Satz 1 LMHV i.V.m. Art. 3 und Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kap. IX Nr. 3 VO (EG) Nr. 852/2004.

Veröffentlichungsdatum: 15.04.2025

Main-Kinzig-Kreis

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