Der einfachste Weg ist, die Fluggesellschaft direkt zu kontaktieren. Auf der Homepage der Fluggesellschaft finden Sie für Entschädigungsfälle zumeist eine E-Mail-Adresse und eine Hotline-Nummer, an welche Sie sich mit Ihrem Anliegen wenden können. Oft kann eine unkomplizierte Schadensregulation schon über diesen Weg erfolgen.
Sie benötigen Unterstützung?
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, um Unterstützung bei der Durchsetzung von Fluggastrechten zu erhalten.
Die Flugärger-App
Ein hilfreiches Instrument ist die Flugärger-AppÖffnet sich in einem neuen Fenster, die von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen entwickelt worden ist. Die Flugärger-App ist ein kostenloses Selbsthilfe-Tool mit dem Sie Ihre Ansprüche berechnen und bei der Airline geltend machen können. Sie gehört zu den „Legal-Tech“-Anwendungen. Das bedeutet, dass eine Software mit Hilfe Ihrer Angaben rechtliche Ansprüche prognostiziert und - im Fall der Flug-Ärger-App - Ihnen hilft, diese gegenüber der Airline anzumelden. Und das funktioniert so: Laden Sie sich die kostenlose App herunter und geben Sie die abgefragten Daten zu Ihrer Reise ein. Die Flugärger-App ermittelt automatisiert Ihre Ansprüche und formuliert einen Text, den Sie mit Ihrem E-Mail-Programm an die Airline senden können. So können Sie direkt gegenüber der Airline Ihre Rechte geltend machen. Außerdem finden Sie in der App die wichtigsten Informationen zur Rechtslage.
Das Bundesamt für Justiz bietet ebenfalls einen „ Vorab-CheckÖffnet sich in einem neuen Fenster“ zur Prüfung von Ansprüchen auf Entschädigung und Ausgleichszahlungen rund um Fluggastrechte an. Hierzu geben Sie online die Daten zu Ihrer Reise ein und erhalten Informationen, ob eine Ausgleichszahlung in Frage kommt und wie Sie diese erreichen können.
Einigung mit Hilfe der Schlichtungsstelle
Sollte bei Ihnen nicht alles reibungslos laufen und die Fluggesellschaft nicht zahlen wollen, gibt es weitere Möglichkeiten, damit Sie zu Ihrem Recht kommen: die Schlichtungsstelle Reise & Verkehr e.V.Öffnet sich in einem neuen Fenster (früher „Schlichtungsstelle für den Öffentlichen Personenverkehr“ kurz: „Söp“), die Schlichtungsstelle Luftverkehrs des Bundesamtes für Justiz und Fluggastrechteportale.
Die Schlichtungsstelle Reise und Verkehr e.V. hilft ebenfalls bei Ärger mit dem Gepäck oder Flugausfällen – und das kostenlos (Sie tragen lediglich die eigenen Kosten beispielsweise für Porto, Kopien und im Falle einer anwaltlichen Vertretung deren Kosten). Sie können dort online einen Schlichtungsantrag stellen. Dieser wird von der Schlichtungsstelle zunächst ohne genauere juristische Prüfung an das betroffene Unternehmen übermittelt und die Schlichtungsstelle setzt sich für eine Einigung ein. Rund bei der Hälfte aller Fälle kann hier bereits eine für alle Seiten zufriedenstellende Einigung erzielt werden. Sollte dies nicht gelingen, prüft die Schlichtungsstelle den Fall vollumfänglich juristisch. Die Schlichtungsstelle erreicht in ihren Schlichtungsverfahren eine Einigungsquote von 80 Prozent. Hier haben Sie also ein sehr starkes Instrument an der Hand. Und gleichzeitig ist der Rechtsweg jederzeit offen. Voraussetzung zur Teilnahme ist, dass Ihre Beschwerde bei der Fluggesellschaft erfolglos war und sich die Airline einer anerkannten privaten Schlichtungsstelle angeschlossen hat. Eine Übersicht, welche Unternehmen an den Verfahren der Schlichtungsstelle teilnehmen, finden Sie hierÖffnet sich in einem neuen Fenster.
Für den Fall, dass die Schlichtungsstelle Reise & Verkehr e.V. für die eingereichte Beschwerde nicht zuständig ist, wenden Sie sich bitte an die Schlichtungsstelle Luftverkehr des Bundesamtes für JustizÖffnet sich in einem neuen Fenster.
Gut zu wissen: Bevor sich der Passagier bei Ärgernissen an die Schlichtungsstelle wendet, muss er sich erfolglos bei der Fluggesellschaft beschwert haben. Dabei muss er der Fluggesellschaft zwei Monate Zeit geben, um auf den Beschwerdevorfall zu reagieren.
Was sind Fluggastrechteportale?
Fluggastrechteportale sind Internetportale, mit deren Hilfe Passagiere, aufgrund von Verspätungen, Überbuchungen oder verlorengegangenem Gepäck Ansprüche geltend machen können. Die Fluggastrechteportale sind privatrechtliche Unternehmen und verlangen für ihre Tätigkeiten eine Provision. Hierfür geht ein gewisser Prozentsatz abhängig von Portal und Höhe der ausgezahlten Abfindung von der Entschädigungssumme ab. Die zu zahlende Provision und mögliche Zusatzkosten (beispielsweise durch eine anwaltliche Vertretung) sollten Sie immer vor Beauftragung prüfen!
In der Regel muss der Kunde ein Kundenkonto erstellen und dort seine persönlichen Daten und Angaben zur Reise hinterlegen sowie Beweise wie Fotos von Beschädigungen, Tickets, Rechnungen von Ersatzkleidung oder den PIR-Schein hochladen. Der PIR-Schein (Property Irregularity Report) wird bei Gepäckproblemen von der Fluggesellschaft noch am Flughafen ausgestellt, sobald der Schaden dort gemeldet wurde.
Danach muss sich der Kunde nicht weiter mit der Fluggesellschaft auseinandersetzen und übergibt das Anliegen an das jeweilige Fluggastrechteportal. Dieses prüft den Sachverhalt und fordert die Entschädigung von der Fluggesellschaft ein. Dabei versuchen es die Fluggastrechtportale in der Regel erst einmal außergerichtlich. Erst wenn sich die Fluggesellschaft weiterhin weigert zu zahlen, beauftragen sie Anwälte mit der weiteren Vertretung. Bitte klären Sie vorab die entstehenden Kosten!
Stand: Dezember 2024