„Viet Pho“ der VietCooking GmbH

Leipziger Straße 38

60487 Frankfurt am Main

Verstoß festgestellt am 05.03.2025

Es wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel und Speisen darstellten. Es wurde eine sofortige Grundreinigung und Desinfektion aller Räume, Geräte und Oberflächen angeordnet.

Theke / Tresen: Der Innenraum des Getränkekühltresens war verunreinigt. Der Wasserablauf war verstopft. Die Schubladen des Getränkekühltresens waren schimmelartig verunreinigt. Das Ventilatorschutzgitter des Getränkekühltresens war verunreinigt. Das Handwaschbecken war mit Gegenständen belegt und nicht nutzbar. Das Gläserspülgerät war verunreinigt. Die Armatur des Handwaschbeckens war verkalkt. Die Wände waren teilweise verunreinigt. Der Unterschrank des Doppelspülbeckens war verunreinigt und es lag dort eine tote Schabe. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Es wurden Lebensmittel in einer geöffneten Konservendose gelagert, deren Innenraum nicht beschichtet war. Der Innenraum des Kühlschrankes war verunreinigt. Die Kaffeemaschine war verunreinigt. Es waren Lebensmittel ohne Verpackung/Umhüllung eingefroren. Die Eiswürfel in der Eiswürfelmaschine sind aufgrund der Verunreinigung der Maschine im Innenraum nicht mehr sicher und nicht zum Verzehr durch den Menschen geeignet. Die Innendecke des Mikrowellengerätes war verunreinigt. Die Regalböden in den Unterschränken waren verunreinigt. Die Regalböden (Spirituosen) waren verstaubt. Es wurden private, betriebs- bzw. zweckfremde Gegenstände aufbewahrt. Die Türdichtung des Getränkekühlschrankes war verunreinigt. Der Lüfter im Getränkekühlschrank war verunreinigt. Mehrere der für den Ausschank bereitgehaltenen Gläser/Trinkgefäße waren verunreinigt. Der Wasserkocher war innen verkalkt. Der Innenbereich des Aufzuges, in dem Lebensmittel transportiert werden, war verunreinigt.

Showküche OG: Der Fußboden war stark verunreinigt. Das Handwaschbecken war mit Gegenständen belegt und nicht nutzbar. Die Silikonfuge am Handwaschbecken war schimmelähnlich verunreinigt. Der Spender für Flüssigseife war verunreinigt. Die Gemüsereibe war verunreinigt. Das zur Verwendung bereitstehende Geschirr war teilweise beschädigt. Die maximal zulässige Höchsttemperatur für die gelagerten Lebensmittel wurde überschritten. Der Innenboden des Kühltisches war unter den Kühlschubladen stark verunreinigt. Die Schubladendichtungen des Kühltisches waren verunreinigt. Der Kühltisch war verunreinigt. Es wurden unverpackte Lebensmittel unmittelbar auf Verpackungen gelagert. Das Lüftungsgitter des Kühltisches war verunreinigt. Die maximal zulässige Höchsttemperatur von 2 °C für frischen Fisch wurde überschritten, eine Aufbewahrung unter schmelzendem Eis erfolgte nicht. Es waren Lebensmittel ohne Verpackung/Umhüllung eingefroren. Der Tiefkühlschrank war stark vereist. Die Innendecke des Mikrowellengerätes war verunreinigt. Die Silikonfuge an der Arbeitsfläche war verunreinigt. Die Saladette war verunreinigt. Die Türblätter der Schwingtür waren verunreinigt. Der Unterschrank der Kochgruppe war verunreinigt. Die Herdauffangbleche waren mit älteren, verkrusteten Belägen verunreinigt. Die Silikonfugen der Kochgruppe waren beschädigt und stark verunreinigt / verfettet. Die Fettfilter der Dunstabzugsanlage waren stark mit Fettrückständen verunreinigt. Das Abzugsrohr der Dunstabzugsanlage war verunreinigt. Die Wände waren teilweise im Bodenbereich und hinter den Einrichtungen verunreinigt / verfettet. Der Korb der Fritteuse war beschädigt. Die Fritteuse war verunreinigt. Der Grill war angerostet. Der Nudelkocher war verunreinigt / verkalkt.

Spülbereich Showküche OG: Die Türschwelle war verunreinigt. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen stark verunreinigt. Es wurden Reinigungsmittel in Bereichen gelagert, in denen mit Lebensmitteln umgegangen wurde. Es wurden Lebensmittel in beschädigten Behältern aufbewahrt. Es wurden gefrorene Lebensmittel bei einer zu warmen Temperatur aufgetaut. Der Fußbodenabfluss war verunreinigt. Das Sieb war verunreinigt. Der Innenraum der Haubenspülmaschine war mit einem rötlichen Belag verunreinigt.

Lagerbereich Treppenhaus / Keller: Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Die Wände waren teilweise verunreinigt.

Küche / Keller: Der Stikkenwagen war verunreinigt. Der Fußboden war verunreinigt. Mehrere Gegenstände, mit denen Lebensmittel in Berührung kommen, waren verunreinigt. Das Handwaschbecken war mit Gegenständen belegt und nicht nutzbar. Die Abwasserleitung des Handwaschbeckens mündete offen in einen Bodenablauf.

Lagerraum (Kühlhäuser) / Keller: Der Fußboden war verunreinigt. Das Insektengitter des Fensters war verunreinigt.

Kühlraum / Keller: Die Beleuchtung war schimmelartig verunreinigt. Der Verdampfer war im Inneren verunreinigt. Es wurden verdorbene und damit nicht sichere und nicht zum Verzehr durch den Menschen geeignete Lebensmittel in Verkehr gebracht (verschimmelte Gurken). Es wurden Lebensmittelbehälter auf dem Boden gelagert, die üblicherweise im Arbeitsprozess auch auf den Arbeitsflächen abgestellt werden.

Tief-/Kühlung Keller: Es wurden tiefgefrorene Lebensmittel ohne eine Bezeichnung und Angabe des Einfrierens und der Herkunft vorrätig gehalten, so dass das Alter und damit die Verkehrsfähigkeit nicht einwandfrei zu bestimmen war. Es wurden Lebensmittel so gelagert, dass eine nachteilige Beeinflussung/Kontamination nicht auszuschließen war (auf der Umhüllung des Schweinebauches lag Zigarettenasche). Es waren Lebensmittel ohne Verpackung/Umhüllung eingefroren.

Trockenlager Keller / Lagerraum Bedarfsgegenstände: Der Fußboden war verunreinigt. Es wurden Lebensmittel in Beuteln aufbewahrt, die nicht verschlossen waren.

Spülbereich / Getränkelager Keller: Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Die Türdichtung der Fasskühlbox war schimmelähnlich verunreinigt. Der Innenboden der Fasskühlbox war verunreinigt.

Bei der Nachkontrolle am 11.03.2025 waren die Mängel größtenteils behoben.

§ 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3 VO (EG) Nr. 852/2004

Veröffentlichungsdatum: 23.04.2025

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