Eulenspiegel

See Freigericht West 7

63538 Großkrotzenburg

Verstoß festgestellt am 14.05.2025

Im Betrieb wurden zum Teil wiederholt erhebliche hygienische Mängel in der Betriebshygiene und im Umgang mit Lebensmittel festgestellt. Mehrer Bedarfsgegenstände mit Lebensmittelkontakt im Küchenbereich und im Lagerbereich waren verunreinigt.
Mittlerweile sind die hygienischen Mängel behoben.

1.)
Gegenstände und Ausrüstungen, mit denen Lebensmittel in Berührung kommen, waren nicht ordnungsgemäß gereinigt.

Küche:

Der Hackklotz war wiederholt verunreinigt:
- Die Oberfläche war stellenweise dunkel verfärbt.
- In der Oberfläche befanden sich tiefe, dunkel verfärbte Einkerbungen.
- An den Rändern, insbesondere im Bereich des Schutzrings sammelten sich krustige, angetrocknete Fleischreste, die augenscheinlich nicht vom Tag der Kontrolle stammten.

Die Backgitter im Backofen waren mit krustigen Anhaftungen verschmutzt.

Lagerberiech (Trockenlager):

Die Aufschnittmaschine war unter dem Rundlaufmesser mit angetrockneten Lebensmittelresten verschmutzt.

2.)
Vorrätig gehaltene Rohstoffe und Zutaten wurden bei der Lagerung (z.B. in einem verschimmelten Kühlhaus/ verunreinigten Kühlschrank) nicht vor Kontamination geschützt.

Kühlhaus mitte:

Im Kühlhaus wurde wiederholt an diversen Stellen Schimmelbildung festgestellt. Unmittelbar neben dem oben gelagerten, gewaschenen Salat standen Kartons mit erdanhaftenden Paprika und Limetten. Im Kühlhaus wurden wiederholt insgesamt offene, leicht verderbliche Lebensmittel (gewaschener Salat, geschälte Kartoffeln) sowie erdanhaftenden Obst/Gemüse und Kartonage gemeinsam ohne hygienische Trennung gelagert.

3.)
Im Betrieb war in den nachfolgenden Bereichen keine gute Lebensmittelhygiene gewährleistet.

Küche:

Zum Zeitpunkt der Kontrolle befand sich wiederholt in einer betriebsbereiten, angeschalteten Fritteuse dunkles, augenscheinliches nicht mehr zum Verzehr/zur Erhitzung geeignetes Frittierfett.

Die Dichtungen der Unterbaukühlung waren teilweise mit augenscheinlicher Schimmelbildung verschmutzt. Auch an den Stoßkanten der Schubladen/Türen wurden stellenweise Schimmelbildungen festgestellt.

Im Zwischenraum von Schneidebrett und Gehäuse der Saladette sammelten sich angetrocknete Lebensmittelreste, die augenscheinlich nicht vom Tag der Kontrolle stammten.

Die Mikrowelle war im Innenraum, insbesondere an der Decke, mit Lebensmittelresten verschmutzt.

Kühlhaus Mitte:

An diversen Stellen wurde wiederholt augenscheinliche Schimmelbildung festgestellt:
- Am Verdampferschutzgitter.
- An den Unterseiten der Lagerregale.
Im Kühlhaus lagerte u.a. gewaschener Salat, welcher nur mit feuchten Stofftüchern teilweise abgedeckt war.

Lagerbereich (Trockenlager):

Dieser Bereich wurde genutzt um Desserts vorzubereiten, beispielsweise Eis portionieren und anrichten. Ein Handwaschbecken mit fließend Warm- und Kaltwasserzufuhr war nicht vorhanden.

Kühlhaus Getränke:

Im Gehäuse der Kühllamellen wurde augenscheinliche Schimmelbildung festgestellt.

Mittlerweile sind die Mängel behoben.

Zu Nr. 1)
§ 2 Nr. 5 LMRStV i.V.m. § 60 Abs. 4 Nr. 2 a LFGB i.V.m. Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kap. V Nr. 1a VO (EG) Nr. 852/2004.

Zu Nr. 2)
§ 2 Nr. 8 LMRStV i.V.m. § 60 Abs. 4 Nr. 2 a LFGB i.V.m. Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kap. IX Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004.

Zu Nr. 3)
§ 60 Abs. 2 Nr. 26 a LFGB i.V.m. § 10 Nr. 1 i.V.m. § 3 Satz 1 LMHV i.V.m. Art. 3 und Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kap. IX Nr. 3 VO (EG) Nr. 852/2004.

Veröffentlichungsdatum: 27.06.2025

Main-Kinzig-Kreis

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