Zuständigkeitsbereich
Frankfurt a.M. (Stadt)
Onkel Lam
Schloßstraße 123
60486 Frankfurt am Main
Betriebsstätte (allgemein): Es wurde ein Schadnagerbefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Die Räume waren so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Aufgrund der gravierenden hygienischen Mängel einschließlich Schädlingsbefall wurde der Betreiberin das Herstellen sowie die Abgabe von Speisen untersagt.
Küche: Auf dem Schneidebrett wurden schmutzige Stofftücher gelagert. Veruneinigt waren mehrere Einrichtungsgegenstände (Schadnagerkot im Unterbau des Spülbereichs und im Unterbau des Gasherdes) sowie die Silikonfuge am Handwaschbecken, die Geschirrspülmaschine, der Backofen, die Wände (teilweise), die Woks, die Behälter, die Kochfeldgitter des Gasherdes (mit älteren, verkrusteten Belägen), die Fettfilter der Dunstabzugsanlage (mit Fettrückständen) und die Reinigungsgeräte. Das Handwaschbecken war mit Gegenständen belegt und nicht nutzbar; während dem Herstellen, Verarbeiten und Inverkehrbringen von Lebensmitteln hat keine Händereinigung stattgefunden und die Lebensmittel wurden der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung durch Kontaminationen ausgesetzt. Es wurden zudem Lebensmittelbehälter (geschälte Zwiebeln) auf dem Boden gelagert, die üblicherweise im Arbeitsprozess auf den Arbeitsflächen abgestellt werden; dadurch bestand die Gefahr, dass sich Keime im weiteren Arbeitsprozess auf Lebensmittel übertragen und diese kontaminieren können; unmittelbar neben den geschälten Zwiebeln wurden Reinigungsbesen gelagert. Es wurden außerdem Lebensmittel so erzeugt, verarbeitet bzw. vertrieben, dass sie nicht vor Kontaminationen geschützt waren; unmittelbar neben dem Handwaschbecken wurden Lebensmittel gelagert (z. B. gegartes Entenfleisch). Es wurden weiterhin gefrorene Lebensmittel bei einer zu warmen Temperatur aufgetaut: Das Risiko, das Wachstum pathogener (krankmachender) Mikroorganismen und/oder die Bildung von Toxinen (Gifte) zu fördern, war nicht auf ein Mindestmaß beschränkt (Frozen Chicken gemessene Temperatur +19.9 °C; Frozen Boneless Roasted Duck gemessene Temperatur +22.6 °C). Auch wurden leicht verderbliche Lebensmittel bei einer nicht angemessenen Temperatur vorrätig gehalten und dadurch wurde die Kühlkette unterbrochen (Sprossen, gemessene Temperatur + 18.6 °C).
Theke / Tresen: Die Ordnung und Struktur des Raums, in dem Lebensmittel behandelt werden, war mangelhaft. Arbeitsprozesse im Sinne der guten Lebensmittelhygiene waren nicht möglich. Verunreinigt waren der Kühlschrank und das Handwaschbecken. Am Handwaschbecken fehlten zudem Mittel zum Händewaschen und zum hygienischen Händetrocknen. Der Getränke-Kühlschrank war stark verunreinigt.
Personaltoilette: Das Handwaschbecken und der Deckenlüfter waren verunreinigt. Am Handwaschbecken fehlten Mittel zum Händewaschen und zum hygienischen Händetrocknen.