Zuständigkeitsbereich
Frankfurt a.M. (Stadt)
'Al Camino'
Zeilweg 28
60439 Frankfurt am Main
Gesamtbetrieb: Der Betrieb war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte, Einrichtungen und Oberflächen erforderlich war.
Gastraum: Die Oberfläche des Pizzaofens war mit Bauschutt verunreinigt.
Theke/Pizzastation: Der Bereich war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Verunreinigt waren der Unterschrank der Kaffeemaschine, die Schubladendichtungen und Dichtflächen des Kühltisches, der Innenboden des Kühltisches unter den Kühlschubladen, der Fußboden insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen. Der Kühlschrank war stark vereist und der Ablauf des Kühltisches war zudem mit schleimigen Belägen verunreinigt. Des Weiteren war der Thekenunterbau, in welchem die Teigrohlinge gelagert wurden, mit Gespinsten behangen. Außerdem wurde Sucuk-Wurst außerhalb der Kühlung gelagert; mehrere Scheiben waren bereits angetrocknet.
Küche: Der Raum war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Das Türblatt sowie der Fußboden, insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen, waren verunreinigt, ebenso die Kühlschränke im Innenbereich, das Lüftungsgitter des vorderen Kühlschranks und die Gitterroste der Kühlschränke; auch die Insektengitter der Fenster und die Fensterrahmen wiesen Verunreinigungen auf, ebenso die Türdichtung des Tiefkühlschranks. Weiterhin waren der Heizkörper der Fritteuse mit Frittierresten sowie die Fritteuse selbst verunreinigt, ebenso der Fenstersturz. Mehrere Elektroinstallationen, darunter Lichtschalter, Steckdosen, Kabel und Leitungen, waren verschmutzt, ebenso das Ventilatorschutzgitter des Kühlaggregats. Der Innenboden des Kühltisches unter den Kühlschubladen sowie die Schubladen und Auszüge des Kühltisches zeigten ebenfalls Verunreinigungen, ebenso das Abwasserrohr (Siphon) am Doppelspülbecken. Die Wandfliesen und stellenweise auch die Fugen waren verunreinigt, wie auch die Unterseiten mehrerer Einrichtungsgegenstände. Schließlich waren der Handmixer, der Hängeschrank im Inneren, die Türscharniere der Geschirrspülmaschine sowie die Schutzabdeckung der Beleuchtung ebenfalls verschmutzt. Die hinteren Belüftungsgitter des Gasherdes waren mit älteren, verkrusteten Belägen verunreinigt, ebenso war das Abzugsrohr der Dunstabzugsanlage verunreinigt und es bildeten sich Fetttropfen über der Arbeitsfläche. Der Unterbau des Gasherdes war stark verunreinigt und verfettet; auch der Unterbau des Teigkneters wies starke Verunreinigungen auf. Weiterhin waren der Abdeckrost und der Schmutzkorb des Bodenabflusses stark verunreinigt und verschleimt, die Armatur am Doppelspülbecken war mit schleimigen Belägen bedeckt, und der Tiefkühlschrank war stark vereist. Zudem wurde ein erhebliches Aufkommen an Stubenfliegen festgestellt, wodurch die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt waren.
Vorbereitung/Flur: Der Raum war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Die Wandfliesen sowie deren Fugen waren stellenweise verunreinigt, ebenso die Unterseiten der Regalböden sowie der Tischdosenöffner, der Fußboden insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen, und der Lichtschalter zeigte ebenfalls Verunreinigungen. Mehrere zur Verwendung bereitstehende Gegenstände, mit denen Lebensmittel in Berührung kommen, wie Dressing-Flaschen, waren verunreinigt, und an den Deckeln der GN-Behälter wurden die Etiketten teilweise nicht entfernt, wodurch diese nicht leicht zu reinigen waren. Da die Tür nicht geschlossen war, waren die Lebensmittel im an den Gästetoilettenbereich angrenzenden Raum einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt.
Lagerraum: Die Treppe zum Lagerbereich war verunreinigt, ebenso die Gitterroste der Kühlschränke, und auch die grauen Kisten zum Lagern der Zwiebeln wiesen Verschmutzungen auf. Der Innenraum des vorderen Kühlschrankes sowie dessen Türdichtung waren ebenfalls verunreinigt. Der gesamte Umkleidebereich zeigte deutliche Verunreinigungen und der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verschmutzt. Auch die Deckeldichtungen der Tiefkühltruhen waren verunreinigt, während die Tiefkühltruhen selbst stark vereist waren. Die Decke war mit Spinnengewebe bedeckt, und die ehemalige Beleuchtung wies Verunreinigungen durch Insektenkot auf. Zudem wurden Lebensmittel (gebrauchsfertige Champignons, geschnitten, III. Wahl) bei einer nicht angemessenen Temperatur vorrätig gehalten, wodurch die Kühlkette unterbrochen wurde. Darüber hinaus wurden tiefgefrorene Lebensmittel ohne Bezeichnung sowie ohne Angabe des Einfrierzeitpunkts und der Herkunft gelagert, sodass Alter und Verkehrsfähigkeit nicht einwandfrei zu bestimmen waren.
Personaltoilette: Der Raum war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung erforderlich war. Das Handwaschbecken war verunreinigt, ebenso die Armatur des Handwaschbeckens. Auch die Wandfliesen wiesen Verunreinigungen auf, und der Türgriff sowie das Türblatt waren ebenfalls verschmutzt, zudem waren die Wände teilweise mit Spinnengewebe bedeckt.
Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004
Anmerkung: Bei der Nachkontrolle am 26.05.2025 waren die hygienischen Mängel teilweise behoben und bei der zweiten Nachkontrolle am 28.05.2025 waren die hygienischen Mängel komplett behoben.