Kardesler

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Verstoß festgestellt am 14.12.2022

Nicht unerhebliche hygienische Mängel, die eine nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel und Speisen darstellen.
Es wurde ein Schabenbefall festgestellt. Der Betrieb wurde aufgrund der gravierenden hygienischen Mängel geschlossen.

Servicetheke / Fleischwaren: Der Fleischwolf war im Schneckengehäuse (produktführende Kontaktflächen) verunreinigt. Es hafteten noch Fleischreste vom Vortag an den Flächen. Es wurde eine Schabe im Bereich des Fleischwolfes, auf dem Fußboden, im Unterbau, in dem auch Gewürze lagerten und eine tote Schabe in der Kühltheke vorgefunden. Der Fleischwolf war stellenweise beschädigt (ablösender roter Kunststoff). Der Fußbodenabfluss war verunreinigt und gab einen abstoßenden Geruch ab. Die Hackblockflächen wiesen Fugen und Risse auf. Der Slicer (Schneidemaschine) war mit Verkrustungen verunreinigt. Die Handknochensäge war unsauber. Fleischkühlraum: Der Verdampfer war im Inneren verunreinigt. Unterhalb der Kühlventilatoren hingen Fleischteile, so dass diese der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung ausgesetzt waren. Es wurden Lebensmittelbehälter (Fleisch) lediglich in einer Schale offen bzw. unabgedeckt auf dem Boden gelagert, die üblicherweise im Arbeitsprozess auch auf den Arbeitsflächen abgestellt werden. Verkaufsraum/Marktbereich: Vermehrt waren die Oberflächen (u. a. Regale und Kühlthekenelemente), auf denen Lebensmittel lagerten, mit toten Fluginsekten behaftet.

Die Mängel waren bei der Nachkontrolle am 15.12.2022 teilweise behoben. Die Schließungsverfügung wurde aufgehoben.

§ 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004

Veröffentlichungsdatum: 24.01.2023

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