Zuständigkeitsbereich
Frankfurt a.M. (Stadt)
Iimori
Braubachstraße 24
60311 Frankfurt am Main
Es wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel und Speisen darstellten. Es wurde ein Mäusebefall festgestellt.
Betriebsstätte (allgemein): Es wurde ein Mäusebefall festgestellt (toter Schadnager in einer Tunnelschlagfalle; an diversen Stellen in der Konditorei Schadnagerkot; Schadnagerausscheidungen im Bereich des Gehäuses der Anschlagmaschine).
(UG) Produktion: Das Handwaschbecken wurde als Multifunktionsbecken genutzt. Der Innenbereich des Aufzuges, in dem Lebensmittel transportiert werden, war verunreinigt. Kommissionierungskühlschrank: Das Lüftungsgitter des Kühlschrankes war verunreinigt. Es wurden beschädigte Textiltücher verwendet. Die Fußbodenfugen waren durch dunkle Ablagerungen verunreinigt. Mehrere Backbleche waren dunkel verunreinigt. Der Fußbodenabfluss war sehr stark verunreinigt. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Der Spritzbeutelhalter war verunreinigt. Die Dunstabzugsanlage war außen mit einem Belag aus Staub und Blüten verunreinigt. Die Fettfilter der Dunstabzugsanlage waren mit Fettrückständen verunreinigt. Das Fenster ohne Insektengitter war während des Herstellungsprozesses geöffnet. Das weiße Kunststoffsieb war verunreinigt. Bei der Abkühlung/Rückkühlung von Lebensmitteln wurde der mikrobiologisch kritische Temperaturbereich zwischen +60 °C bis +7 °C nicht schnellstmöglich, innerhalb von höchstens 120 Minuten durchlaufen (Vanille-Sahne-Creme, gemessen bei +20,8 °C). Der Ablageort der Eisschaufel war ungeeignet (auf der staubigen Oberseite des Geräts) und eine Kontaminationsgefahr war nicht auszuschließen. Die Eiswürfelmaschine war verunreinigt. Das Untergestell des Spültisches war verunreinigt. Der Spülarm in der Geschirrspülmaschine war zum Teil verstopft mit einer schleimigen Anhaftung. Anschlagmaschine: Zwischen Kopf und Kessel war es verunreinigt.
(UG) Kühlraum Produktion: Der Raum war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Es wurden Lebensmittel in Verkehr gebracht, die unter ekelerregenden Umständen gelagert wurden (im Kühlraum lagerten vermehrt Lebensmittel ohne Abdeckung (u. a. biskuitähnliches Erzeugnis) trotz Kühlverdampfer mit Ventilator, welcher stark mit Schimmel verunreinigt war. Ebenso waren Stikkenwägen, auf denen die Lebensmittel bereitgehalten wurden, mit pelzigen Schimmelanhaftungen verunreinigt). Die Stikkenwägen waren verunreinigt. Das Ventilatorschutzgitter des Kühlaggregates war verunreinigt.
(UG) Schokoraum: Es wurde ein Mäusebefall festgestellt (Schadnagerkot im Unterbauschrank Eckbereich). Der Fußboden war stellenweise mit Mäusekot verunreinigt. Es wurden Geräte auf dem Fußboden gelagert, die üblicherweise im Arbeitsprozess auch auf den Arbeitsflächen abgestellt werden.
(UG) Lagerbereich: Es wurden Reinigungsmittel in Bereichen gelagert, in denen mit Lebensmitteln umgegangen wurde. Die Eiswürfelmaschine war verunreinigt. Der Türgriff des Tiefkühlschrankes war verunreinigt. Die Oberfläche des Tiefkühlschrankes war verunreinigt. Mehrere Gastronorm-Behälterdeckel waren beschädigt. Es wurden unverpackte Lebensmittel unabgedeckt gelagert. Die Türdichtung des Tiefkühlschrankes war mit einem pelzigen Schwarzschimmel verunreinigt. Die Tiefkühltruhe war stark vereist. Die Deckeldichtung der Tiefkühltruhe war schimmelähnlich verunreinigt. Die Wände waren teilweise mit Spinnengewebe verunreinigt.
(UG) Tiefkühlraum: Die Türdichtung war schimmelähnlich verunreinigt. Es wurden unverpackte Lebensmittel (Pizzabrote) unabgedeckt gelagert. Es wurden tiefgefrorene Lebensmittel (Hackfleisch-erzeugnis) ohne eine Bezeichnung und Angabe des Einfrierens und der Herkunft vorrätig gehalten, so dass das Alter und damit die Verkehrsfähigkeit nicht einwandfrei zu bestimmen war.
(EG) Theke / Tresen: Das Handwaschbecken war mit Gegenständen belegt, so dass es nicht ungehindert genutzt werden konnte. Der Innenraum des Kühltisches war verunreinigt (u. a. Schimmel). Doppelspüle: Die Wandverkleidung im Unterschrank war schimmelähnlich verunreinigt. Die Kaffeemühle war verunreinigt (alte Ölrückstände). Kaffeemaschine: Das zur Verwendung bereitstehende Geschirr (Tassen) war verunreinigt. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen verunreinigt.
(UG) Personaltoilette: Die Warmwasserzufuhr des Handwaschbeckens war nicht zeitnah gewährleistet.
(OG) Showküche: Der Innenraum des Kühlschrankes war stellenweise verunreinigt. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen verunreinigt.
(OG) Vorbereitung/Shushiküche: Die Untergestelle mehrerer Geräte/Maschinen waren verunreinigt. Es wurden nicht umhüllte frische Eier zusammen mit anderen offenen Lebensmitteln gelagert. Eine Bratpfanne war verunreinigt. Die Flächen unter Geräten waren mit Pappkarton ausgelegt, eine angemessene Reinigung war nicht möglich, das Ansammeln von Schmutz wurde nicht vermieden. Die Wandfliesen hinter den Geräten waren verunreinigt. Bei der Abkühlung/Rückkühlung von Lebensmitteln wurde der mikrobiologisch kritische Temperaturbereich zwischen +60 °C bis +7 °C nicht schnellstmöglich, innerhalb von höchstens 120 Minuten durchlaufen (Reis in Reiskocher, gemessen bei +18,6 °C). Der Reiskocher war am oberen Deckel (innen) verunreinigt. Ein Messer war beschädigt. Der Beistelltisch, links von der Doppelspüle, war schimmelähnlich verunreinigt. Die Silikonfuge am Handwaschbecken war schimmelähnlich verunreinigt.
Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004
Bemerkung: Bei der Nachkontrolle am 26.05.2025 waren die hygienischen Mängel behoben.“