In Ihrem Betrieb wurden zwei Teilproben „Sahne flüssig & geschlagen“ entnommen. Beide entnommenen Teilproben Sahne wurden beanstandet. Bei einer Teilprobe wurde der Richtwert bei der zweiten Teilprobe wurde der Warnwert überschritten und der Richtwert ganz erheblich überschritten. Überschreitungen der DGHM-Richtwerte können auf Schwachstellen in der Herstellungs- und Hygienepraxis hinweisen. Die Überschreitung von Warnwerten geben Hinweis darauf, dass die Prinzipien einer guten Hygienepraxis verletzt wurden.
Rechtsgrundlage:
§ 10 Nr. 1 i.V. mit § 3 Satz 1 der Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV) i.V. mit § 60 Abs. 2 Nr. 26 a des Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuches