Zuständigkeitsbereich
Wiesbaden (Stadt)
Restaurant Rheinschanze
Maaraue 35
55246 Mainz-Kostheim
Im Betrieb wurden wiederholt nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt:
Betriebsstätte allgemein: Bei den Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen wurden Mängel festgestellt. Es wurden Lebensmittel mit abgelaufenem Mindesthaltbarkeitsdatum (z. B. Mozzarella, Eier) festgestellt.
Küchennebenraum: Die Oberfläche der Tiefkühltruhe war äußerlich verunreinigt. Die Ordnung und Struktur des Raums, in dem Lebensmittel behandelt werden, war mangelhaft. Arbeitsprozesse im Sinne der guten Lebensmittelhygiene waren nicht möglich. Das Wasser im Behälter, in dem der Speiseeisportionierer während der Gebrauchspausen aufbewahrt wurde, hatte keinen Wasserzufluss- und überlauf und war nicht mit einem Säuerungsmittel versetzt worden, um einem möglichen Keimwachstum entgegen zu wirken. Die Aufschnittmaschine war hinter der Messerabdeckung mit alten Salamiresten verunreinigt. Der Speiseeisportionierer war verunreinigt. Nach Aussage der anwesenden Personen wurde der Eisportionierer letztmalig am Tage vor der Kontrolle benutzt. Die Gemüseschneidemaschine, mit der Gurken, Rotkohl und Weiß-kohl portioniert wurde, war verunreinigt. Der Teigkneter war angerostet.
Küche: Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Der Raum war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Die Saladette, bestückt mit Salaten und Salatkomponenten war noch vom Vortag teilweise massiv mit eingetrockneten Resten verunreinigt. Der Kühltisch war im Inneren teilweise schimmelähnlich verunreinigt. Teilweise wurde gelblich schleimige Ablagerungen von Lebensmittelresten sowie ein ekelhaft aussehender Biofilm aus Lebensmittelresten und Kondenswasser festgestellt. Der für Reinigungsarbeiten genutzte Wasserschlauch (Gartenschlauch) bestand nicht aus für Trinkwasser geeignetem Material. Die Grill-Bratplatte war mit alten teilweise schwarz verkrusteten, klebrigen Ablagerungen von Lebensmitteln und Fett verunreinigt. Lebensmittel wurden einer nachteiligen Beeinflussung ausgesetzt. Es wurden unverpackte Lebensmittel unabgedeckt gelagert. Eine nachteilige Beeinflussung/Kontamination der Lebensmittel war nicht auszuschließen. In dem benannten verschmutzten Kühltisch wurden Hackfleischprodukte ohne geeignete Abdeckung offen gelagert. Eine Kontamination mit potentiellen pathogenen Keimen und Bakterien war nicht auszuschließen. Es wurden mehrere Bedarfsgegenstände unter unhygienischen Bedingungen aufbewahrt, so dass eine Kontamination der damit in Berührung kommenden Lebensmittel nicht sicher ausgeschlossen werden konnte. Es wurden diverse Bedarfsgegenstände in einer auf dem Boden stehenden Wanne gefüllt mit altem Spülwasser seit dem Vortag aufbewahrt. Es wurden Lebensmittel vorgefunden, die nach fertiger Zubereitung nicht so schnell wie möglich auf eine angemessene Temperatur abgekühlt wurden. Es wurde ein Topf mit Soße welche scheinbar mit Sahne versetzt war vom Vortag ungekühlt auf der Kochstelle festgestellt.
Lagerbereich: Der Raum wurde ohne zeitliche Trennung und Zwischenreinigung für betriebsfremde Zwecke genutzt. Mehrere Kühleinrichtungen waren verunreinigt. Der Fasskühler war schimmelähnlich verunreinigt.
Theke/Tresen: Die Dichtungen des Kühltresens waren schimmelähnlich verunreinigt. Der Innenboden des Kühltresens war unter den Kühlschubladen verunreinigt. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Die Spüle für Arbeitsgeräte, Ausrüstungen und Gläser war teilweise massiv mit Kalkablagerungen und braunen Ablagerungen verunreinigt. Die Türdichtung des Fasskühlers war verunreinigt. Der Innenraum des Fasskühlers war verunreinigt. Das Schneidebrett war schimmelähnlich verunreinigt.
Spülbereich: Der Innenraum der Geschirrspülmaschine war mit einem rötlichen Belag verunreinigt. Die Wände waren teilweise schimmelähnlich verunreinigt. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Der Geschirrkorb der Geschirrspülmaschine war verunreinigt.
Kühlraum: Für die Beleuchtung fehlte eine Schutzabdeckung. Die maximal zulässige Höchsttemperatur von 2 °C für frischen Fisch (Lachsfilet und Schrimps) wurde überschritten, eine Aufbewahrung unter schmelzendem Eis erfolgte nicht. Es wurden vorverpackte leicht verderbliche Lebensmittel (Rinderleber) im Kühlraum gelagert, deren Verbrauchsdatum seit mehreren Wochen überschritten war.
Gesamtbetrieb: Die Transportschutzfolien der Eiswürfelmaschine wurden nicht bestimmungsgemäß entfernt. Es wurden Lebensmittel so gelagert, dass eine nachteilige Beeinflussung/Kontamination nicht auszuschließen war. Es wurden Behälter mit Mehl sowie Käse in Lake im Außenbereich direkt auf den schmutzigen Boden vor dem Unternehmen abgestellt. Hier bestand die Gefahr der Verschleppung von Schmutz, Bakterien, Keimen sowie tierischen Ausscheidungen in den Hygienebereich. Die Eiswürfel in der Eiswürfelmaschine waren aufgrund der Verunreinigung der Maschine im Innenraum nicht mehr sicher und nicht zum Verzehr durch den Menschen geeignet. Die Eiswürfelmaschine wurde im Außenbereich zwar unter einem Dach aufgestellt, jedoch wuchsen Pflanzen um die Maschine herum dicht bei der Öffnung der Maschinen.
Tiefkühlung/Kühlung: Es wurden Lebensmittel einer nachteiligen Beeinflussung ausgesetzt. Es wurden Tassen mit selbst gekochtem Pudding auf teilweise schwarz verschmutzten Tabletts im Kühlschrank gelagert. Diese Tabletts wurden ebenso zum Abdecken der Tassen genutzt.
Personaltoilette: Es fehlten Toiletten für das Personal, die keinen direkten Zugang zum Lebensmittelbereich haben (Toilettenvorraum erforderlich). Die Personaltoilette wurde als Lager genutzt, so dass eine Nutzung als Toilette gänzlich unmöglich war. Ein Handwaschbecken mit Warm- und Kaltwasserzufuhr sowie Mittel zum hygienischen Waschen und Trocknen der Hände (z. B. Flüssigseife und Einmalpapierhandtücher in Spendern) fehlte. In der Personaltoilette wurden Reinigungsgeräte aufbewahrt bzw. gelagert, die in Räumen verwendet werden, in denen mit Lebensmitteln umgegangen wird.